Die Erfassung beginnt mit einem festgelegten Stichtag und einem Abgleich von Buchführung, Belegen und tatsächlich vorhandenen Vermögenswerten. Aufzunehmen sind insbesondere Kassen- und Bankbestände, Forderungen, Warenbestände, Anlagen und sonstige betriebliche Gegenstände. Auch immaterielle Werte und übertragbare Rechte des Unternehmens sind zu berücksichtigen. Jeder Eintrag sollte den Vermögenswert, seinen Standort, den Zuordnungsnachweis und den erfassten Wert erkennen lassen. Bei offenen Forderungen gehören Schuldner, Betrag, Fälligkeit, Vertragsgrundlage und Einbringlichkeit in die Dokumentation. Fremdes Eigentum, geleaste Gegenstände und lediglich zur Nutzung überlassene Werte sind vom eigenen Unternehmensvermögen abzugrenzen. Bestehende Sicherheiten, Belastungen oder Rechte Dritter müssen dem jeweils betroffenen Vermögenswert zugeordnet werden. Unklare Eigentumsverhältnisse und Wertabweichungen sind gesondert zu kennzeichnen und anhand geeigneter Unterlagen zu klären. Das Inventar dient als Grundlage für Forderungseinzug, Vermögensverwertung und Rechnungslegung während der Abwicklung. Zugänge, Verkäufe, Einziehungen und sonstige Veränderungen sind nach dem Liquidationsbeginn fortlaufend mit dem Verzeichnis abzugleichen.
Erfassung des Vermögens bei der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Zu Beginn der Liquidation in Georgien wird das gesamte Unternehmensvermögen in einem nachvollziehbaren Liquidationsinventar erfasst. Das Vermögensverzeichnis muss materielle und immaterielle Werte, Zahlungsmittel, Vorräte sowie offene Forderungen eindeutig dem Unternehmen zuordnen.
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