In Burundi gibt es neben gesetzlichen Sozialversicherungssystemen einen etablierten formellen Versicherungsmarkt. Die Aufsichts- und Kontrollagentur für Versicherungen (Agence de Régulation et de Contrôle des Assurances, ARCA) beaufsichtigt Versicherer und Vermittler; die Kommission für Versicherungsaufsicht und -regulierung (Commission de Supervision et de Régulation des Assurances, CSRA) entscheidet nach Prüfung durch die ARCA über Zulassungen. Auch das für Versicherungen zuständige Ministerium, Gemeinden und Innenministerium haben bestimmte Verwaltungsaufgaben. ASSUR, die Vereinigung der Versicherer Burundis (Association des Assureurs du Burundi), vertritt Versicherer. ARCA meldete 2024 12 Non-Vie-Versicherer, 11 Lebensversicherer, 29 Maklerunternehmen, fünf Finanzinstitute und drei Mikrofinanzinstitute mit Bancassurance-Angeboten sowie 568 Beschäftigte bei Versicherern und einen Umsatz von 138,4 Milliarden FBU. Die Versicherungsdurchdringung lag bei 0,97 %, davon entfielen 0,61 % auf Non-Vie- und 0,36 % auf Lebensversicherungen. Private Absicherung ist also vorhanden, wird jedoch weniger genutzt als Pflicht- und gesetzliche Systeme. Die gemeldete Schadenquote insgesamt lag bei 51,40 %, die Solvenz bei 497,5 % und die Deckung der Verpflichtungen bei 129,2 %.
Versicherungen in Burundi
Versicherungen in Burundi umfassen die gesetzliche Sozialversicherung und private Verträge für Personen, Eigentum, Fahrzeuge, Haftpflicht und einkommensbezogene Risiken. Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) deckt Arbeitsrisiken und Renten ab; private Versicherer bieten Vie- und Non-Vie-Produkte an. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Drittschäden ist vorgeschrieben; Zugang, Prämien, Schadensmeldungen und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen System und Vertrag.
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