Frankreich hält Wahlen für den Präsidenten der Republik, die Nationalversammlung, Gemeinderäte, Departementsräte, Regionalräte und das Europäische Parlament ab. Bei jeder Wahl wird eine andere Institution bestimmt. Deshalb sollte eine wahlberechtigte Person zuerst verstehen, wofür diese Institution zuständig ist. Französische Staatsangehörige, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wählen, sobald sie in ein Wählerverzeichnis, die liste électorale, eingetragen sind. Die Eintragung ist an eine Gemeinde (commune) gebunden, und die Wahlberechtigten nutzen normalerweise das ihnen zugewiesene Wahllokal. Bei der Präsidentschaftswahl gibt es eine direkte landesweite Abstimmung. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, findet zwischen den führenden Kandidaten ein zweiter Wahlgang statt. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird Präsidentin oder Präsident der Republik. Bei den Parlamentswahlen werden Abgeordnete der Nationalversammlung in geografisch abgegrenzten Wahlkreisen gewählt. Es gilt ein Mehrheitswahlsystem mit zwei Wahlgängen und Qualifikationsregeln. Daher entscheidet das Ergebnis des ersten Wahlgangs, welche Kandidaten weiter antreten dürfen. Bei Kommunalwahlen wird der Rat einer Gemeinde gewählt, der anschließend die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister wählt. Das genaue Wahlsystem hängt von der Art und Größe der Gemeinde ab. Departements- und Regionalwahlen verwenden Systeme, die auf die jeweiligen Gebietskörperschaften zugeschnitten sind. Bei Europawahlen werden die französischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Wahlberechtigten entscheiden sich zwischen Parteilisten. Die Sitze werden grundsätzlich entsprechend dem Stimmenanteil jeder zugelassenen Liste verteilt und nicht über lokale Wahlkreise. Die Stimmabgabe erfolgt geheim in einem Wahllokal (bureau de vote). Die wahlberechtigte Person weist ihre Wahlberechtigung nach, wählt ihre Stimmzettel unbeobachtet aus, legt sie in einen Umschlag und eine Wahlurne und unterschreibt das Wählerverzeichnis nach dem amtlichen Verfahren. Wer nicht persönlich erscheinen kann, darf eine andere wahlberechtigte Person durch eine formelle Wahlvollmacht (procuration) bevollmächtigen. Die Vollmacht muss ordnungsgemäß erteilt werden, und die bevollmächtigte Person gibt die Stimme im zuständigen Wahllokal ab. Wahlhelfer und ehrenamtliche Bürger beaufsichtigen die Wahl und zählen die Stimmzettel nach Schließung der Wahllokale öffentlich aus. Wahlregeln, Beobachter, Prüfverfahren und Gerichte sollen die Fairness schützen. Dennoch können Wahlbeteiligung, ungleiche Ressourcen, verwirrende Wahlkämpfe und eine begrenzte Repräsentation die demokratische Teilhabe weiterhin beeinflussen.
Wahlen in Frankreich
Wahlen in Frankreich ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, den Präsidenten der Republik sowie Vertreter auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene zu wählen. Bei verschiedenen Wahlen gelten unterschiedliche Wahlsysteme: Manche Entscheidungen fallen in Wahlgängen, während andere Sitze nach dem Stimmenanteil von Parteilisten verteilt werden. Die Eintragung, die geheime Stimmabgabe und die amtliche Auszählung sind zentrale Bestandteile des Verfahrens.
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