Kinshasa ist das Zentrum für Fernsehen, Printmedien und Regulierung. In Provinzen und ländlichen Gebieten übernimmt häufig das Radio die zentrale Informationsfunktion. Der nationale Mediensektor umfasst staatliche, private, gemeinnützige und informelle Angebote. Außerhalb Kinshasas erreichen gedruckte Medien vergleichsweise wenige Menschen, während Onlinepresse wächst. Das Ministerium für Kommunikation und Medien (Ministère de la Communication et des Médias) gestaltet die Medienpolitik und arbeitet mit dem Hohen Rat für Audiovisuelles und Kommunikation (Conseil supérieur de l’audiovisuel et de la communication, CSAC) unter anderem bei digitalem Fernsehen und GE06 zusammen. Der CSAC beaufsichtigt die Medien, schützt Pressefreiheit und journalistische Berufspflichten und soll gleichen Zugang zu offiziellen Medien gewährleisten. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation des Kongo (Autorité de Régulation de la Poste et des Télécommunications du Congo, ARPTC) reguliert Postdienste, Telekommunikation, Internet und Mobilfunk. Das Nationale Kongolesische Radio und Fernsehen (Radio-Télévision Nationale Congolaise, RTNC) sendet staatliches Radio und Fernsehen mit einem Informations-, Bildungs- und Kulturauftrag. Die Kongolesische Presseagentur (Agence Congolaise de Presse, ACP) ist die öffentliche Nachrichtenagentur; der öffentliche Anbieter für Übertragungsinfrastruktur (RENATELSAT) stellt öffentliche Übertragungsinfrastruktur bereit. Die Ordonnance-Loi 23/009 von 2023 schützt Presse, Information, Radio- und Fernsehsendungen, Onlinepresse und andere Kommunikationsmittel. Der Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse ist vorgesehen, mit Ausnahmen wie klassifizierten Daten sowie Informationen zur staatlichen Sicherheit und Verteidigung. Böswillig verbreitete Falschinformationen, die die öffentliche Ordnung stören, können sanktioniert werden. Ob die Reform die Inhaftierung für alle Pressedelikte eindeutig abgeschafft hat, ist nicht abschließend geklärt. Radio ist außerhalb der großen Städte besonders verbreitet. Eine Bestandsaufnahme von UNICEF aus dem Jahr 2022 verzeichnete mehr als 690 Radiosender, darunter ungefähr 600 Gemeinderadios. Lokale Sender werden unter anderem von Nichtregierungsorganisationen, religiösen Einrichtungen und privaten Betreibern geführt. Manche Angebote verfügen nicht über ausreichende technische Ausrüstung oder senden ohne regelmäßige Genehmigung. Fernsehen und digitales terrestrisches Fernsehen sind stärker formalisiert: 2023 wurden in Kinshasa insgesamt 262 Kanäle erfasst, von denen 107 für digitales terrestrisches Fernsehen zugelassen und 83 durch den öffentlichen Verteiler aktiviert worden waren. Ein unabhängiger nationaler Streamingdienst ist in den geprüften Quellen nicht dokumentiert. Streaming erfolgt hauptsächlich über mobile Daten und internationale Plattformen. Netzabdeckung, Datenvolumen, Geräte, Stromversorgung und Paketpreise bestimmen den Zugang. Radio ist oft günstiger als Streaming, benötigt aber ebenfalls Empfang, Strom oder Batterien. Soziale Medien werden verbreitet, um Nachrichten und Videos zu teilen und an öffentlichen Debatten teilzunehmen. Sie erleichtern zugleich Desinformation, Überwachung und Sperrungen sowie die Verbreitung von Kriegspropaganda oder der Verherrlichung bewaffneter Gruppen. Warnungen des CSAC und des Ministeriums vor Falschinformationen ersetzen nicht die Prüfung von Quelle, Identität, Datum und ursprünglichem Kontext. Gesetzliche Medienrechte garantieren auch keinen automatischen Zugang zu jeder Plattform. Journalistinnen und Journalisten arbeiten in einer pluralistischen Medienlandschaft, die stark von politischen, militärischen und religiösen Einflüssen geprägt ist. Bezahlte Veröffentlichungen (coupage), unsichere Verträge und Selbstzensur schwächen die redaktionelle Unabhängigkeit. Im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschärfen bewaffnete Konflikte, eingeschränkter Zugang und persönliche Gefahren die Lage. Laut UNESCO wurde 2024 eine Journalistin oder ein Journalist bei der Berufsausübung getötet. Reporter ohne Grenzen dokumentierte zwischen Januar 2024 und Januar 2025 die Plünderung oder Schließung von mehr als 25 Gemeinderadios in Nord-Kivu, mehr als 50 Angriffe auf Redaktionen oder Journalistinnen und Journalisten sowie die vorübergehende Festnahme von mindestens acht Journalistinnen und Journalisten, nachdem die bewaffnete Gruppe M23 Goma eingenommen hatte. Radio wird auch für Bildung und Kinderschutz eingesetzt. UNICEF, das Ministerium für Grund-, Sekundar- und technische Bildung (EPST), RTNC und Radio Okapi nutzten UKW-Radio für Fernunterricht; 2025 wurden in Minova Radiolernkreise für konfliktbetroffene Kinder eingerichtet. Bei Children Reporters (Enfants Reporters) produzieren Kinder lokale Beiträge zu Umwelt und Rechten für Blogs, Radio und Fernsehen. Ein einheitliches landesweites Onlineverfahren für Kinderschutz ist nicht dokumentiert. Für viele Kinder schränken Kosten und Netzqualität den Internetzugang ein. Artikel 23 der Verfassung schützt die Meinungsfreiheit; Artikel 24 schützt Informationsfreiheit, Presse, Radio, Fernsehen, Printmedien und andere Kommunikationsformen. Diese Rechte unterliegen gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Moral und der Rechte anderer. Staatliche audiovisuelle und gedruckte Medien gelten als öffentliche Dienste und sollen politischen und gesellschaftlichen Gruppen gleichen Zugang, Objektivität, Unparteilichkeit und Meinungsvielfalt bieten. In der Praxis unterscheiden sich Zugang und Schutz erheblich nach Region. Die ARPTC meldete für das zweite Quartal 2025 69,400,444 Mobilfunkanschlüsse und 34,558,596 mobile Internetanschlüsse. Das entspricht ungefähr 49.8 Prozent der Mobilfunkanschlüsse; Anschlüsse sind jedoch nicht mit einzelnen Personen gleichzusetzen. Prepaid-Verträge überwiegen. Datenpreise hängen von Anbieter, Paket und Standort ab; ein einheitlicher aktueller nationaler Tarif ist nicht dokumentiert. Zu den formellen Angeboten gehören regulierte Rundfunkanbieter, Akkreditierungen, digitales terrestrisches Fernsehen, CSAC, Ministerium, ARPTC, RTNC, ACP und RENATELSAT. Nichtformelle Angebote umfassen Programme von UNICEF und Nichtregierungsorganisationen, Gemeinderadio, Hörclubs und Kinderreporter. Informelle Angebote umfassen privates Teilen in sozialen Medien sowie nicht regelkonforme oder illegale Sender. Formelle Verfahren bieten in der Regel mehr Rechtssicherheit und Schutz als nichtformelle oder informelle Kanäle. Journalistinnen und Journalisten beantragen Zugang zu staatlichen Informationen und Arbeitsorten über ein Akkreditierungsportal. Als erforderliche Unterlagen nennt das Verfahren Identitätsnachweis oder Reisepass, Presseausweis, Angaben zum Medium und ein Akkreditierungsschreiben. Das Portal nennt weder Gebühr noch Bearbeitungszeit.
Medien in der Demokratischen Republik Kongo
Die Medienlandschaft in der Demokratischen Republik Kongo ist etabliert, regional jedoch stark zersplittert. Radio, insbesondere Gemeinderadio, erreicht viele Menschen. Fernsehen, Printmedien, Onlinedienste und soziale Medien hängen stärker von Standort, Netzabdeckung, Stromversorgung, Geräten und Datenvolumen ab. Presse- und Informationsfreiheit sind gesetzlich geschützt; Zugang und Sicherheit für Journalistinnen und Journalisten unterscheiden sich jedoch erheblich, besonders im Osten des Landes.
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