Eine zivilrechtliche Ehe wird beim Zivilstandsregister (Conservatória dos Registos Civis) innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Justizministeriums (Ministério da Justiça) registriert. Es gibt auch traditionelle Ehen und informelle Beziehungen; ihr formeller Schutz kann bei Erbschaft, Sorgerecht und Trennung schwächer sein. Formelle und traditionelle Systeme bestehen nebeneinander, weshalb nicht immer klar ist, welche Stelle für den Nachweis oder die Durchsetzung von Rechten zuständig ist. Eine Ehe beruht rechtlich auf gegenseitiger Zustimmung. Die Altersregeln sind jedoch nicht einheitlich dokumentiert: UNICEF nennt ein Mindestalter von 16 Jahren für Mädchen und 18 Jahren für Jungen, während eine Analyse der Rechtsprechung je nach Dokumenten und Auslegung 16, 17 oder 18 Jahre angibt. Die Volljährigkeit beginnt mit 18 Jahren. Vor einer Eheschließung sollte das zuständige Zivilstandsregister oder eine Rechtsberatungsstelle die anwendbare Regel bestätigen. Laut MICS6 waren 26 Prozent der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren vor ihrem 18. Geburtstag bereits verheiratet oder in einer Partnerschaft. Frühe und erzwungene Eheschließungen sind dokumentierte Risiken, besonders bei Menschen mit geringerer Bildung, in ländlichen Gebieten sowie in den Regionen Bafatá und Gabú. Familiärer oder gemeinschaftlicher Druck, ein erheblicher Altersunterschied, ein Schulabbruch und Polygamie können Selbstbestimmung und künftige Lebensplanung beeinträchtigen. Nach Familiengesetz Nr. 10/92 (Lei da Família No. 10/92) und auf Grundlage des Zivilgesetzbuchs von 1966 haben Ehepartner Pflichten wie Treue, Zusammenleben, gegenseitige Unterstützung, Unterhalt und Beteiligung an den Haushaltskosten. Die Verfassung garantiert die Gleichstellung der Ehepartner; ältere Regeln, die den Ehemann als Haushaltsvorstand bezeichneten oder einen Wohnsitz vorschrieben, dürfen deshalb nicht als heutige Gleichstellungsregeln verstanden werden. MICS 2014 berichtete, dass 44 Prozent der verheirateten Frauen in polygamen Haushalten lebten; in den vorliegenden Fakten gibt es keine aktuellere landesweite Vergleichszahl. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen, Empfängnisverhütung und der Zugang zu HIV-, STI- sowie jugendgerechter sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung gehören ebenfalls zum Beziehungsalltag. Gesundheitssystem und UNFPA unterstützen einschlägige Dienste, deren regionale Verfügbarkeit und Kosten jedoch nicht durchgehend dokumentiert sind. Das Gesetz gegen häusliche Gewalt Nr. 6/2014 verbietet körperliche, sexuelle und psychische Gewalt sowie Freiheitsentzug und wirtschaftliche Gewalt innerhalb der Familie oder einer Beziehung. Der Schutz gilt unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung. Bei Gewalt können Polizei oder Ordnungspolizei (POP) kontaktiert werden; anschließend können medizinische Dokumentation und eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft (Ministério Público) oder ein Gericht folgen. Das Institut für Frauen und Kinder (Instituto da Mulher e da Criança), das Ministerium für Frauen, Familie und soziale Solidarität, AMIC-Schutzhäuser und die sieben Rechtsberatungszentren (CAJ) bieten je nach Fall Schutz, Rechtsauskunft, Vermittlung oder Weiterleitung. Von 2022 bis 2024 registrierten die CAJ 7.711 Fälle, davon nahezu die Hälfte mit Frauen als Betroffenen; die Anwaltskammer von Guinea-Bissau (OAGB) kann nachweislich Betroffenen geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt kostenlose anwaltliche Vertretung bieten. Eine Ehe kann nach Gesetz Nr. 6/76 (Lei No. 6/76) durch einvernehmliche oder streitige Scheidung beendet werden. Die Scheidung wird durch einen gemeinsamen Antrag oder durch einen Ehepartner eingeleitet und durch Gerichtsurteil ausgesprochen; laut gerichtlichen Informationen setzt eine einvernehmliche Scheidung voraus, dass die Ehe länger als zwei Jahre bestanden hat. Das Urteil beendet die Ehe und die ehelichen Rechte und Pflichten und beendet grundsätzlich auch die Gütergemeinschaft, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Die geprüften Primärquellen enthalten keine verlässlichen einheitlichen Scheidungsgebühren oder Bearbeitungszeiten. Laut GOV-GB-Portal des Zivilstandsregisters kostet eine Heiratsurkunde 1.000 XOF und soll höchstens fünf Werktage dauern; eine Zweitschrift kostet 1.500 XOF. In ländlichen Gebieten können Entfernung, Kosten und begrenzte Kapazitäten den Zugang zu Registrierung und Rechtsdurchsetzung erschweren.
Romantische Beziehungen in Guinea-Bissau
Romantische Beziehungen in Guinea-Bissau können informell, traditionell oder als zivilrechtliche Ehe geführt werden. Zustimmung, Schutz vor Gewalt, gemeinsame Pflichten und Rechtssicherheit unterscheiden sich je nach Beziehungsform. Frühe und erzwungene Eheschließungen, regionale Unterschiede und der Zugang zu Registrierung, Gesundheitsversorgung und rechtlichem Schutz beeinflussen die Lebensumstände der Menschen.
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