Zum maßgeblichen Rahmen gehören Proclamation No. 24/1992 über Reisedokumente, Ein- und Ausreisevisa sowie Aufenthaltserlaubnisse, Regulation No. 4/1992, Proclamation No. 127/2002 zur Registrierung ausländischer Staatsangehöriger, Legal Notice No. 80/2003 und Labour Proclamation No. 118/2001 über Arbeitserlaubnisse. Zuständig sind das Immigration Office und dessen Foreigners Section, einschließlich Zweigstellen unter den Behörden für innere Angelegenheiten. Das Central Office of Immigration, das Ministry of Labour and Human Welfare, der Secretary of Internal Affairs und eritreische Regierungsvertretungen im Ausland können ebenfalls festgelegte Zuständigkeiten haben. Zugelassene Einreisepunkte sind die Flughäfen von Asmara, Assab und Massawa, die Seehäfen von Massawa, Assab und Thio sowie ausgewiesene Landgrenzübergänge. Ein Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument muss in der Regel noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisende füllen eine Ankunftskarte aus und erhalten einen Einreisestempel. Visumanträge sollten in der Regel mindestens eine Woche vor der Reise eingereicht werden. In dringenden Fällen kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Eine entsprechende Gebühr fällt an, doch ein verlässlicher aktueller Betrag war nicht festzustellen. Zu den Visumkategorien zählen Geschäfts-, Studien-, Sonder- oder Medizin-, Touristen-, Transit-, Aus- und Wiedereinreise- sowie Ausreisevisa. Ein Geschäftsvisum erfordert normalerweise eine Einladung und die Angabe eines Zwecks durch eine staatliche Stelle oder ein privates Unternehmen. Es erlaubt in der Regel eine einmalige Einreise innerhalb eines Monats und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Eine Mehrfacheinreise kann ausnahmsweise bis zu sechs Monate gelten. Ein Arbeitgeberwechsel bedarf einer Genehmigung. Für ein Studienvisum sind eine Immatrikulationsbescheinigung, ausreichende finanzielle Mittel, eine Bürgschaft oder Übernahmeerklärung sowie die erforderliche Genehmigung der Bildungsbehörde nötig. Bezahlte oder unbezahlte Arbeit während des Studiums bedarf der Zustimmung des Central Office of Immigration und der zuständigen Behörden. Ein Sonder- oder Medizinvisum setzt in der Regel die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts, eine Bürgschaft oder Sicherheitsleistung sowie eine Behandlungsbestätigung voraus. Es erlaubt gewöhnlich eine einmalige Einreise innerhalb eines Monats und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten; Verlängerungen erfolgen monatlich. Ein Touristenvisum erlaubt in der Regel eine einmalige Einreise innerhalb eines Monats und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Eine begründete Verlängerung wird mit Form 9 beim Immigration Office beantragt. Der Touristenstatus gestattet keine anderen Tätigkeiten. Für ein Transitvisum sind Nachweise und Tickets für die Weiterreise erforderlich. Der Aufenthalt in Eritrea ist in der Regel auf eine Woche begrenzt, ein direkter Flughafentransit auf 24 Stunden ohne Verlassen des Flughafens. Ein begründeter Wechsel vom Transit- zum Touristenstatus kann möglich sein. Ausländische Arbeitskräfte benötigen eine gültige Arbeitserlaubnis. Nach der Einreise und der Arbeitsgenehmigung müssen sie sich registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Der Arbeitgeber stellt gewöhnlich den Antrag auf die Arbeitserlaubnis. Laut Gesetz ist zu berücksichtigen, ob eine eritreische Person mit den erforderlichen Qualifikationen verfügbar ist. Außerdem ist ein geeignetes Ausbildungsprogramm für eritreische Arbeitskräfte erforderlich. Die Erlaubnis nennt die genehmigte Tätigkeit und Dauer und gilt üblicherweise höchstens zwei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich, gewöhnlich jährlich oder innerhalb der letzten 30 Arbeitstage vor Ablauf. Das zuständige Ministerium kann eine Erlaubnis beenden, entziehen, verlängern oder mit Auflagen versehen. Für diplomatisches Personal, bestimmte Beschäftigte der Vereinten Nationen oder der Afrikanischen Union sowie Personen, für die bilaterale oder multilaterale Regierungsabkommen gelten, können Ausnahmen bestehen. Gesetzliche Gebühren für die Erlaubnis gibt es, aber ein verlässlicher aktueller Betrag war nicht festzustellen. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel mit Form 10 gestellt und setzt eine Genehmigung der Arbeits- oder Regierungsbehörde, einen gültigen Reisepass oder ein anderes Reisedokument sowie die vorgeschriebene Gebühr voraus. Eine Aufenthaltserlaubnis gilt gewöhnlich ein Jahr und wird mit Form 10(a) verlängert. Änderungen relevanter Angaben sind innerhalb einer Woche mit Form 11 zu melden. Wer Eritrea dauerhaft verlässt, muss die Erlaubnis abgeben. Kinder, die vor ihrem 15. Geburtstag nach Eritrea eingereist sind, sowie ausländische Staatsangehörige, die in Eritrea geboren wurden, unterliegen den angeführten Vorschriften zufolge ab dem Alter von 15 Jahren grundsätzlich der Pflicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu besitzen. Die geprüften Einreise- und Aufenthaltsunterlagen belegen kein allgemeines Verfahren zur Familienzusammenführung. Ein Aufenthalt aus familiären Gründen sollte deshalb ohne Bestätigung der zuständigen Behörde nicht vorausgesetzt werden. Die geprüften Unterlagen belegen weder ein eigenständiges Integrationsprogramm noch eine allgemeine Integrationspflicht. Sprachkenntnisse und dauerhafte Niederlassung erscheinen vielmehr als Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die Quellen belegen auch kein nationales Asyl- oder Flüchtlingsstatusgesetz, kein etabliertes nationales Verfahren zur Feststellung eines Flüchtlingsstatus mit Einspruchssystem und kein bestätigtes allgemeines Schutzverfahren. Eritrea ist der Flüchtlingskonvention von 1951 und ihrem Protokoll von 1967 nicht beigetreten. Die Flüchtlingskonvention der OAU von 1969 wurde unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Den Übereinkommen von 1954 und 1961 über Staatenlosigkeit ist Eritrea nicht beigetreten. UNHCR- oder staatliche Regelungen können Einzelfälle betreffen, doch der Rechtsstatus kann unklar bleiben. Manche Menschen erhalten möglicherweise Aufenthaltserlaubnisse oder Aufenthaltskarten anstelle eines klar festgestellten Flüchtlingsstatus. Die geprüften Quellen belegen keinen allgemeinen Titel für einen Daueraufenthalt. Die gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis gilt in der Regel ein Jahr. Die eritreische Staatsangehörigkeit kann durch Geburt von einem eritreischen Vater oder einer eritreischen Mutter erworben werden; sie kann außerdem einer in Eritrea geborenen Person unbekannter Eltern zukommen, sofern nichts anderes nachgewiesen wird. Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit stellt das Department of Internal Affairs aus. Für eine Einbürgerung sind rechtmäßige Einreise, die vorgeschriebene Dauer des Wohnsitzes, ein einwandfreier Leumund ohne Verurteilung, Kenntnisse einer eritreischen Sprache, die Fähigkeit zum Unterhalt der eigenen Person und Familie, der Verzicht auf eine andere Staatsangehörigkeit, dauerhafte Niederlassung, keine Handlungen gegen das Volk, ein Eid und die Veröffentlichung im Gazette erforderlich. Der genannte Wohnsitzzeitraum beträgt zehn Jahre vor 1974 oder zwanzig Jahre mit regelmäßigen Abwesenheiten. Für Adoption und Eheschließung gelten Sonderregeln. Im Fall einer Einbürgerung über die Ehe gehören dazu drei Jahre Ehe und der Verzicht auf eine andere Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit kann unter anderem verloren gehen, wenn freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit erworben, auf die eritreische Staatsangehörigkeit verzichtet oder ein ausländischer Eid geleistet wird, wenn unerlaubter Dienst für einen anderen Staat geleistet wird oder Hochverrat vorliegt. Bei eingebürgerten Staatsangehörigen können auch Betrug, Täuschung und eine mehr als fünfjährige Haftstrafe relevant sein. Eine Entscheidung über die Staatsangehörigkeit oder deren Entzug kann innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mitteilung vor dem High Court angefochten werden. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig. Die geprüften Quellen belegen kein allgemeines Rechtsmittel gegen Visa- oder Aufenthaltsentscheidungen. Ein Einreisevisum kann an einem Grenzübergang auf Kosten der betreffenden Person aufgehoben werden. Ein Ausreisevisum kann einer Person verweigert werden, gegen die eine Ausreisesperre besteht. Bei einer geplanten dauerhaften Ausreise benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Ausreisevisum und Nachweise darüber, dass keine offenen Verpflichtungen gegenüber einer Bank, einer öffentlichen Verwaltung, dem Vermieter, der Polizei, dem Stromversorger, einer Steuer- oder Zollbehörde oder dem Arbeitgeber bestehen. Inhaber von Einreise-, Touristen- oder Transitvisa benötigen während deren Gültigkeit gewöhnlich kein Ausreisevisum. Die zitierten Gesetzestexte sind teilweise inoffizielle englische Übersetzungen. Formulare, aktuelle Gebühren, konsolidierte Umsetzung und tatsächliche Bewilligungspraxis sind nicht vollständig transparent. Klären Sie Einwanderungsfragen deshalb vor Reise, Beschäftigung, Studium, dauerhafter Ausreise oder einem Staatsangehörigkeitsantrag mit der zuständigen eritreischen Behörde oder einer eritreischen Rechtsberatung.
Einwanderungsrecht in Eritrea
Eritreas Einwanderungsrecht regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Ausreise und Staatsangehörigkeit für ausländische Staatsangehörige und Personen, die die eritreische Staatsangehörigkeit anstreben. Die Einreise erfordert ein anerkanntes Reisedokument und gegebenenfalls ein Einreisevisum über einen zugelassenen Luft-, See- oder Landgrenzübergang. Ausländische Arbeitskräfte und manche andere ausländische Einwohner müssen sich registrieren lassen und eine Aufenthaltserlaubnis einholen; für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Ein nationales Asylsystem oder ein allgemeiner Titel für einen Daueraufenthalt sind nicht unmittelbar belegt. Gebühren und Einspruchspraxis sind derzeit nicht vollständig transparent.
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