Die Kontierung sollte mindestens Ausgangssteuer, abzugsfähige Vorsteuer, nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer, Einfuhrmehrwertsteuer und Reverse-Charge-Steuer getrennt erfassen. Ergänzende Steuercodes unterscheiden Umsätze zum Regelsatz, Befreiungen mit oder ohne Vorsteuerabzugsrecht und Vorgänge außerhalb des georgischen Mehrwertsteuerbereichs. Interne Aufzeichnungen verbinden Verkaufs- und Einkaufsregister mit Steuerrechnungen, Zollunterlagen, Reverse-Charge-Vorgängen und der Buchhaltung. Jeder Geschäftsvorfall benötigt eine eindeutige Zuordnung zu Steuerperiode, Umsatzkategorie, Betrag und Nachweis. Die Mehrwertsteuerperiode in Georgien umfasst einen Kalendermonat. Erklärung und Zahlung sind grundsätzlich bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig. Der interne Steuerkalender sollte frühere Termine für Belegerfassung, Kontenabstimmung, Prüfung und Freigabe vorsehen. Zuständigkeiten für Erfassung, steuerliche Einordnung, Kontrolle, Einreichung und Zahlung müssen konkreten Personen zugewiesen werden. Für Fristen, Zugänge zum RS.ge-Steuerkonto und personelle Ausfälle sind Hauptverantwortliche und Vertretungen festzulegen. Regelmäßige Abstimmungen zwischen Belegen, Nebenregistern, Buchhaltung und eingereichter Erklärung helfen, fehlende oder doppelt erfasste Vorgänge rechtzeitig zu erkennen.
Vorbereitung interner Mehrwertsteuerprozesse vor dem Unternehmensstart in Georgien
Vor dem Unternehmensstart in Georgien sollten Kontierung, Mehrwertsteueraufzeichnungen, Fristenkontrolle und personelle Zuständigkeiten eingerichtet sein. Jeder Geschäftsvorfall muss dadurch einer Steuerperiode, Umsatzkategorie, Bemessungsgrundlage und belegten steuerlichen Behandlung zugeordnet werden können.
VivAVia peut faire des erreurs. Vérifie les informations importantes.

