Zu den Wohnformen in Guinea gehören gewöhnliche Mietverhältnisse (location simple), Mietkauf (location-vente), gemeinschaftliches Familieneigentum, traditionelle oder familiäre Zuteilung sowie Bauten auf Grundstücken mit oder ohne formelle Dokumente. Die nationale Volkszählung von 2014, bekannt als RGPH-3, verzeichnete 75,4 % Eigentümerhaushalte: 51,5 % ohne Eigentumstitel, 10,9 % mit Titel und 13 % in gemeinschaftlichem Familieneigentum. Mieterhaushalte machten 19,8 % aus, darunter 18,9 % in gewöhnlichen Mietverhältnissen und 0,9 % im Mietkauf. In städtischen Gebieten waren Miete mit 47,4 % und Eigentum mit 46,4 % nahezu gleich verbreitet; auf dem Land waren 90,6 % der Haushalte Eigentümer und nur 5,4 % Mieter. Zu den Wohnformen gehörten Einzelhäuser, Mehrfamilienhäuser und cases, ein lokaler Begriff für traditionelle Häuser. Mehrfamilienhäuser waren besonders in Städten verbreitet, cases eher auf dem Land. Ein Mietverhältnis kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Vor einer Zahlung sollte der Mieter Identität und Berechtigung des Vermieters, Adresse und Grundstück, Zustand des Gebäudes, vorhandene Anschlüsse, Miete, Kaution, Vorauszahlung, Nebenkosten, Laufzeit und Kündigungsbedingungen prüfen. Ein gemeinsam erstelltes Zustandsprotokoll (état des lieux) hält den Zustand der Wohnung fest; fehlt es, kann das Gesetz vermuten, dass der Mieter die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand erhalten hat. Der Vermieter muss die Nutzung der Wohnung gestatten und die nach Mietvertrag erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Miete zahlen, die Wohnung vertragsgemäß nutzen, die gewöhnliche Pflege übernehmen und sie im vorgeschriebenen Zustand zurückgeben. Eine Kaution kann Reparaturen abdecken und ist auf drei Monatsmieten begrenzt; sie sollte zurückgezahlt werden, sobald kein Reparaturanspruch mehr besteht. Die Miete wird normalerweise monatlich gezahlt. Eine Anpassung wegen erheblicher Materialkostenänderungen ist in der Regel höchstens einmal pro Jahr zulässig; andere Anpassungen sollten nicht früher als nach drei Jahren erfolgen. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt drei Monate, aber das Zivilgesetzbuch von 2019 enthält mehrere Regeln zur Rücknahme für Eigennutzung oder Arbeiten; der konkrete Fall muss daher geprüft werden. Bei Arbeiten können mindestens sechs Monate Kündigungsfrist und lokale Kontrollen gelten. Räumungsstreitigkeiten können eine förmliche Feststellung des Zustands, eine Aufforderung zur Abhilfe, eine Schlichtung oder ein zuständiges Gericht betreffen. Gegen ein Urteil kann innerhalb von zehn Tagen Berufung eingelegt werden; zwischen dem 1. Juni und dem 30. September wird keine Räumung vollzogen. Eigentumserwerb oder Selbstbau erfordern andere Prüfungen. Das formelle Verfahren nach dem Grundstücks- und Domänengesetzbuch (Code foncier et domanial) stützt sich auf einen Grundstücksplan und die Eintragung im Livre Foncier über die Conservation Foncière. Lokal können auch ein Livret foncier, permis d'habiter oder autorisation d'occuper vorgelegt werden; diese Dokumente bieten nicht alle denselben Schutz wie ein eingetragener Eigentumstitel. Artikel 39 kann unter bestimmten Voraussetzungen friedlichen, persönlichen, ununterbrochenen und gutgläubigen Besitz anerkennen. Nachweise können Grundsteuerunterlagen, die Entwicklung des Grundstücks und eine öffentliche kontradiktorische Untersuchung umfassen. Familiäre oder traditionelle Zuteilung, informelle Parzellierung und Selbstbau sind weiterhin verbreitet, besonders dort, wo Registrierungskapazitäten und Grundbücher schwach sind. Zu den Risiken zählen unsichere Grenzen, konkurrierende Ansprüche und Mehrfachverkäufe. Für Neubauten und wesentliche Änderungen an privaten oder öffentlichen Gebäuden ist im Allgemeinen eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung zur Änderung erforderlich. Das Bau- und Wohnungswesen kennt die Kategorien Sozialwohnungen, wirtschaftlicher Wohnraum, mittlerer Standard und gehobener Standard. Öffentliche und private Wohnungsorganisationen und Projektträger können Maßstäbe nach Kategorie und Standort anwenden. AGUIFIL und das nationale Wohnungsbauprogramm bieten angebotsseitige Optionen; nach den verfügbaren Nachweisen gibt es jedoch weder eine landesweit allgemeine Wohnbeihilfe noch eine Standardzuteilung für Sozialmieten oder ein universelles Antragsportal. Die Anspruchsberechtigung hängt daher vom jeweiligen Programm oder Projekt ab. Die Eignung einer Wohnung lässt sich nicht nur anhand der Miete oder Grundstücksdokumente beurteilen. Laut Volkszählung 2014 nutzten 61,2 % der Haushalte eine Trinkwasserquelle; in Städten waren es 80,5 %, auf dem Land 51 %. Nur 20 % der Haushalte hatten EDG-Strombeleuchtung, darunter 54,1 % in Städten und 2,2 % auf dem Land. Zur sanitären Versorgung gehörten Spültoiletten für 5,6 % und abgedeckte belüftete Latrinen für 11,1 % der Haushalte; 22,9 % nutzten die freie Natur für die Notdurft und 73,9 % entsorgten Abfälle in der Natur. Private Abfallsammlung erreichte 8 %. Prüfen Sie Wasserzugang, Zuverlässigkeit der Stromversorgung, sanitäre Versorgung, Abfallentsorgung, Entwässerung, Straßenzugang und saisonale Wasserversorgung. In Conakry und anderen informellen städtischen Siedlungen gibt es Überbelegung, schwache Entwässerung, Überschwemmungen und Versorgungsengpässe. Überschwemmungen zerstörten 2015 mehr als 2.400 Häuser und 600 Wasserstellen. Prüfen Sie deshalb die Überschwemmungsgeschichte des Grundstücks, nahegelegene Abflüsse oder Kanäle und die Erreichbarkeit während der Regenzeit direkt. Beim Auszug sollten Sie die geltende Kündigungsfrist einhalten, Miete und Nebenkosten begleichen, eine gemeinsame Zustandsprüfung dokumentieren, die Schlüssel übergeben und den Nachweis zur Kautionsabrechnung aufbewahren. Der Verkauf einer vermieteten Immobilie beendet für sich allein keinen Mietvertrag mit festgelegter Laufzeit. Je nach Wohnform und Anliegen können Gemeinden, städtische und ländliche Kommunen, das für Städtebau, Wohnen und Bauwesen zuständige Ministerium, das Finanzministerium, Conservation Foncière, lokale Behörden, Commission Foncière, zuständige Gerichte, AGUIFIL und EDG beteiligt sein.
Wohnen in Guinea
Wohnen in Guinea umfasst Miete, Eigentum und selbst gebaute Häuser. Die meisten Haushalte besitzen ihre Wohnung, viele jedoch ohne eingetragenen Eigentumstitel. In Städten gibt es mehr Mietverhältnisse und Mehrfamilienhäuser. Wasser, Strom, sanitäre Versorgung und Überschwemmungsrisiko prägen die Wohnqualität.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

