Arbeitsrecht in Äquatorialguinea

Das Arbeitsrecht in Äquatorialguinea regelt abhängige entgeltliche Arbeit, darunter Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Schutz am Arbeitsplatz, Interessenvertretung, Streitigkeiten und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es beruht auf der Verfassung, arbeitsrechtlichen Vorschriften, ratifizierten ILO-Übereinkommen, Tarifverträgen, Einzelverträgen und anwendbaren örtlichen Praktiken. Der formelle Rechtsrahmen ist ausgebaut, wird jedoch uneinheitlich durchgesetzt, besonders bei informeller Arbeit. Die Vorschriften gelten grundsätzlich für private und öffentliche Arbeitgeber, schließen aber Beamte und Militärangehörige aus, für die besondere Statuten gelten.

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