Arbeitgeber in Angola

Ein Arbeitgeber, entidade empregadora oder empregador, ist in Angola eine Person oder Organisation, die die Arbeit mindestens einer beschäftigten Person organisiert, leitet und entgegennimmt. Der zentrale Rahmen ist die Lei Geral do Trabalho, Lei n.º 12/23, die seit 26. März 2024 gilt. Sie umfasst private, vertragliche öffentliche, gemischte, genossenschaftliche, soziale, internationale und diplomatische Beschäftigung, nimmt aber die unmittelbare Administração Pública, Autarquias und Institutos Públicos aus. Arbeitgeber kümmern sich um Einstellung, Verträge, Lohn, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Beschäftigtenvertretung, Disziplin und organisatorische Änderungen.

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