Guineas Einwanderungssystem beruht hauptsächlich auf Gesetz L/94/019/CTRN und Dekret D/94/059 zu Einreise und Aufenthalt, Gesetz L/2018/050/AN zum Asyl sowie Gesetz L/2019/035/AN zur Staatsangehörigkeit. Gesetz L/2023/019 nennt Aufenthaltskarten, Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse, doch mehrere Einzelheiten sind weiterhin Verordnungen überlassen. Das Ministère de la Sécurité, die Direction de la Police de l'Air et des Frontières (DCPAF), diplomatische und konsularische Vertretungen, örtliche Chefs de Sûreté und Commissaires, das Office national de l'Emploi et de la Main-d'Oeuvre (ONEMO), das Ministère de la Justice und die Gerichte bearbeiten unterschiedliche Teile des Systems. Die verfügbare Beleglage weist keine allgemeine regionale oder kommunale Regelung nach, die nationale Vorschriften verdrängt. Der Verfahrensort kann sich jedoch unterscheiden: In Conakry sind DCPAF-Dienststellen zuständig, anderswo örtliche Sicherheitsdienststellen. Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Einreisevisum oder eVisa, sofern keine Visumbefreiung oder andere Vereinbarung gilt. Der Reisepass sollte generell noch mindestens sechs Monate gültig sein. Zum Antrag können die Datenseite des Reisepasses, ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein internationales Gelbfieberzertifikat, eine Rückführungsgarantie, Nachweise zu Reisezweck, Unterkunft und finanziellen Mitteln sowie weitere zur geplanten Reise passende Dokumente gehören. Ein Visum kann eine oder mehrere Einreisen erlauben und gilt gewöhnlich für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; ein Transitvisum kann bis zu fünf Tage gelten. Eine genehmigte Verlängerung kann weitere 90 Tage umfassen. Der Antrag sollte jedoch mindestens sieben Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts gestellt werden. Die offiziellen Quellen garantieren keine allgemeine Bearbeitungszeit. Bei einer Ablehnung werden Visum- und eVisa-Gebühren nicht erstattet. Die DCPAF bearbeitet eVisa-Anträge online. Nach der Genehmigung erhält die antragstellende Person ein Genehmigungsschreiben und schließt Abholung und biometrische Registrierung am Flughafen Ahmed Sékou Touré ab. Staatsangehörige der ECOWAS dürfen mit gültigem Reisedokument und internationalem Gesundheitszeugnis visumfrei für bis zu 90 Tage nach Guinea einreisen. Die ECOWAS-Regeln sehen außerdem stufenweise Rechte auf Aufenthalt, Niederlassung und Arbeit vor. Die ECOWAS-Kommission berichtete 2024, dass die vorgeschlagene Aufhebung der 90-Tage-Grenze noch nicht umgesetzt war. Wer als ECOWAS-Staatsangehöriger länger bleiben will, sollte daher die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Verlängerung einholen, statt sich allein auf die visumfreie Einreise zu verlassen. Für einen längeren Aufenthalt sind im Allgemeinen ein Visum de séjour de longue durée, eine Carte d'Etranger Résident und in einigen Fällen ein Carnet d'étranger erforderlich. Zum Antrag können Reisepass, vier Fotos, ein innerhalb der letzten drei Monate ausgestelltes Führungszeugnis, ein ebenso aktuelles ärztliches Attest, eine Tätigkeitsgenehmigung oder ein vom zuständigen Dienst genehmigter Arbeitsvertrag, eine Schul- oder Hochschulbescheinigung und eine Rückführungsgarantie gehören. Die Vorschriften unterscheiden Nichtimmigranten, darunter Diplomaten und Konsularpersonal, Mitarbeitende internationaler Kooperationen, ausländische Studierende, Praktikanten und Stipendiaten, von Immigranten, zu denen andere ausländische Staatsangehörige zählen. Die Aufenthaltskarte für Experten richtet sich nach der Vertragslaufzeit und ist nach den verifizierten Vorschriften gebührenfrei. Eine gewöhnliche Aufenthaltskarte gilt ein bis drei Jahre und kann verlängert werden. Für einige Einwohner gelten zusätzliche Pflichten. Ausländische Staatsangehörige über 15 Jahre, die in Guinea arbeiten oder sich niederlassen, können außerdem ein Carnet d'étranger benötigen. Das Visum Q1 darin gilt ein Jahr. Nach einer Rückkehr aus dem Ausland muss es innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden. Eine Adressänderung ist innerhalb von 72 Stunden sowohl bei der alten als auch bei der neuen Polizeidienststelle (Commissariat) zu melden. Hotels müssen Gäste melden; Einwohner müssen ihre Einwanderungsdokumente auf rechtmäßige Aufforderung vorzeigen. Wer Guinea verlässt, benötigt möglicherweise ein Ausreisevisum, Reisepass, Aufenthaltskarte oder Carnet, eine höchstens einen Monat alte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (laissez-passer fiscal) und eine ebenso aktuelle Bescheinigung über ein fehlendes Strafverfahren (certificat de non-poursuite). Eine Ausreise-Wiedereinreisegenehmigung (sortie-retour) begrenzt die Rückkehr üblicherweise auf sechs Monate. Nach einer behördlichen Prüfung kann eine Carte de Résident Privilégié ausgestellt werden. Zu den bestätigten Gruppen gehören nichtkommerzielle Missionare, bestimmte Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit einem guineischen Elternteil, bestimmte verwitwete oder geschiedene ausländische Ehefrauen, Stipendiaten sowie Geschäftsleute, Industrielle oder Handwerker mit mindestens zehnjähriger Geschäftstätigkeit. Der Rahmen von 1994 sieht ein Aufenthaltsrecht für Familienmitglieder von Experten und bestimmten privilegierten Einwohnern vor. Kinder unter 15 Jahren können in den Aufenthaltstitel eines Elternteils aufgenommen werden. Ein allgemeines modernes Verfahren für Familienzusammenführung ist in den verifizierten Durchführungsvorschriften nicht eindeutig festgelegt. Ein Entwurf des Sicherheitsministeriums erwähnt Familienangehörige sowie eine erleichterte Einreise für Ehepartner, Eltern und Kinder. Sein Inkrafttreten wurde jedoch nicht unabhängig bestätigt. Für die Beschäftigung von Nicht-ECOWAS-Staatsangehörigen ist die vorherige Genehmigung des öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienstes erforderlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigen im Allgemeinen einen schriftlichen Vertrag, dessen Genehmigung durch den Arbeitsvermittlungsdienst und eine Arbeitserlaubnis, bevor ein Arbeitsaufenthaltsvisum ausgestellt werden kann. In den Vertragsverfahren ist ONEMO als ausstellende Stelle genannt; dafür ist eine Entscheidungsfrist von 30 Arbeitstagen angegeben. Gesetz L/2023/019 nennt Arbeitserlaubnisse der Typen A, B und C; Einzelheiten sind weiterhin Verordnungen überlassen. Ein Arbeitsvertrag kann einschließlich Verlängerungen bis zu vier Jahre gelten. Werden die Vorschriften verletzt, trägt der Arbeitgeber die Rückführungskosten. Ein Touristenvisum berechtigt normalerweise nicht zur Arbeit; auch eine Aufenthaltskarte ersetzt keine tätigkeitsbezogene Erlaubnis. Ein Status als Student, Praktikant oder Stipendiat begründet nicht automatisch ein allgemeines Arbeitsrecht. Studierende, Praktikanten und Stipendiaten können ein Langzeitverfahren mit Nachweisen über Zulassung, Einschreibung oder Teilnahme nutzen. Nach den bestätigten älteren Vorschriften zählen diese Gruppen zu den Nichtimmigranten und Studierende, Praktikanten sowie Stipendiaten sind von Gebühren befreit. Für Dokumente in einer anderen Sprache kann eine beglaubigte französische Übersetzung erforderlich sein. Typische Nachweise sind Ausweisdokumente, Fotos, Angaben zu Reise und Unterkunft, finanzielle Mittel oder Rückführungsgarantien, Führungs- und Gesundheitszeugnisse, Beschäftigungsunterlagen, Studien- oder Praktikumsnachweise sowie Heirats- oder Abstammungsnachweise. Gesetz L/2023/019 nennt außerdem nationale Dokumente wie Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und Wohnsitzbescheinigung. Die verifizierten Aufenthaltsvorschriften Guineas begründen für gewöhnliche Aufenthalte keine allgemeine Pflicht zu einem Integrationskurs oder Sprachnachweis. Für eine Einbürgerung ist dagegen Assimilation erforderlich. Dazu gehören ausreichende Kenntnisse mindestens einer Landessprache sowie der Geschichte, Kultur, Gesellschaft und republikanischen Werte Guineas. Das Asylgesetz Guineas regelt Schutz bei individueller Verfolgung und im weiteren Flüchtlingskontext der OAU-Konvention. Asylsuchende dürfen zum Schutzgesuch ins Land einreisen. Wer unerlaubt eingereist ist, wird wegen der irregulären Einreise nicht strafrechtlich sanktioniert, wenn die Person sich unverzüglich meldet und einen plausiblen Grund nennt. Ein sauf-conduit kann 30 Tage Zeit für die Antragstellung geben. Anträge können bei Einwanderungs- oder Zollbehörden, Polizei, Gendarmerie, einem Gouverneur, Präfekten oder Unterpräfekten, dem Comité national d'Identification et de Suivi des Réfugiés (CINISR, auch CNSIR geschrieben), dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), einer Staatsanwaltschaft, einem Richter, einer Hafteinrichtung oder einer anderen Justizbehörde gestellt werden. Die empfangende Behörde soll den Fall binnen 48 Stunden an das Comité Permanent d'Eligibilité (CPE) weiterleiten. Eine Attestation de demandeur d'asile gewährt vorläufigen Aufenthalt für sechs Monate und kann bis zum Abschluss des Verfahrens verlängert werden. Das Gespräch soll einzeln und vertraulich stattfinden. Antragstellende dürfen einen Anwalt oder andere Unterstützung und eine dolmetschende Person hinzuziehen. Bei der Prüfung gelten eine geteilte Beweislast und der Maßstab einer begründeten Möglichkeit. Haft ist auf zwingende Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung beschränkt; andere Maßnahmen sind vorzuziehen. Antragstellende müssen mitwirken, erreichbar bleiben, Adressänderungen melden und rechtmäßigen Anforderungen nachkommen. Kinder und schutzbedürftige Antragstellende erhalten eine beschleunigte Prüfung. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet eine Rückkehr, wenn dadurch geschützte Interessen der betroffenen Person gefährdet würden. Das CPE entscheidet in der Sache innerhalb von CINISR oder CNSIR über den Asylantrag. Ein unabhängiges Comité de Recours prüft Rechtsfehler, Ermessensmissbrauch und unvollständige Tatsachen. Der schriftliche Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung einzureichen. Ein Kassationsantrag an die Verwaltungsgerichtskammer der Cour Suprême muss im Allgemeinen innerhalb von zwei Monaten gestellt werden. Eine Person mit ordnungsgemäß laufendem Asylverfahren darf nur aus zwingenden Gründen der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung ausgewiesen werden. Die Vollstreckung muss bis zum Abschluss der ordentlichen Rechtsmittel warten. UNHCR hat auf fehlende Durchführungsverordnungen hingewiesen. Der gesetzliche Schutz ist daher verlässlicher geregelt als die praktische Umsetzung jedes einzelnen Verfahrensschritts. Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne besondere ausländerrechtliche Arbeitsmarktbeschränkungen arbeiten und Berufe ausüben. Sie erhalten Zugang zu öffentlicher Bildung, Gesundheitsdiensten und öffentlicher Unterstützung zu ähnlichen Bedingungen wie guineische Staatsangehörige, außerdem Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnorts, einen fünf Jahre gültigen und verlängerbaren Identitätsausweis sowie ein Reisedokument. Ihre Steuern dürfen nicht höher sein als die vergleichbarer Guineer. Eine lokale Integration kann zur Carte d'identité permanente pour résidents étrangers führen; auch eine Einbürgerung kann möglich sein. Flüchtlinge müssen Gesetze und öffentliche Ordnung beachten, mit Behörden zusammenarbeiten und erreichbar bleiben. Die verifizierten Durchführungsvorschriften begründen kein allgemeines, unabhängiges und unbefristetes Daueraufenthaltsverfahren für gewöhnliche ausländische Einwohner. Die gewöhnliche Aufenthaltskarte gilt ein bis drei Jahre und ist verlängerbar. Für die privilegierte wirtschaftliche Kategorie sind mindestens zehn Jahre Geschäftstätigkeit erforderlich. Gesetz L/2023/019 nennt vorläufige und dauerhafte Aufenthaltskarten, überlässt die Voraussetzungen jedoch Verordnungen. Der Asylrahmen sieht bei offensichtlicher lokaler Integration eine Daueraufenthaltskarte vor. Ein Entwurf des Sicherheitsministeriums nennt drei Jahre ununterbrochenen Aufenthalt und eine fünf Jahre gültige Karte. Ohne Bestätigung, dass dieser Entwurf verabschiedet und umgesetzt wurde, ist er nicht als geltendes Recht zu behandeln. Die guineische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung von mindestens einem guineischen Elternteil, Schutz für ein Findelkind oder ein Kind ohne andere Staatsangehörigkeit, Geburt in Guinea mit einem dort geborenen Elternteil oder vollständige Adoption durch Guineer erworben werden. Eine Eheschließung verleiht die Staatsangehörigkeit nicht automatisch. Die reguläre Wartezeit beträgt fünf Jahre nach der Eheschließung, darunter mindestens drei Jahre Aufenthalt in Guinea. Sie verkürzt sich auf drei Jahre, wenn die Ehepartner ein gemeinsames Kind haben. Ein im Ausland geborenes Kind guineischer Eltern kann unter Umständen durch Erklärung auf die Staatsangehörigkeit verzichten. Ausländische Staatsangehörige, die in Guinea geboren wurden, können ab 16 Jahren nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts die Staatsangehörigkeit beantragen. Für eine Einbürgerung sind üblicherweise ein Antrag, ein Dekret nach behördlicher Prüfung, aktueller Aufenthalt in Guinea bei Erlass des Dekrets und fünf Jahre gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich. Bei einer in Guinea geborenen Person oder jemandem, der wichtige Dienste geleistet hat, kann die Frist auf drei Jahre sinken. Für einige Fälle entfällt die Wohnsitzdauer, etwa bei bestimmten Minderjährigen, Ehepartnern oder volljährigen Kindern einer eingebürgerten Person sowie bei festgelegten Fällen von Krieg, Adoption oder außergewöhnlichen Diensten. Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein, einen guten Leumund nachweisen, keine nicht getilgte Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr haben, die Assimilationsanforderungen erfüllen und ihre bestehenden, beibehaltenen oder aufgegebenen Staatsangehörigkeiten angeben. Die verfügbaren Unterlagen belegen weder, dass doppelte Staatsangehörigkeit generell erlaubt, noch dass sie generell verboten ist. Einbürgerungsanträge werden beim Ministère de la Justice über den Präsidenten des Tribunal de première instance am Wohnort eingereicht. Zu den Nachweisen können Geburts- oder Ersatzurkunde, Erklärung, bulletin n°1 des Strafregisters, Wohnsitzbescheinigung, Angaben zum Leumund und Assimilationsprüfung gehören. Die Gerichtsgebühren werden durch einen gemeinsamen Erlass der Justiz- und Finanzministerien festgelegt und nicht erstattet. Eine begründete Ablehnung, einen Antrag zu registrieren, kann wegen Ermessensüberschreitung vor der Verwaltungsgerichtskammer der Cour Suprême angefochten werden. Eine allgemein veröffentlichte Bearbeitungsfrist ist nicht belegt. Ein Einbürgerungsdekret kann binnen eines Jahres zurückgenommen werden, wenn Voraussetzungen fehlten, und binnen zwei Jahren in Betrugsfällen. Einwanderungsbehörden können die Einreise verweigern, wenn Bedingungen für die Einreise fehlen; hauptsächlich trägt das Transportunternehmen die Beförderungskosten. Auf irreguläre Einreise oder Aufenthalt, einen abgelaufenen Aufenthaltstitel oder eine abgelehnte Verlängerung kann eine Rückführung folgen. Das Sicherheitsministerium kann eine Ausweisung wegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung, einer Verurteilung oder der Nichtausreise nach Entzug eines Aufenthaltstitels anordnen. Wenn die Ausreise tatsächlich unmöglich ist, kann eine Aufenthaltsanordnung ergehen. Ein Ausreiseverbot kann nach einem Verstoß gegen Einwanderungsvorschriften oder bei Strafverfahren folgen. Nach der Regelung von 1994 bleiben nach Entzug oder Ablehnung eines Aufenthaltstitels im Allgemeinen 15 Tage für die Ausreise. Ausgewiesene Personen dürfen erst nach Aufhebung der Ausweisung wieder einreisen. Vorgeschlagene Schutzregeln für Minderjährige, langjährig Ansässige und Familienangehörige guineischer Staatsangehöriger sind nicht als geltendes Recht bestätigt. Aktuelle Beträge für Visa, Aufenthaltskarten, Carnets, Ausreisen und Ersatzdokumente werden durch ministerielle Finanzverordnungen festgelegt; eine aktuelle öffentliche Gebührenübersicht ist jedoch nicht belegt. Antragstellende tragen üblicherweise die Kosten für die Ausstellung von Dokumenten. Gebührenfrei können Experten-Aufenthaltskarten und die bestätigten Kategorien für Studierende, Praktikanten und Stipendiaten sein. Für die gewöhnliche Ablehnung eines Visums oder Aufenthaltstitels ist keine allgemein gültige Rechtsmittelfrist belegt. Betroffene sollten daher zeitnah fallbezogenen Rechtsrat einholen und das zuständige Gericht oder die Behörde prüfen. Für Asyl und Staatsangehörigkeit gelten eigene ausdrückliche Überprüfungsverfahren und Fristen.
Einwanderungsrecht in Guinea
Das Einwanderungsrecht in Guinea regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, internationalen Schutz und Zugang zur Staatsangehörigkeit. Für Kurzaufenthalte ist meist ein Visum oder eine einschlägige Befreiung erforderlich; bei längeren Aufenthalten werden Aufenthaltsdokumente und für eine Beschäftigung eine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigt. Staatsangehörige der ECOWAS profitieren von erleichterten Einreise- und Aufenthaltsregeln, müssen Aufenthalte über 90 Tage in der Praxis jedoch weiterhin regularisieren. Guineas Asylrahmen sieht einen vorläufigen Status, Schutz vor Zurückweisung und Rechtsbehelfe vor; die Umsetzung und aktuelle Gebühren sind jedoch teilweise uneinheitlich geregelt.
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