Das Ministère de l’Élevage und seine Direction Nationale des Services Vétérinaires (DNSV) sind Teil des formellen Veterinärwesens Guineas. Private Tierarztpraxen sind zugelassen und werden gefördert; Zugang, Medikamentenvorräte und Notfallversorgung unterscheiden sich jedoch im Land. Der Ordre National des Docteurs Vétérinaires de Guinée (ONDVG), öffentliche Veterinärdienste, private Praxen und Kliniken können bei Untersuchungen, Behandlung, Impfungen und Reisedokumenten helfen. Die verfügbaren Recherchen belegen keine landesweiten Preise für Beratungen, Impfungen, Futter, Unterbringung oder Euthanasie. Halter müssen Unterbringung, Umgebung, Futter, Wasser und Pflege an die Tierart anpassen. Auch geeignetes Licht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftqualität und Lärm sind wichtig. Misshandlung, Vernachlässigung eines kranken oder verletzten Tieres und Transporte, die vermeidbares Leiden verursachen, sind verboten. Eine tierschutzgerechte Tötung ist nur zulässig, wenn Schmerzen, Leiden und Belastung möglichst gering gehalten werden. Für Hunde gelten besondere Maßnahmen zur Kontrolle im öffentlichen Raum. Außerhalb des Gebäudes, Hauses oder Grundstücks des Halters muss ein Hund angeleint oder unmittelbar kontrolliert und beaufsichtigt werden; ein nicht angeleinter Hund gilt als unkontrolliert. Kampfhunde der Kategorie 1 dürfen grundsätzlich nicht eingeführt oder ins Land gebracht werden, außer im Rahmen einer Ausnahme im öffentlichen Interesse. Wach- oder Schutzhunde der Kategorie 2 dürfen Guinea betreten und öffentliche Orte oder Verkehrsmittel nur mit Maulkorb und Leine nutzen. Die Tollwutprävention ist besonders wichtig, weil Hunde der Hauptüberträger sind. Guineas erste landesweite Hundevakzinationskampagne lief von August bis Dezember 2023. Dabei wurden etwa 90.000 Hunde geimpft; in Conakry lag die Abdeckung bei fast 70 %. Das nationale Ziel ist die Eliminierung der Tollwut bis 2030. Ein aktueller landesweiter Impfplan für Haustiere und eine Preisliste sind jedoch nicht belegt. Es ist verboten, ein Tier mit ansteckender Krankheit zu verkaufen oder zu verschenken; Verkäufer oder Schenkende können für daraus entstehende Schäden haften. Hunde, Katzen und andere Heimtiere dürfen weder gegen Bezahlung noch kostenlos auf Messen, Märkten, Trödelmärkten, in Salons, auf Ausstellungen oder bei anderen Veranstaltungen abgegeben werden, die nicht Tieren gewidmet sind. Eine landesweite Anschaffungslizenz oder Bescheinigung ist nicht belegt. Wildtiere sind keine gewöhnlichen Haustiere und dürfen nur mit einer gültigen Genehmigung oder Erlaubnis gehalten werden. Für den Import eines lebenden Tieres auf dem Land-, Schienen-, Wasser- oder Luftweg ist vor der Zollabfertigung eine veterinärmedizinische Hygienekontrolle erforderlich. Zu den allgemeinen Unterlagen gehören ein amtliches Gesundheitszeugnis und eine Herkunftsbescheinigung. Für lebende Haustiere verweist das Merkblatt des MAGEL auf einen handschriftlichen Antrag an die DNSV und Impfpässe. Für vollständige Unterlagen nennt es eine Bearbeitungszeit von 72 Stunden und derzeit keine Gebühr. Die Gebührenlage sollte jedoch mit der DNSV bestätigt werden, da sich das Merkblatt nicht speziell auf Haustiere bezieht. Die Behörden können die Einreise erlauben, an Bedingungen knüpfen, Quarantäne oder Verwahrung anordnen oder die Sendung zurückweisen, beschlagnahmen oder vernichten. Die Kontrollkosten trägt der Importeur oder Exporteur. Für einen Export kann ein Gesundheitszeugnis des Laboratoire Central Vétérinaire de Diagnostic (LCVD) erforderlich sein. Laut Muster des Zeugnisses werden darauf Tierkennzeichnung, Datum, Charge und Gültigkeit der Tollwutimpfung, amtliche tierärztliche Kontrolle und Tollwutexpositionsstatus vermerkt. Das freiwillige Aussetzen eines Haus-, zahmen oder in Gefangenschaft gehaltenen Tieres ist verboten. Wer ein streunendes, verlorenes oder ausgesetztes Tier ohne bekannten Halter findet, sollte sich an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Ein Tier in einem Tierheim oder zoologischen Park darf nur auf Anordnung eines Tierarztes eingeschläfert werden. Der Halter bleibt für Unterbringungs-, Versorgungs- und Bewachungskosten verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Tier zurücknimmt. Ein verlässliches landesweites Verzeichnis von Tierheimen, einheitliche Abgabefristen und eine nationale Gebührenordnung für die Aufnahme sind nicht belegt. Eine praktikable Lösung kann die örtliche Behörde, ein Tierarzt des ONDVG oder eine private Praxis sowie eine anerkannte Tierschutzorganisation einbeziehen.
Haustiere in Guinea
Zu den Haustieren in Guinea zählen privat gehaltene Hunde, Katzen und andere Heimtiere. Ihre Haltung umfasst die rechtmäßige Anschaffung, artgerechte Versorgung, tierärztliche Betreuung, öffentliche Kontrolle, Reisedokumente und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Ende der Haltung. Guinea verfügt über einen formellen Tierschutz- und Veterinärrrahmen, doch der Zugang zu Tierärzten, die Beschaffungswege und Möglichkeiten zur Abgabe sind uneinheitlich.
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