Ob eine Registrierkasse benötigt wird, hängt insbesondere von den Zahlungen mit Kunden und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Diese Pflicht sollte vor dem ersten Verkauf mit dem Revenue Service of Georgia geklärt werden. Das Kassenbuch dokumentiert sämtliche Bargeldeinnahmen, Bargeldausgaben und den daraus folgenden rechnerischen Kassenbestand. Das gewählte Verfahren muss Barumsätze vollständig, zeitnah und anhand fortlaufender Belege erfassen. Der Kassenstartbestand sollte den erwarteten Wechselgeldbedarf decken und vor dem ersten Barumsatz als Einlage mit einem geeigneten Beleg gebucht werden. Beim späteren Kassenabschluss wird der tatsächlich gezählte Bargeldbestand mit dem rechnerischen Bestand verglichen. Dafür sind ein fester Ablauf, ein Zählprotokoll, eine zuständige Person und Regeln zur Dokumentation von Differenzen erforderlich. Kartenzahlungen und weitere kassennahe Zahlungsarten dürfen nicht mit dem Bargeldbestand vermischt werden. Für jede Zahlungsart ist festzulegen, welche Abrechnung mit Kasse, Kartenterminal, Zahlungsanbieter, Bankkonto und Buchführung abgeglichen wird. Regelmäßige Abgleiche machen fehlende Buchungen, falsche Zahlungszuordnungen und Kassendifferenzen früh erkennbar.
Vorbereitung des Kassensystems vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Ein Kassensystem für ein Unternehmen in Georgien muss Bargeldeinnahmen, Bargeldausgaben und weitere kassennah abgewickelte Zahlungen vollständig mit Belegen und Buchführung verbinden. Vor dem ersten Verkauf sind Registrierkassenpflicht, Kassenbuchverfahren, Startbestand, Abschlussmethode und Abgleich der Zahlungsarten festzulegen.
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