Der zentrale Rechtsrahmen umfasst den Employment Act 1980, den Industrial Relations Act 2000, den Wages Act 1964, den Occupational Safety and Health Act 2001 und den Workmen’s Compensation Act 1983. Die Verfassung schützt außerdem sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn, angemessene Arbeitszeiten, bezahlte Feiertage sowie Schutz vor Benachteiligung und ungerechtfertigter Kündigung. Nach dem Employment Act kann ein Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden; schriftliche Bedingungen belegen jedoch Lohn, Aufgaben, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsregelungen eindeutiger. Im Jahr 2023 waren etwa 260.356 Menschen in Eswatini beschäftigt. Rund 47,6 % arbeiteten im formellen Sektor, 46,3 % im informellen Sektor und 6,0 % in Haushalten. Das Labour Market Information System (LMIS) bietet offizielle Informationen zu Stellenangeboten und zum Arbeitsmarkt. Das Department of National Employment Services (DNES) unterstützt Arbeitsmarktstatistiken, Informationen zu Kompetenzen und Ausbildung, Lokalisierung und Arbeitsgenehmigungen. Arbeitssuchende können LMIS nutzen und sich direkt bei Arbeitgebern bewerben. Aus den verfügbaren nationalen Quellen ergibt sich keine allgemeine Bewerbungsgebühr oder Frist. Zu den Ausbildungs- und Qualifizierungswegen gehören Berufsausbildungen und Arbeitsprobenprüfungen. Eine Berufsausbildung verbindet Theorie mit praktischer Arbeit im Rahmen eines Vertrags und kann bis zu fünf Jahre dauern. Arbeitsprobenprüfungen bewerten die berufliche Kompetenz auf Stufe 3, 2 oder 1. Bewerber müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Für Stufe 3 sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung erforderlich; für Stufe 2 ein Zertifikat der Stufe 3 und 18 Monate Erfahrung; für Stufe 1 ein Zertifikat der Stufe 2 und 2,5 Jahre Erfahrung. Anträge werden mit einem Formular des Directorate of Industrial and Vocational Training (DIVT) gestellt. Für 2024 und 2025 wurden Verzögerungen bei der Bearbeitung der Ergebnisse gemeldet; Antragstellende sollten daher die aktuellen Abläufe prüfen. Nichtstaatsangehörige benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis und eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die über die Einwanderungsabteilung des Innenministeriums beantragt werden. Zu den dokumentierten Antragsunterlagen können Form 3, ein Schreiben des Arbeitgebers, eine vollständige Stellenausschreibung, ein Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise, ein ärztliches Attest, ein Reisepass und das Arbeitgeberformular J oder C gehören. Die geprüften offiziellen Quellen nennen keine allgemeingültige Gebühr oder Bearbeitungsfrist. Die aktuellen Anforderungen für den individuellen Antrag sollten deshalb vor der Einreichung bestätigt werden. Löhne und Arbeitsbedingungen unterscheiden sich je nach Branche. In den geprüften Quellen gibt es keinen einheitlichen landesweiten Mindestlohn. Sektorspezifische Lohnverordnungen legen Mindestlöhne und Bedingungen unter anderem für Landwirtschaft, Bergbau und Steinbrüche, Kraftfahrzeugtechnik, Sicherheitsdienste, Einzel- und Großhandel, Hausangestellte, Vorschulen und Kindertagesstätten, schulisches Unterstützungspersonal, Handwerk, Bestattungsunternehmen und Kleinstkreditgeber fest. Arbeitsvertrag, anwendbare Lohnverordnung und etwaige Tarifvereinbarung bestimmen Fragen wie Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaub, Kündigungsfrist und besondere Bedingungen. PAYE-Steuern und Beiträge zum Eswatini National Provident Fund (ENPF) dürfen nur abgezogen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Reguläre Beschäftigte sind grundsätzlich durch ENPF abgedeckt, auch Nichtstaatsangehörige, sofern keine Ausnahme gilt. Privat beschäftigte Hausangestellte sind derzeit von der ENPF-Absicherung ausgeschlossen. Im Jahr 2026 beträgt die beitragspflichtige Lohnobergrenze E4.300 pro Monat; der gesetzliche Höchstbeitrag beträgt E430, davon E215 für Beschäftigte und E215 für Arbeitgeber. Ein Arbeitsunfall sollte mit einer Unfallmeldung am Arbeitsplatz angezeigt und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Die Workmen’s Compensation Unit prüft den Anspruch. Beschäftigte können Gewerkschaften beitreten, an Tarifverhandlungen teilnehmen und gegebenenfalls Betriebsräte nutzen. Das Department of Labour berät, führt Routine- und Beschwerdeinspektionen durch, bearbeitet Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz und unterstützt Verfahren zur Arbeitsunfallentschädigung. Die Conciliation, Mediation and Arbitration Commission (CMAC) unterstützt bei Arbeitsstreitigkeiten; das Industrial Court kann über Abhilfen wie Wiedereinstellung und Entschädigung entscheiden. Das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann nach dem Employment Act und einer anwendbaren Vereinbarung oder Lohnverordnung Kündigungsfrist, Entlassung aus betrieblichen Gründen oder Abfindung betreffen. Arbeitslosenleistungen gehören zum gesonderten Thema Arbeitslosigkeit und nicht zum Beschäftigungsrahmen selbst. Lohnverordnungen, Einwanderungsbestimmungen, ENPF-Sätze und DIVT-Termine sollten in ihrer jeweils aktuellen Fassung geprüft werden, da sie sich ändern können.
Beschäftigung in Eswatini
Beschäftigung in Eswatini umfasst die Arbeitssuche, die Vereinbarung von Arbeitsbedingungen, den Erhalt von Lohn und das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Das System verbindet landesweite Beschäftigungsgesetze mit sektorspezifischen Lohnverordnungen. Deshalb hängen Mindestlohn und bestimmte Bedingungen von der Art der Arbeit ab. Formelle und informelle Arbeit sind weit verbreitet; dies wirkt sich auf Verträge, den Zugang zu sozialem Schutz und die praktische Durchsetzung von Rechten aus.
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