Zu Beginn der Abwicklung sollten sämtliche noch laufenden Verträge und Geschäftsvorgänge in einer zentralen Übersicht erfasst werden. Für jeden Vorgang sind Vertragspartner, Leistungsstand, offene Pflichten, Zahlungsansprüche, Kündigungsrechte und Fristen festzuhalten. Danach ist zu entscheiden, ob der Vertrag vollständig erfüllt, einvernehmlich beendet, gekündigt oder wirksam übertragen werden soll. Bereits zugesagte Lieferungen und Leistungen müssen mit der Einstellung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs abgestimmt werden. Neue Geschäfte dürfen nicht wie eine gewöhnliche Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit behandelt werden, sondern müssen für die geordnete Abwicklung erforderlich sein. Vertragsänderungen, Beendigungen und Abrechnungen sind schriftlich zu dokumentieren. Erhaltene Vorauszahlungen, noch ausstehende Gegenleistungen und mögliche Rückabwicklungen müssen in Buchführung und Zahlungsplanung einfließen. Dauerschuldverhältnisse wie Miete, Versorgung, Software oder laufende Dienstleistungen benötigen klar festgelegte Endtermine. Abwicklungsmaßnahmen sind mit dem Vermögensinventar, dem Forderungseinzug und der Verwertung vorhandener Werte abzugleichen. Ein Restgeschäft gilt erst als abgeschlossen, wenn Leistung, Gegenleistung, Belege und offene Ansprüche vollständig geklärt sind.
Abschluss laufender Geschäfte bei der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Während der Liquidation in Georgien wird der gewöhnliche Geschäftsbetrieb eingestellt und das Unternehmen auf notwendige Abwicklungsmaßnahmen beschränkt. Laufende Verträge und offene Geschäftsvorgänge sind zu erfüllen, zu beenden, zu übertragen oder anderweitig abzuschließen, soweit dies dem Liquidationszweck dient.
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