Überbetriebliche Kurse (ÜK) beginnen zu den im persönlichen Aufgebot angegebenen Zeiten. Um eine ÜK-Verspätung zu melden, werden Name, Kurs, Grund und voraussichtliche Ankunft genannt. Wer den Kursbeginn verpasst, folgt nach dem Eintreffen den Anweisungen der Kursleitung und stört laufende Arbeiten möglichst wenig. Bei einer Verspätung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) für den ÜK kann eine Bestätigung des Verkehrsunternehmens als Nachweis dienen. Auch bei nachgewiesener Störung bleibt die frühzeitige Mitteilung erforderlich. Die Folgen einer Verspätung im Kurszentrum richten sich nach Dauer, Grund und Kursreglement. Eine kurze Verzögerung kann lediglich dokumentiert werden, während ein erheblicher Ausfall als teilweise Absenz gelten kann. Sicherheitsanweisungen oder Einführungen, die bereits stattgefunden haben, müssen vor einer praktischen Arbeit nachgeholt werden. Ob versäumte Inhalte später ergänzt werden müssen, entscheidet die zuständige Kursstelle. Wiederholte oder unentschuldigte Verspätungen können dem Lehrbetrieb gemeldet werden und weitere Massnahmen auslösen. Nachrichten, Verbindungsnachweise und Antworten der Kursstelle werden bis zur Klärung aufbewahrt.
Verspätungen bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz
Wer zu spät zum ÜK kommt, meldet die erwartete Ankunftszeit unverzüglich der im Aufgebot genannten Kontaktstelle. Die Verspätung wird auch dem Lehrbetrieb mitgeteilt, wenn das vorgesehene Verfahren dies verlangt. Eine Meldung erklärt die Verzögerung, verhindert aber nicht automatisch deren Erfassung.
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