Grundlage der Verwertung ist das vollständige Vermögensinventar des Unternehmens. Vor einem Verkauf muss geklärt werden, ob der betreffende Gegenstand dem Unternehmen gehört und frei übertragen werden kann. Sicherheiten, Rechte Dritter, Leasingverhältnisse oder sonstige Belastungen sind gesondert zu berücksichtigen. Für jeden Vermögenswert sollte ein nachvollziehbarer Wertansatz vorbereitet werden, der Zustand, Nutzungsmöglichkeiten und verfügbare Marktinformationen einbezieht. Die gewählte Verkaufsart muss zum Gegenstand, zum erwarteten Erlös und zum Liquidationszweck passen. Bei mehreren zusammengehörenden Vermögenswerten ist zu prüfen, ob Einzelverkäufe oder eine gemeinsame Verwertung wirtschaftlich sinnvoller sind. Angebote, Auswahlentscheidung, Kaufvertrag, Übergabe und Zahlungseingang sind vollständig zu dokumentieren. Der Liquidator darf nur innerhalb seiner eingetragenen oder anderweitig wirksam festgelegten Vertretungsbefugnis handeln. Verkaufserlöse müssen eindeutig dem Unternehmen zufließen und mit Vermögensverzeichnis sowie Buchführung abgeglichen werden. Nach Abschluss des Verkaufs sind Abgang, Erlös, verbleibende Belastungen und zugehörige Belege im Liquidationsnachweis festzuhalten.
Verwertung von Unternehmensvermögen während der Liquidation in Georgien
Bei der Vermögensverwertung während einer Unternehmensliquidation in Georgien verkauft oder überträgt der Liquidator verwertbare Unternehmensgegenstände im Rahmen seiner Befugnisse. Eigentum, Belastungen, Marktwert, Verkaufsweg und Erlös müssen für jeden Liquidationsverkauf nachvollziehbar dokumentiert werden.
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