Arbeitsrecht in Andorra

Das Arbeitsrecht in Andorra regelt abhängige Beschäftigung, Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Entgelt, Schutz, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Jeder Arbeitsvertrag muss unabhängig von Dauer und Art schriftlich geschlossen werden; gesetzliche Mindeststandards dürfen nicht zum Nachteil der beschäftigten Person unterschritten werden. Die Einordnung hängt unter anderem vom Arbeitsort, dem Kollektivvertrag, den Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sowie der Zugehörigkeit zur andorranischen Sozialversicherung ab.

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