Die Joint Stock Company, kurz JSC und auf Georgisch სააქციო საზოგადოება, bildet Beteiligungen über Aktien ab. Sie kann bei einem größeren oder wechselnden Investorenkreis passen, verlangt jedoch klare Regeln für Aktien, Kapital, Leitungsorgane und Kontrolle. Die General Partnership, kurz GP und auf Georgisch სოლიდარული პასუხისმგებლობის საზოგადოება, setzt mindestens zwei gemeinsam tätige Partner voraus. Ihre Partner verfügen über weitreichende Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte, haften aber unbeschränkt persönlich und gesamtschuldnerisch. Die Limited Partnership, kurz LP und auf Georgisch კომანდიტური საზოგადოება, trennt aktiv leitende General Partner von kapitalgebenden Limited Partnern. Mindestens ein General Partner übernimmt Geschäftsführung und unbeschränkte Haftung, während mindestens ein Limited Partner grundsätzlich bis zu einem festgelegten Haftungsbetrag beteiligt ist. Die Cooperative, auf Georgisch კოოპერატივი, benötigt mindestens fünf natürliche oder juristische Gründungsmitglieder. Sie dient einem gemeinsamen wirtschaftlichen oder sozialen Förderbedarf und stellt den Nutzen der Mitglieder sowie ihre grundsätzlich gleichberechtigte Mitwirkung in den Mittelpunkt. Für den Vergleich sind Haftungsumfang, Geschäftsführungsbefugnis, Stimmrechte, Kapitalaufnahme, Übertragung von Beteiligungen und Regeln für Eintritt oder Ausscheiden zu prüfen. Die gewählte Gesellschaftsform sollte außerdem zur Zahl und Rolle der Beteiligten, zum Finanzierungsmodell und zum tatsächlichen Geschäftszweck passen. Gründungsunterlagen, Registerangaben, Buchführung, Steuerpflichten und mögliche Genehmigungen sind für die konkrete Form gesondert vorzubereiten. Eine seltenere Gesellschaftsform ist nur dann sinnvoll, wenn ihre besonderen Haftungs-, Beteiligungs- oder Förderstrukturen tatsächlich benötigt werden.
Weitere Gesellschaftsformen für eine Unternehmensgründung in Georgien
Neben Individual Entrepreneur und Limited Liability Company stehen für eine Unternehmensgründung in Georgien weitere Gesellschaftsformen mit unterschiedlichen Regeln zu Beteiligung, Leitung und Haftung zur Verfügung. Ihre Eignung hängt insbesondere vom Investorenkreis, der persönlichen Mitwirkung und dem gemeinsamen Zweck der Beteiligten ab.
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