Die neuesten verfügbaren offiziellen Religionsstatistiken stammen aus der Volks- und Wohnungszählung von 2013 (RGPH-4). Für den Forschungsstand vom 6. September 2026 wurde keine neuere offizielle Religionszählung gefunden. Damals waren 48.5 Prozent der Bevölkerung christlich, darunter 25.5 Prozent römisch-katholisch und 6.7 Prozent Mitglieder der Celestial Church of Christ (Église du Christianisme Céleste (ECC)). 27.7 Prozent waren muslimisch, überwiegend sunnitisch. 11.6 Prozent ordneten sich Vodun zu, 2.6 Prozent anderen traditionellen Religionen und weitere 2.6 Prozent anderen Religionen. 5.8 Prozent gaben keine Religionszugehörigkeit an. Mehrfachzugehörigkeiten zum Christentum oder Islam und zu Vodun kommen vor. Der Islam ist besonders im Norden, das Christentum besonders im Süden verbreitet. In Benin gibt es katholische, evangelische und methodistische Kirchen, die ECC, muslimische Gemeinschaften und Vodun-Gemeinschaften. Zu kleineren Gemeinschaften gehören unter anderem Bahá'í, Baptisten, Pfingstkirchen und Jehovas Zeugen. Kirchen, Moscheen, Tempel und Vodun-Klöster organisieren ihre religiösen Aktivitäten selbstständig. Der Staat übt keine religiöse Aufsicht über diese Gemeinschaften aus. Die Verfassung schützt die Freiheit, einen Glauben zu wählen, ihn auszuüben und zu lehren sowie ihn öffentlich oder privat zum Ausdruck zu bringen. Religiöse Handlungen und Versammlungen müssen öffentliche Ordnung und säkularen Staatscharakter achten. Örtliche Behörden können Einschränkungen auferlegen, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist. Für religiöse Veranstaltungen kann die Polizei auf Anfrage Sicherheitsmaßnahmen bereitstellen. Eine Lärmschutzverordnung von 2022 legt je nach Situation Grenzwerte von 50 bis 70 Dezibel fest. Für gemeldete Verstöße wurden Geldstrafen von 100,000 bis 5,000,000 CFA-Francs und Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren genannt. Seit Gesetz Nr. 2025-19 unterliegen Vereine und Stiftungen einem nationalen Anzeige- und Registrierungsverfahren. Das Vereins- und Stiftungsregister (Registre des Associations et Fondations) ist seit dem 19. Dezember 2025 in Betrieb. Für ausländische religiöse Organisationen gelten zusätzlich die Genehmigungsregeln für ausländische Vereine nach Dekret Nr. 2025-636. Für die Registrierung einer Gebetsstätte wurden Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis, Antrag, Identitätsnachweis, interne Regeln und eine Gebühr von 50,000 CFA-Francs genannt. Eine aktuelle gebetsstättenspezifische Gebühr und Bearbeitungsfrist nach dem seit 2025 geltenden Verfahren ließ sich nicht abschließend feststellen. Diese Angaben sollten beim Ministerium für Inneres und öffentliche Sicherheit (Ministère de l’Intérieur et de la Sécurité publique) bestätigt werden. Nicht registrierte Einrichtungen können geschlossen werden. Landesweite religiöse Feiertage sind Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten, Eid al-Fitr, Tabaski und Maouloud oder Waouloud. Der 10. Januar ist ein landesweiter bezahlter Feiertag für traditionelle Religionen. Muslimische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und werden jährlich bekannt gegeben. Die Vodun Days in Ouidah sind seit 2024 ein offizieller Schwerpunkt öffentlicher Vodun-Feiern. Die Ausgabe 2026 fand vom 8. bis 10. Januar statt. Öffentliche Schulen bieten keinen konfessionellen Religionsunterricht an. Religionsgemeinschaften können an Bildungsprogrammen für junge Menschen mitwirken. Private säkulare und konfessionelle Schulen sind mit staatlicher Genehmigung und Aufsicht möglich und können unter bestimmten Bedingungen staatliche Unterstützung erhalten. Die jeweilige Einrichtung oder Gemeinschaft bestimmt Religionsunterricht und Zulassungsvoraussetzungen. Nach den verfügbaren Angaben gibt es keine einheitliche landesweite religiöse Qualifikation oder standardisierte Gebührenordnung für den Zugang. Der Beratungsrahmen der Religionsgemeinschaften (Cadre de Concertation des Confessions Religieuses (CCCR)) wurde 2007 gegründet. Er bringt Vodun-, christliche, muslimische und andere Glaubensgemeinschaften für Dialog, Konfliktprävention, Frieden und Zusammenleben zusammen. Staatliche Stellen und das Verfassungsgericht waren 2025 und 2026 ebenfalls an Dialog- und Friedensbemühungen zu Religionsfragen beteiligt. Ouidah ist ein besonderer Ort für öffentliche Vodun-Zeremonien; grundsätzlich gilt das nationale Recht landesweit. Bei Lebensereignissen bleibt die zivilrechtliche Ebene von religiösen Feiern getrennt. Eine Eheschließung findet vor dem Standesbeamten der Gemeinde (Commune) oder des Bezirks (Arrondissement) statt. Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und gewöhnlich eine höchstens drei Monate alte Geburtsurkunde sowie ein ärztliches Attest vorlegen und persönlich mit je einer volljährigen Zeugin oder einem volljährigen Zeugen erscheinen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Vertretung möglich sein. Die Heiratsurkunde wird sofort und kostenlos ausgestellt. Nach den verfügbaren Angaben ersetzt eine kirchliche, islamische oder Vodun-Zeremonie die Zivilehe nicht. Ein Todesfall muss innerhalb von zehn Tagen bei der zuständigen Stelle registriert werden; der Todestag wird nicht mitgezählt. Erforderlich sind eine ärztliche Todesbescheinigung und ein Identitätsdokument. Die Registrierung ist kostenlos; für die Beerdigung wird die Sterbeurkunde benötigt. Die religiöse Trauerfeier richtet sich nach der jeweiligen Gemeinschaft. Ein einheitliches landesweites religiöses Verfahren oder eine entsprechende Gebührenordnung gibt es nicht.
Religion in Benin
Christentum, Islam und die traditionelle Religion Vodun (Vodun) prägen das religiöse Leben in Benin. Die Verfassung schützt Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit; es gibt keine Staatsreligion, und der Staat ist säkular (laïcité). Feiertage, Gottesdienste, religiöse Bildung, Dialog sowie Heirats- und Bestattungsrituale richten sich nach unterschiedlichen staatlichen und gemeinschaftlichen Regeln.
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