Zu den christlichen Gemeinschaften Eritreas gehören die Eritreisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche, die katholische Kirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche Eritreas sowie kleinere Pfingstkirchen und weitere Kirchen. Der Islam ist überwiegend sunnitisch. Auch Bahai-Gemeinschaften, Jehovas Zeugen, Siebenten-Tags-Adventisten und traditionelle animistische Praktiken bestehen. Ihr öffentlicher Zugang unterscheidet sich jedoch stark von dem der vier registrierten Gruppen. Im Süden und Zentrum überwiegt das Christentum, im Norden der sunnitische Islam. Tigrinya-Gemeinschaften sind überwiegend christlich; die Gemeinschaften der Tigre, Saho, Afar, Bilen, Hedareb, Nara und Rashaida sind überwiegend sunnitisch-muslimisch. Die Kunama-Gemeinschaften sind religiös gemischt. Diese Muster sind allgemein und beschreiben nicht jede Person oder jeden Ort. Die Verfassung schützt Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit und sieht religiöse Praxis vor. Diese Bestimmungen wurden jedoch nicht vollständig umgesetzt. Proklamation Nr. 73/1995 trennt Religion und Staat und untersagt religiösen Körperschaften politische Aktivitäten. Das Ministerium beziehungsweise Amt für religiöse Angelegenheiten reguliert Religionsorganisationen. Die Eritreisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche, der sunnitische Islam, die katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche Eritreas sind die vier registrierten Gruppen. Andere Gemeinschaften benötigen eine Registrierung und Genehmigung, bevor sie anerkannte öffentliche Aktivitäten durchführen dürfen. Seit 2002 wurde keine neue Registrierung gemeldet. Für Gottesdienstgebäude, gedruckte oder verbreitete religiöse Materialien und ausländische Finanzierung ist eine staatliche Genehmigung nötig; ausländische Einnahmen werden geprüft. Laut Proklamation muss die Registrierung innerhalb von zwei Monaten erfolgen und jährlich erneuert werden. Aktuelle Bearbeitungszeiten und Gebühren sind jedoch nicht zuverlässig dokumentiert. Angehörige der vier registrierten Gruppen können im Allgemeinen öffentlich Gottesdienste feiern; Überwachung und staatliche Kontrolle bleiben jedoch erheblich. Nicht registrierte Gruppen können sich in Privathäusern zum Gottesdienst versammeln, doch es wurde von Razzien und Inhaftierungen berichtet. Die meisten nicht registrierten Gottesdienstgebäude wurden geschlossen. Das Bahai-Zentrum in Asmara und ein Bahai-Tempel außerhalb Asmaras durften in der Praxis geöffnet bleiben. Anglikanische Gottesdienste finden unter lutherischer Trägerschaft statt. Ein griechisch-orthodoxes Gebäude dient hauptsächlich als Kulturstätte und beherbergt gelegentlich Gottesdienste der Eritreisch-Orthodoxen Kirche. Nicht-sunnitische Formen des Islam sind verboten. Jehovas Zeugen unterliegen seit 1994 eingeführten Beschränkungen der Staatsangehörigkeit und des Zugangs zu Identitätsdokumenten. Diese können Bildung, Beschäftigung, öffentliche Leistungen, Bankgeschäfte und Reisen behindern. Eritrea erkennt für religiöse Einwände gegen den Nationaldienst weder einen Kriegsdienstverweigererstatus noch einen alternativen Zivildienst an. Der Nationaldienst gilt gesetzlich für Menschen von 18 bis 50 Jahren, dauert nominell 18 Monate und kann in einem Notstand verlängert werden. Dadurch besteht für manche Menschen Inhaftierungsrisiko. Religionsorganisationen dürfen keine Privatschulen betreiben. Der Staat übernahm früher von katholischen, orthodoxen und muslimischen Gemeinschaften geführte Schulen; einige Schulen in religiösen Gebäuden wurden geschlossen. Eine Privatschule wurde 2022 wieder eröffnet, die Einschreibung blieb jedoch internationalen und anderen nicht eritreischen Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Religionsorganisationen dürfen spirituellen Unterricht und Predigten anbieten, doch ein unabhängiger landesweiter Weg für religiöse Schulen ist nicht dokumentiert. Beschränkungen ausländischer Finanzierung erschweren außerdem die Ausbildung von Geistlichen und die Instandhaltung von Gebäuden. Zu den wichtigsten religiösen Feiertagen gehören das orthodoxe Weihnachtsfest, Timket, Karfreitag, Ostern und Meskel sowie Eid al-Fitr, Eid al-Adha und Eid Mewlid Al-Nebi. Timket wird gewöhnlich am 19. Januar gefeiert, in Schaltjahren am 20. Januar. Dazu gehören eine Feier am Vorabend, eine Tabot-Prozession und eine Wasserweihe. Islamische Termine richten sich nach dem Mondkalender; deshalb ändern sich die Daten von Ramadan, Eid und Haddsch jedes Jahr. Eine Haddsch-Reise kann staatliche Genehmigung erfordern; verlässliche aktuelle Statistiken liegen nicht vor. Für Taufe, religiöse Eheschließung, Bestattung oder Konversion gibt es keine einheitlichen, gut dokumentierten landesweiten Abläufe mit geklärten rechtlichen Folgen, Gebühren oder Fristen. Religionsführer arbeiten manchmal informell bei Gemeinschaftsprojekten zusammen. Auch die gemeinsame Verehrung von Heiligtümern kommt vor, doch ein formelles nationales ökumenisches oder interreligiöses Gremium ist nicht dokumentiert. Kirchen und Moscheen können nahe beieinander stehen. Berichte beschreiben eine breite gesellschaftliche Toleranz, zugleich bestehen Einschränkungen bei Überwachung, Versammlungen und religiösen Medien. Bei religiösen Angelegenheiten können das Ministerium beziehungsweise Amt für religiöse Angelegenheiten, das Innenministerium, das Bildungsministerium, anerkannte Kirchen- und muslimische Führungen sowie örtliche Behörden zuständig sein.
Religion in Eritrea
Religion in Eritrea wird vor allem vom sunnitischen Islam und vom Christentum geprägt, insbesondere von der Eritreisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche. Verfügbare Schätzungen zufolge sind etwa 52 % der Bevölkerung muslimisch und 47 % christlich. Eine verlässliche aktuelle Religionszählung gibt es in Eritrea nicht. Der Staat erkennt vier Religionsgemeinschaften formell an; andere Gemeinschaften unterliegen Registrierungs-, Genehmigungs- und Einschränkungen beim Gottesdienst.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

