Arbeitsrecht in Eritrea

Das formelle Arbeitsrecht Eritreas basiert hauptsächlich auf der Arbeitsproklamation Nr. 118/2001 und gilt für abhängige Arbeit gegen Entgelt unter der Weisung eines Arbeitgebers. Es regelt Verträge, Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Arbeitsschutz, Arbeitnehmervertretung, Konflikte und Kündigung. In der Praxis ist seine Reichweite bei Nationaldienst, Staatsdienst, Hausarbeit und im großen informellen Sektor begrenzt. Die formellen Regeln legen Grenzen für Arbeitszeit, bezahlten Urlaub und Überstundenzuschläge fest; Durchsetzung und kollektive Vertretung bleiben jedoch schwach.

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