Strafrecht in Dschibuti

Das Strafrecht in Dschibuti definiert Straftaten, ordnet persönliche Verantwortung zu und legt Regeln für Ermittlungen, Verfahren und Strafen fest. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind Loi n°59/AN/94 Code pénal und Loi n°60/AN/94 Code de procédure pénale, die 1995 erlassen und durch spätere Sondergesetze ergänzt wurden. Es schützt die Unschuldsvermutung, Verteidigungsrechte und den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Strafverfahren führen über Ermittlungen durch Polizei oder Gendarmerie, das Ministère public und Strafgerichte. Je nach Straftat können Gewahrsam, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Geldbußen, gemeinnützige Arbeit oder weitere rechtliche Maßnahmen folgen.

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