Die Rechnungsvorlage sollte Absender, Kunde, Leistungsdaten, Beträge und steuerliche Behandlung vollständig und nachvollziehbar darstellen. Welche Angaben erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Transaktion, dem Steuerstatus und der Belegart. Ein eindeutiger und fortlaufender Nummernkreis stellt sicher, dass jede Fakturanummer nur einmal vergeben wird und der zugehörige Beleg auffindbar bleibt. Vor dem Unternehmensstart ist außerdem zu klären, für welche Umsätze neben der normalen Rechnung eine VAT Invoice über das System des Revenue Service of Georgia benötigt wird. Dieser steuerliche Rechnungsbeleg dokumentiert einen Umsatz für die georgische Mehrwertsteuer und kann dem Kunden als Nachweis für den Vorsteuerabzug dienen. Fehlerhafte Rechnungen dürfen nicht ohne nachvollziehbaren Bezug zum ursprünglichen Beleg überschrieben werden. Ein Korrekturbeleg ändert oder hebt eine ausgestellte Rechnung auf und sollte für Stornierungen, Betragsänderungen, Rückgaben und falsche Rechnungsdaten getrennte Abläufe vorsehen. Ausgestellte Rechnungen werden anschließend mit ihren Buchungs- und Steuerdaten an die Buchführung übergeben. Dafür sind vollständige Datenfelder, feste Übergabezeitpunkte und Kontrollen gegen fehlende oder doppelte Übernahmen einzurichten. Nummernkreis, Steuerbeleg, Korrektur und Buchungsübergabe sollten vor der ersten Fakturierung gemeinsam getestet werden.
Vorbereitung des Rechnungssystems vor einer Unternehmensgründung in Georgien
Ein Rechnungssystem für ein Unternehmen in Georgien sollte vollständige Rechnungsangaben, eindeutige Nummern, steuerliche Belege, Korrekturen und die Übergabe an die Buchführung einheitlich abbilden. Der spätere Fakturierungsablauf muss zur Transaktion, zum Steuerstatus des Unternehmens und zur Art des ausgestellten Belegs passen.
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