Einwanderungsrecht in Brunei

Das Einwanderungsrecht in Brunei regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Daueraufenthalt, Einbürgerung, Einreiseverweigerung und Abschiebung. Die zuständigen Einwanderungsbehörden bearbeiten die zentralen Verfahren. Ein Visum erlaubt die Einreise, begründet für sich allein aber weder ein Recht auf Daueraufenthalt noch eine Arbeitserlaubnis.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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