Arbeitsrecht in Afghanistan

Das Arbeitsrecht in Afghanistan umfasst Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsgesetz Nr. 35 von 2007 ist weiterhin beim Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten aufgeführt. Seit 2021 können formale Regeln und ihre faktische Durchsetzung jedoch voneinander abweichen, weil übernommene Gesetze, auf der Scharia beruhende Erlasse und Verwaltungsanweisungen nebeneinander gelten. Schriftliche Nachweise über Beschäftigung, Lohn- und Urlaubsaufzeichnungen, Kündigungsgründe, den Status der Arbeitserlaubnis und ein sicherer Zugang zu Beschwerdeverfahren sind zentrale praktische Anliegen.

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