Zu den wichtigsten Behörden gehören das Ministerio de Seguridad Nacional, die Secretaría de Estado de Migración y Extranjería, die Dirección General de Extranjería y Fronteras, Servicios de Extranjería und die Policía Nacional. Für Arbeitsbewilligungen ist das Ministerio de Trabajo y Seguridad Social zuständig; mit Staatsangehörigkeitsfragen befassen sich das Ministerio de Justicia, Culto e Instituciones Penitenciarias und das Registro Civil. Anträge können auch über diplomatische oder konsularische Vertretungen laufen. Die praktische Bearbeitung konzentriert sich auf Malabo, Bata, offizielle Grenzübergänge und Vertretungen im Ausland. Der Rechtsrahmen gilt jedoch landesweit und ist nicht nach Provinzen oder Gemeinden gegliedert. Für die Einreise sind üblicherweise ein gültiger Reisepass, ein Visum, sofern keine Ausnahme gilt, ein offizieller Grenzübergang und ein Einreisestempel erforderlich. Nach der dokumentierten Einreisepraxis ist auch ein Gelbfiebernachweis vorgeschrieben. Staatsangehörige der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC) können nach der geltenden CEMAC- und veranstaltungsbezogenen Praxis mit einem biometrischen Reisepass oder Identitätsdokument visumfrei einreisen; dabei bleiben behördliche Kontrollen vorbehalten. Es kann auch bilaterale Ausnahmen geben. Diese sollten vor der Reise bei der zuständigen Vertretung bestätigt werden. Das offizielle E-Visum-Portal equatorialguinea-evisa.com nimmt Anträge für Tourismus und Geschäftsreisen entgegen. Üblicherweise gehören dazu eine Reisepasskopie, eine Unterkunftsbestätigung oder Einladung, ein Rückflugticket, ein Foto, eine Reiseversicherung, ein Finanzierungsnachweis und ein Gelbfiebernachweis. Bei vollständigen Anträgen wird die Bearbeitungszeit in der Regel mit 72 Stunden angegeben. Die veröffentlichte Gebühr beträgt USD 50 zuzüglich USD 25 VFS-Gebühr, ohne Steuern. Die Zahlung ist nicht erstattungsfähig; die Bewilligung gilt üblicherweise für eine Einreise. Ein E-Visum garantiert die Einreise nicht, denn darüber entscheidet die Grenzbeamtin oder der Grenzbeamte gesondert. Die veröffentlichten Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses widersprechen sich: Manche Angaben des Portals nennen 30 oder 180 Tage, während britische und konsularische Hinweise von etwa sechs Monaten ausgehen. Vor der Antragstellung sollte die aktuell geltende Anforderung bestätigt werden. Ley Orgánica Núm. 3/2010 nennt Visa für Transit, estancia, trabajo y residencia, residencia und estudios. Ein estancia-Aufenthalt umfasst normalerweise bis zu 90 Tage. Für einen längeren Aufenthalt ist die entsprechende Aufenthaltsbewilligung erforderlich; eine Verlängerung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die befristete Aufenthaltsbewilligung gilt im Allgemeinen für mehr als 90 Tage und weniger als fünf Jahre. Sie kann auf ausreichenden finanziellen Mitteln ohne Erwerbstätigkeit, genehmigter selbständiger oder unselbständiger Arbeit oder Familienzusammenführung beruhen. Zu der in den verfügbaren lokalen Unterlagen belegten unmittelbaren Familie gehören der Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie die Kinder einer aufenthaltsberechtigten Person. Für Eltern, Geschwister und unverheiratete Partner ist eine automatische Einbeziehung nicht bestätigt. Der Beitrag zum Aufenthaltsrecht in Äquatorialguinea enthält ausführliche Anforderungen für Anträge und Verlängerungen. Zu den häufig dokumentierten Unterlagen gehören drei Passfotos, ein gültiger Reisepass mit Visum und Einreisestempel, ein carnet de empadronamiento, bei Beschäftigung ein Nachweis der Arbeitsbewilligung, Belege für einen früheren rechtmässigen Aufenthalt oder Visumverlängerungen, eine buena conducta-Bescheinigung des Consejo de Poblado oder der Comunidad de Vecinos, ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland sowie ein Finanzierungsnachweis, etwa eine Bankbestätigung, ein lokales Konto oder eine internationale Zahlungskarte. Juristische Personen benötigen möglicherweise zusätzlich eine behördliche Genehmigung, eine NIF, einen Nachweis der steuerlichen Zahlungsfähigkeit und eine cédula personal. Für Verlängerungen können das Original des bisherigen Aufenthaltsdokuments, eine aktualisierte Registrierung, Führungs- und Strafregisterbescheinigungen, die Arbeitsbewilligung und Finanzierungsnachweise verlangt werden. Eine Arbeitsbewilligung muss vor Arbeitsbeginn vorliegen. Arbeitgeber dürfen keine ausländische Person beschäftigen, deren Status nicht regularisiert ist. Dokumentierte Ausnahmen gelten für bestimmte staatlich ernannte Fachkräfte, Regierungsärztinnen und -ärzte sowie Lehrpersonen, bestimmte Leitungs-, Kultur-, Religions-, Medien- und Kunsttätigkeiten, Personal in der Entwicklungszusammenarbeit und Personen äquatorialguineischer Herkunft. Die verfügbaren aktuellen Primärquellen enthalten weniger vollständige Angaben zu Studienbewilligungen. Eine Hochschulzulassung oder Einladung dürfte erforderlich sein. Aktuelle Zulassungs-, Gebühren- und Aufenthaltsanforderungen sollten jedoch bei der Bildungseinrichtung und der zuständigen Behörde bestätigt und nicht vorausgesetzt werden. Für eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung gilt eine hohe gesetzliche Schwelle. Die verfügbare rechtliche Zusammenfassung nennt mindestens 20 Jahre gewöhnlichen, ununterbrochenen Aufenthalt ohne verlässliches Strafregister oder 30 Jahre ununterbrochenen befristeten Aufenthalt. In den geprüften Primärunterlagen ist keine gesonderte Aufenthaltskategorie für Investierende oder Pensionierte festgelegt. Eine Person kann verfassungs-, völkervertrags- und gesetzlich geschützte Rechte haben, darunter Gleichheit, Schutz vor Diskriminierung, das Petitionsrecht, wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz, Verteidigung, kontradiktorische Verfahren, Habeas Corpus und Amparo. Diese Rechte begründen keinen automatischen Anspruch auf Einreise, Arbeit, Aufenthalt oder Staatsangehörigkeit. Schutzfragen sind rechtlich heikel. Die Verfassung ermächtigt den Ministerrat, territoriales Asyl zu gewähren. Äquatorialguinea ist Vertragspartei der Flüchtlingskonvention von 1951, ihres Protokolls von 1967 und der Flüchtlingskonvention der OAU von 1969. UNHCR-Berichte weisen auf kein klar etabliertes nationales Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und kein formelles Asylverfahren mit gesetzlich festgelegten Rechten hin. Das UNHCR-Regionalbüro für mehrere Länder in Kamerun ist für Äquatorialguinea zuständig. Bei einem Schutzanliegen sollte man sich deshalb an die Behörden und den UNHCR wenden und den Fall nicht wie einen gewöhnlichen Aufenthaltsantrag behandeln. Das Non-Refoulement-Gebot folgt aus dem Vertragsrahmen, seine Umsetzung und die verfügbaren Rechtsbehelfe sind vor Ort jedoch uneinheitlich. Äquatorialguinea ist ausserdem den Übereinkommen von 1954 und 1961 über Staatenlosigkeit beigetreten. Ein umfassendes nationales Verfahren zur Identifizierung und zum Schutz Staatenloser ist jedoch nicht verlässlich dokumentiert. Die Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch Ley Núm. 3/2011 geregelt. Eine Staatsangehörigkeit durch Geburt kann entstehen, wenn mindestens ein Elternteil äquatorialguineisch ist. Das Gesetz sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen auch Möglichkeiten für ausländische Ehepartner und in Äquatorialguinea geborene Kinder vor. Für eine Einbürgerung sind den verfügbaren Angaben zufolge mindestens 40 Jahre rechtmässiger, ununterbrochener Aufenthalt erforderlich. Hinzu kommen Anforderungen aus der Verwaltungspraxis, etwa die Übernahme lokaler Bräuche und Identität. Das Ministerio de Justicia bearbeitet den Antrag; die Staatsangehörigkeit wird durch Präsidialdekret verliehen. Vor dem Inkrafttreten legt die antragstellende Person einen Treue- und Loyalitätseid ab und lässt sich im Registro Civil eintragen. Minderjährige Kinder können einbezogen werden. Die aktuellen Quellen widersprechen sich zur doppelten Staatsangehörigkeit. Dieser Punkt muss im Einzelfall bestätigt werden. Bei Visa- und Aufenthaltsentscheiden können weitere Dokumente oder behördliches Ermessen eine Rolle spielen. Eine unerlaubte Einreise über einen nicht offiziellen Übergang oder ohne den erforderlichen Stempel kann nach Orden Ministerial 01/2021 nicht nachträglich regularisiert werden. Die dokumentierte Folge ist eine Frist von drei Monaten zur freiwilligen Ausreise und ordnungsgemässen Visumbeantragung; wird die Situation nicht geklärt, können behördliche Massnahmen oder eine Rückführung folgen. Unerlaubter Aufenthalt oder unerlaubte Arbeit erhöhen das Risiko von Kontrollen und Entfernungsmassnahmen. Ley Orgánica Núm. 3/2010 ermöglicht eine gerichtlich angeordnete Einwanderungshaft von bis zu 60 Tagen im Rahmen von Rückführungs- oder Sanktionsverfahren und sieht eine Benachrichtigung des Konsulats sowie Informationen über die Rechte vor. Amnesty International berichtete von Fällen, in denen die 60 Tage überschritten wurden, und von eingeschränkten Möglichkeiten, Verwaltungs- oder Gerichtsentscheide anzufechten. Das zeigt, dass gesetzliche Schutzvorkehrungen und die tatsächliche Praxis auseinandergehen können. Spezielle veröffentlichte Rechtsmittelfristen, Rechtsmittelinstanzen und Regelungen für unentgeltliche Rechtshilfe sind nicht verlässlich verfügbar. Wer mit einer Ablehnung, Haft oder Entfernungsmassnahme konfrontiert ist, sollte den schriftlichen Entscheid und seine Begründung verlangen, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und die konsularische Vertretung kontaktieren, bei Schutzfragen den UNHCR informieren und abklären lassen, ob Habeas Corpus oder Amparo infrage kommt. Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich zudem nach Antragsweg. So nennt die Botschaft in Brasília Richtbeträge von BRL 1.300 für drei Monate, BRL 2.600 für sechs Monate und BRL 5.200 für ein Jahr sowie eine Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen zuzüglich Postlaufzeit. Diese Angaben sind kein landesweit geltender Tarif. Aktuelle Anforderungen, Gebühren, Ausnahmen und Verfahren sollten vor einer Entscheidung direkt bei der Einwanderungsbehörde oder der zuständigen Botschaft überprüft werden.
Einwanderungsrecht in Äquatorialguinea
Das Einwanderungsrecht in Äquatorialguinea regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Schutz und Staatsangehörigkeit. Im Allgemeinen sind ein gültiger Reisepass, die passende Bewilligung und die Einhaltung der Grenzkontrollen erforderlich. Die zuständige Behörde entscheidet abschliessend über Einreise und Aufenthalt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind Ley Orgánica Núm. 3/2010 sowie das Staatsangehörigkeitsrecht, Einwanderungsanordnungen und die Verwaltungspraxis.
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