Einwanderungsrecht in Guinea

Das Einwanderungsrecht in Guinea regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, internationalen Schutz und Zugang zur Staatsangehörigkeit. Für Kurzaufenthalte ist meist ein Visum oder eine einschlägige Befreiung erforderlich; bei längeren Aufenthalten werden Aufenthaltsdokumente und für eine Beschäftigung eine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigt. Staatsangehörige der ECOWAS profitieren von erleichterten Einreise- und Aufenthaltsregeln, müssen Aufenthalte über 90 Tage in der Praxis jedoch weiterhin regularisieren. Guineas Asylrahmen sieht einen vorläufigen Status, Schutz vor Zurückweisung und Rechtsbehelfe vor; die Umsetzung und aktuelle Gebühren sind jedoch teilweise uneinheitlich geregelt.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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