Einwanderungsrecht in Afghanistan

Das Einwanderungsrecht in Afghanistan regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Schutz und Einbürgerung. Formale Verfahren laufen hauptsächlich über das Außenministerium, afghanische Auslandsvertretungen, das Innenministerium und das Arbeitsministerium; die praktische Umsetzung hängt häufig von der zuständigen Auslandsvertretung und vom Einzelfall ab. Eine gesondert öffentlich dokumentierte unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist derzeit nicht festgestellt.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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