Einwanderungsrecht in Burkina Faso

Das Einwanderungsrecht Burkina Fasos regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienmigration, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ablehnung und Rechtsbehelfe. Loi n°001-2024/ALT vom 22. Februar 2024, verkündet am 12. März 2024, ersetzte Ordonnance 84-049; Décret n°2025-0288 vom 13. März 2025 enthält Durchführungsregeln. Das Sicherheitsministerium und seine Grenzpolizei- und Migrationsabteilungen bearbeiten gewöhnliche Migrationsfragen, während andere Behörden für Diplomatie, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Beschäftigung zuständig sind. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Arbeit; regionale Mobilität, Asyl und Staatsangehörigkeit folgen eigenen Bedingungen.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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