Die formelle Definition einer arbeitssuchenden Person in Eritrea umfasst eine Person ab 18 Jahren, die arbeiten kann und will. Arbeitssuchende können sich an die Arbeitsvermittlungseinheit des Ministeriums für Arbeit und Soziales (MoLHW), an Arbeitsvermittlungsbüros, eine private Arbeitsvermittlung oder direkt an einen Arbeitgeber wenden. Die eritreische Botschaft hat Vermittlungsdienste in sechs Regionen und städtischen Zentren angegeben. Eine Registrierung scheint den Zugang zu Arbeitsvermittlungsdiensten zu ermöglichen, ist nach Artikel 5 der geprüften Arbeitsvorschriften jedoch keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung. Aktuelle verlässliche Angaben zu Gebühren, Terminen, erforderlichen Unterlagen, Online-Anträgen oder Bearbeitungszeiten wurden nicht gefunden. Die geprüften Belege weisen kein aktives System der Arbeitslosenversicherung oder des Arbeitslosengelds in Eritrea nach. Zu den 2003 offiziell aufgeführten Zweigen der sozialen Sicherung gehörten das Nationale Rentensystem, das Rentensystem für den öffentlichen Sektor und die Hinterbliebenenleistung für Märtyrer, nicht jedoch Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Artikel 140(f) der Arbeitsproklamation 118/2001 ermächtigt den Minister, eine Arbeitslosenversicherung zu regeln; die geprüften Quellen zeigen jedoch weder ein aktuelles Antragsverfahren noch Leistungsbetrag, Bezugsdauer oder Versicherungsschutz. Eine allgemein geltende Pflicht, sich zu registrieren, eine bestimmte Stelle anzunehmen oder die Arbeitssuche zu melden, ist ebenfalls nicht verifiziert. Endet die Beschäftigung nach einer rechtmäßigen Kündigung, können Übergangszahlungen wichtiger sein als staatliche Leistungen. Ein geringeres Arbeitsvolumen oder neue Technologien können eine Entlassung aus betrieblichen Gründen rechtfertigen, wenn keine Versetzung möglich ist. Dauerhafte Schließung, Insolvenz, Naturkatastrophe und Krieg sind als rechtmäßige Beendigungsgründe aufgeführt. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage bei weniger als einem Dienstjahr, 14 Tage bei ein bis zwei Jahren, 21 Tage bei mehr als zwei bis fünf Jahren und 30 Tage bei mehr als fünf Jahren. Der Arbeitgeber kann anstelle der Kündigungsfrist Lohn zahlen. Die Abfindung wird für die ersten fünf Jahre mit zwei Wochenlöhnen pro Jahr, vom sechsten bis zum zehnten Jahr mit drei Wochenlöhnen pro Jahr und ab dem elften Jahr mit vier Wochenlöhnen pro Jahr berechnet. Bei weniger als einem Dienstjahr erhält die beschäftigte Person anteilig zwei Wochenlöhne pro Jahr. Der Arbeitgeber muss kostenlos eine Bescheinigung ausstellen, die Art der Arbeit, Beschäftigungsdauer, maßgebliche Löhne und gegebenenfalls den Grund des Ausscheidens nennt. Die geprüften Vorschriften erlauben nicht, diese Beschäftigungsunterlagen und Übergangszahlungen vorzuenthalten, wenn die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Arbeitsrechtliche Konflikte und Kündigungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Eine verspätete Einreichung kann innerhalb von 15 Tagen nach Ende eines Ereignisses höherer Gewalt zugelassen werden. Ansprüche und Beschwerden von Beschäftigten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind nach der geprüften Proklamation von Gerichtsgebühren befreit. Streitigkeiten können den Arbeitsbeziehungsrat oder das Arbeitsgericht erster Instanz betreffen. Die verfügbaren Daten sind begrenzt. Das ILOSTAT-Profil enthält fehlende Daten zu Eritrea; ein verlässliches aktuelles landesweites Register oder eine Erhebungsreihe zur Gesamtarbeitslosigkeit wurde nicht bestätigt. Eine modellgestützte ILO-Schätzung bezifferte die Arbeitslosigkeit unter 15- bis 24-Jährigen 2024 auf etwa 9,4 Prozent, während die Afrikanische Entwicklungsbank Arbeits- und Qualifikationsmangel als Ursachen nennt. Historische Zahlen zu Arbeitsvermittlungsdiensten nannten 193.171 registrierte Arbeitssuchende und 78.421 Vermittlungen, rund 12.073 neue Arbeitskräfte pro Jahr und eine Vermittlungsquote von etwa 41 Prozent. Da der Berichtszeitpunkt nicht angegeben ist, sind diese Werte kein aktuelles Maß der Leistungsfähigkeit. Der Wiedereinstieg erfolgt üblicherweise über Arbeitsvermittlungsbüros, direkte Arbeitgeberkontakte oder private Agenturen. Richtlinien des MoLHW erleichtern außerdem eritreischen Staatsangehörigen, im Ausland zu arbeiten; historische Berichte nennen 11.292 Bürgerinnen und Bürger, denen eine Ausreise zur Arbeit gestattet wurde, und etwa 807 Eritreer, die pro Jahr ins Ausland entsandt wurden. Dies ist ein möglicher Beschäftigungsweg, aber weder eine Arbeitslosenleistung noch eine Vermittlungsgarantie. Formelle Dienste sind vor allem für junge Arbeitssuchende und Personen relevant, die aus formeller Beschäftigung ausscheiden. Beschäftigte im informellen Bereich und in ländlichen Regionen haben möglicherweise weniger Zugang zum dokumentierten System. Unterschiede bei Büros, Kosten und Bearbeitungszeiten sind nicht verifiziert.
Arbeitslosigkeit in Eritrea
Arbeitslosigkeit in Eritrea bedeutet, keine gewünschte bezahlte Arbeit zu haben, während man Arbeit sucht und aufnehmen kann. Eritrea bietet öffentliche Arbeitsvermittlung und Stellenvermittlung über das Ministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitsvermittlungsbüros, private Agenturen und direkte Arbeitgeberkontakte. Ein landesweites Arbeitslosengeldsystem ist jedoch nicht verifiziert. Das Einkommen nach einem Arbeitsplatzverlust hängt daher häufig von Beendigungszahlungen, eigenen Mitteln und dem Zugang zu Angeboten für den Wiedereinstieg ab.
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