Ausgangspunkt ist eine Debitorenliste mit Schuldner, Forderungsgrund, Betrag, Fälligkeit und bisherigem Zahlungsstand. Jede Forderung sollte mit Vertrag, Rechnung, Liefer- oder Leistungsnachweis und vorhandener Korrespondenz abgeglichen werden. Unklare, bestrittene oder möglicherweise nicht einbringliche Ansprüche sind getrennt zu kennzeichnen. Für fällige und belegte Forderungen wird ein dokumentierter Ablauf für Zahlungserinnerung und weitere Einzugsschritte festgelegt. Die Mitteilung an den Schuldner sollte Zahlungsbetrag, Grundlage, Frist und Konto des Unternehmens eindeutig angeben. Teilzahlungen, Aufrechnungen, Einwendungen und vereinbarte Zahlungspläne müssen dem jeweiligen Debitorenkonto zugeordnet werden. Der Liquidator hat bei Vergleichen, Stundungen oder anderen Abweichungen zu prüfen, ob die Maßnahme dem Liquidationszweck und dem Interesse des Unternehmens entspricht. Ist ein unmittelbarer Einzug nicht sinnvoll oder möglich, kann eine Forderungsverwertung geprüft werden, wobei Rechtsbestand, Übertragbarkeit und erwarteter Erlös zu berücksichtigen sind. Eingänge und Ausfälle müssen zeitnah in Buchführung, Vermögensverzeichnis und Liquidationsplanung übernommen werden. Eine Forderung darf erst als erledigt gekennzeichnet werden, wenn Zahlung, anderweitige Abwicklung oder begründete Ausbuchung vollständig dokumentiert ist.
Einzug offener Forderungen bei der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Während der Liquidation in Georgien muss der Liquidator offene Forderungen des Unternehmens vollständig erfassen, prüfen und nach Fälligkeit einziehen. Rechnungen, Verträge, Leistungsnachweise, Zahlungserinnerungen und eingehende Zahlungen sind dabei für jeden Debitor nachvollziehbar zu verbinden.
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