Der Doktorgrad darf in der Form verwendet werden, die aus den offiziellen Abschlussdokumenten hervorgeht. Massgebend ist, dass die Hochschule den Abschluss und den Titel nach ihren Vorschriften verliehen hat. Der Abschluss einzelner Doktoratsschritte allein ersetzt diese Verleihung nicht. Ab welchem Zeitpunkt die Titelführung zulässig ist, ergibt sich aus dem Abschlussentscheid und den Vorgaben der Hochschule. Wer den Doktorgrad verwendet, sollte Schreibweise, Abkürzung und allfällige Zusätze aus der Urkunde übernehmen. Fach- oder Hochschulzusätze sind nur anzufügen, wenn sie Bestandteil der offiziellen Bezeichnung sind oder aus den Abschlussunterlagen hervorgehen. Eine freie Umwandlung zwischen unterschiedlichen Doktorgradformen ist zu vermeiden. Für Bewerbungen, Publikationen und geschäftliche Dokumente sollte dieselbe belegte Titelform verwendet werden. Bei widersprüchlichen Angaben zwischen Unterlagen ist die verleihende Hochschule zu kontaktieren. Für die Darstellung des Titels im Ausland gelten zusätzlich die Anforderungen des jeweiligen Verwendungszwecks.
Führung eines Doktortitels nach dem Studium in der Schweiz
Wer einen Doktortitel führen möchte, verwendet die von der Schweizer Hochschule verliehene Titelform. Die Titelführung des Doktorgrads richtet sich nach der Urkunde und den Vorschriften der verleihenden Hochschule. Eine andere oder übersetzte Bezeichnung darf nicht ohne entsprechende Grundlage an die Stelle des verliehenen Titels gesetzt werden.
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