Gründungsvorbereitung für ausländische Gründer und Zweigniederlassungen in Georgien

Ausländische Gründer können in Georgien eine neue Unternehmensstruktur vorbereiten oder die Tätigkeit eines bestehenden ausländischen Unternehmens über eine Zweigniederlassung aufnehmen. Beide Wege unterscheiden sich bei Rechtsträger, Haftung, Vertretung, Nachweisen aus dem Ausland und steuerlicher Einordnung.

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