Die Politische Verfassung des Staates (Constitución Política del Estado), kurz CPE, erklärt Castellano und 36 indigene Sprachen zu Amtssprachen. Castellano ist die lokale Bezeichnung für Spanisch (Castellano) und dient im Allgemeinen als gemeinsame Verständigungssprache. Zu den amtlichen indigenen Sprachen gehören Aymara, Quechua, Guaraní, Bésiro, Guarayu, Mojeño-Trinitario, Tsimane’, Tacana, Weenhayek und Yuracaré. Im Altiplano und den Anden sind besonders Aymara, Quechua und Uru-Chipaya relevant; in den Tälern überwiegen Quechua und Castellano; im Chaco sind Guaraní, Weenhayek und Tapiete wichtig; in der Amazonasregion und im Oriente werden mehrere kleinere Sprachen gesprochen, darunter Bésiro, Guarayu, Mojeño-Varianten, Tsimane’, Tacana und Mosetén. Migration und Verstädterung schaffen in Städten besonders vielfältige Mehrsprachigkeit. Das bolivianische Castellano umfasst andine und östliche Varianten. Begriffe wie Camba werden lokal verwendet, doch eine einheitliche staatliche Dialektklassifikation gibt es nicht. Die Volks- und Wohnungszählung 2012 (CNPV 2012) erfasste die hauptsächlich verwendete Sprache von Menschen ab sechs Jahren. Auf Castellano entfielen 69,4 Prozent, auf Quechua 17,1 Prozent, auf Aymara 10,7 Prozent, auf Guaraní 0,5 Prozent, auf Chimán und Guarayu je 0,1 Prozent, auf andere indigene Sprachen 0,2 Prozent und auf Fremdsprachen 1,9 Prozent. In Städten betrug der Anteil von Castellano 82,3 Prozent; in ländlichen Gebieten erreichten die amtlichen indigenen Sprachen zusammen 55,0 Prozent. Diese Zahlen beschreiben die hauptsächlich verwendete Sprache und nicht die Gesamtzahl der Sprecher. Die Volks- und Wohnungszählung 2024 (CNPV 2024) unterscheidet außerdem zwischen Muttersprache, meistgenutzter Sprache, Zweit- und Drittsprache, allen gesprochenen Sprachen, der Verwendung mindestens einer indigenen Sprache und bolivianischer Gebärdensprache (Lengua de Señas Boliviana). Es konnten bis zu drei Sprachen angegeben werden. Die Auswertung reicht bis auf Gemeinde- und TIOC-Ebene und wird nach Alter, Geschlecht und Siedlungsgebiet aufgeschlüsselt. Ein Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur ABI nennt auf Grundlage der offiziellen Ergebnisse und einer Bevölkerung von 11.365.333 rund 8,1 Millionen Menschen mit Castellano als Hauptsprache, 1,39 Millionen mit Quechua, 774.874 mit Aymara und 43.870 mit Guaraní. Einzelne Zahlen zeigen nicht, ob eine Sprache generationsübergreifend weitergegeben wird; für etwa 30 indigene Sprachen wird von einer kritischen Sprecherbasis berichtet. Für staatliche und öffentliche Dienstleistungen gilt das Territorialitätsprinzip: Die zuständige Verwaltung stellt zusätzliche Sprachdienste entsprechend dem Gebiet, den Bedürfnissen, Umständen und Präferenzen der Bevölkerung bereit. Die nationale Regierung und Departamentos müssen mindestens zwei Amtssprachen verwenden, darunter Castellano. Andere autonome Gebietskörperschaften kombinieren Castellano mit der jeweils territorial relevanten indigenen Amtssprache. Öffentliche und private Dienstleistungsinstitutionen müssen in den relevanten Amtssprachen bedienen, informieren, Beschilderung bereitstellen und notwendige Regelungen übersetzen. Ein Antrag oder Behördengang in einer indigenen Amtssprache darf nicht allein wegen der verwendeten Sprache abgelehnt oder für ungültig erklärt werden. Bei Einstellungen und im direkten Kundenkontakt sind die erforderlichen Sprachkenntnisse zu berücksichtigen. Öffentliche Bedienstete benötigen im Allgemeinen neben Castellano mindestens eine indigene Amtssprache. Bei wechselnden Stellen kann das persönliche Prinzip maßgeblich werden, wenn die sprachliche Zuordnung nicht territorial bestimmt ist. Allgemeine Sprachrechte hängen nicht von der bolivianischen Staatsangehörigkeit ab. Im Justizsystem haben Menschen das Recht auf Verfahren und Verteidigung in ihrer eigenen Sprache. Wenn eine Verständigung sonst nicht möglich ist, stellt die Justiz kostenlos eine dolmetschende Person bereit. Vor- und Nachnamen können außerdem in der Muttersprache eingetragen werden. Ortsnamen, Tier- und Pflanzennamen sowie andere lokale Bezeichnungen dürfen nicht willkürlich ersetzt oder geändert werden. Indigene Sprachen gelten als mündliches, immaterielles, historisches und kulturelles Erbe. Das Plurinationale Institut für Sprachen- und Kulturforschung (Instituto Plurinacional de Estudio de Lenguas y Culturas) und 36 Sprach- und Kulturinstitute (Institutos de Lengua y Cultura) erforschen und dokumentieren Sprachen, entwickeln Schriftsysteme und Fachbegriffe, erstellen Wörterbücher und Archive, organisieren Kurse und bewerten Sprachkenntnisse. Sie unterstützen auch die Übersetzung amtlicher Dokumente in die 36 indigenen Sprachen. Seit Oberstem Dekret 4566/2021 ist das Einheitliche Zertifikat der Amtssprachen (Certificado Único de Idiomas Oficiales) das einzig gültige Zertifikat für Stellen in der öffentlichen Verwaltung und privaten Dienstleistungseinheiten. Je nach Lernweg wird es vom IPELC, vom zuständigen Vizeministerium zusammen mit IPELC oder von der Plurinationalen Schule für öffentliche Verwaltung gemeinsam mit IPELC ausgestellt. Die Grund-, Mittel- und Fortgeschrittenenstufe unterscheiden Sprachkompetenzgrade; öffentliches Personal benötigt mindestens die Grundstufe. Ein aktueller Aufruf des IPELC nennt beispielhaft Bs 440 für drei Monate und 240 Unterrichtsstunden. Prüfungen, Zertifizierung und Übersetzung können eigene Gebühren und Termine haben. Das Bildungsgesetz 070 sieht intrakulturelle, interkulturelle und mehrsprachige Bildung vor. Der Unterricht beginnt in der Muttersprache; eine indigene Sprache und Castellano werden je nach lokaler Vorherrschaft als Erst- oder Zweitsprache verwendet. In mehrsprachigen Gebieten gelten territoriale oder transterritoriale Lösungen. Gefährdete Sprachen sollen unter Beteiligung ihrer Sprecherinnen und Sprecher wiederbelebt werden. Lernende haben außerdem ein Recht auf bolivianische Gebärdensprache. Eine Fremdsprache ist ein eigener Bildungsbestandteil und darf nicht mit indigenen Amtssprachen gleichgesetzt werden. Medien und digitale Dienste sollen mündliche, schriftliche und audiovisuelle Informationen in Amtssprachen ermöglichen. Oberstes Dekret 2477 verlangt Programme in indigenen Sprachen sowie Lern- und Kulturformate; bei der Kommunikation zur Volkszählung 2024 wurden Castellano, Aymara, Quechua und Guaraní verwendet. Die Dekade der indigenen Sprachen 2022–2032 beruht auf Gesetz 1426 und Oberstem Dekret 4766. Sie soll Erhalt, Wiederbelebung und aktive Nutzung im öffentlichen und privaten Bereich fördern. IPELC übernimmt eine technische Sekretariatsfunktion; die Finanzierung erfolgt aus bestehenden Haushalten. Besonders relevant ist dies für Castellano, Quechua, Aymara, territoriale Behörden, Bildung, Justiz und Zugang zu Dienstleistungen. Guaraní, Bésiro, Mojeño-Sprachen, Tsimane’, Weenhayek und weitere Regionalsprachen sind je nach Gebiet ebenfalls zentral. Kleine Sprachgemeinschaften im Amazonasgebiet und im Oriente sind besonders gefährdet, weil Sprachen nur begrenzt an nachfolgende Generationen weitergegeben und durch Stadtsprachen verdrängt werden.
Sprachen in Bolivien
Neben Castellano sind 36 indigene Sprachen in Bolivien Amtssprachen; eine einzelne Staatssprache gibt es nicht. Castellano ist die vorherrschende gemeinsame Verständigungssprache. Quechua, Aymara, Guaraní und viele weitere Sprachen werden regional, in Familien, Bildung, Verwaltung und Kultur verwendet. Sprachrechte richten sich daher nach Gebiet, Bedarf und Situation und umfassen auch den Zugang zu Behörden und Justiz.
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