Die Verfassung von Honduras beschreibt das Wahlrecht als allgemein, verpflichtend, gleich, direkt, frei und geheim. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind Artikel 44 der Verfassung und das Wahlgesetz nach Decreto 35-2021 einschließlich der Änderungen 41-2021, 62-2021 und 15-2026. Der Consejo Nacional Electoral, kurz CNE, verwaltet Wahlorganisation, Registrierung, Aufsicht, Logistik, Auszählung und Ergebnisfeststellung. Er hat drei ordentliche und zwei stellvertretende Räte mit Amtszeiten von fünf Jahren. Das Tribunal de Justicia Electoral (TJE) überprüft Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen des CNE und ist – mit der anwendbaren verfassungsrechtlichen Ausnahme – die höchste Wahljustizbehörde. Das Registro Nacional de las Personas (RNP) stellt Identitäts- und Personenstandsdaten für das Wählerregister bereit. Das Censo Nacional Electoral ist das offizielle Wählerregister; der Documento Nacional de Identificación (DNI) dient der Identifizierung der Wähler. PARLACEN ist das Zentralamerikanische Parlament. Honduras hält im Wahljahr am zweiten Sonntag im März Elecciones Primarias beziehungsweise parteiinterne Wahlen ab. Der CNE leitet, kontrolliert und beaufsichtigt sie; die nationalen Wahlkommissionen der Parteien unterstützen das Verfahren. Alle Parteien halten ihre Vorwahlen am selben Tag ab. Ihre Listen können Kandidaten für Präsidentschaft, Kongress, PARLACEN und kommunale Körperschaften enthalten. Die allgemeinen Wahlen finden am letzten Sonntag im November vor Ende der Amtszeit der Regierung statt. Der CNE ruft sechs Monate vorher zur allgemeinen Wahl auf. Im Wahlzyklus 2025 fanden die Vorwahlen am 9. März, die allgemeine Wahl am 30. November, die offizielle Ergebnisfeststellung am 30. Dezember und die Veröffentlichung in La Gaceta am 27. Januar 2026 statt. Die allgemeinen Wahlen umfassen vier Ebenen: Präsident und drei Designados, 20 PARLACEN-Vertreter, 128 Kongresssitze und 298 Corporaciones Municipales. Präsident, Designados, Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister werden nach der höchsten Stimmenzahl bestimmt; die zitierte Rechtsgrundlage sieht keine Stichwahl zur Präsidentschaft vor. Bei einem einzelnen Kongresssitz gilt ebenfalls die höchste Stimmenzahl. Mehrsitzige Kongresswahlen verbinden individuelle Kandidatenstimmen mit Wahlquotienten der Departamentos und der Verteilung verbleibender Sitze. Für PARLACEN dient das landesweite Präsidentschaftsergebnis als Grundlage; angewandt wird ein Quotient. Kommunale Körperschaften nutzen für die Verhältniswahl kommunale Quotienten und verbleibende Sitze. Unabhängige Kandidaturen sind für die Präsidentschaft, departementale Kongresslisten und kommunale Wahlvorschläge rechtlich möglich. Kandidaten, die Parteivorwahlen gewinnen, werden nach dem Aufruf zu den allgemeinen Wahlen automatisch aufgenommen. Unabhängige Kandidaten treten zu den allgemeinen Wahlen an, nachdem der CNE ihre endgültige Anerkennung abgeschlossen hat. Parteien und Kandidaten unterliegen weiterhin Wahlregistrierungs-, Wahlkampf- und Finanzierungsregeln sowie den anwendbaren Kontrollen des CNE und UFTF. Honduranische Staatsbürger ab 18 Jahren dürfen wählen, wenn sie im Censo Nacional Electoral eingetragen und wahlberechtigt sind. Aktive Angehörige der Streitkräfte und des Sicherheitsdienstes dürfen nicht wählen. Das RNP übermittelt dem CNE Angaben zu DNI-Ausstellung, Todesfällen, Korrekturen und Wohnsitz. Änderungen der Wählerregistrierung sind fortlaufend möglich; 105 Kalendertage vor Vorwahlen oder allgemeinen Wahlen werden sie eingefroren und am folgenden Tag wieder aufgenommen. Wer während der Sperrfrist einen DNI beantragt, kann bei dieser Wahl nicht wählen. Eine 17-jährige Person, die bis zum Wahltag 18 wird, kann bis zur 105-Tage-Frist einen DNI beantragen; ausgestellt wird er ab dem 18. Geburtstag. Eine Wohnsitzänderung wird persönlich und kostenlos bearbeitet. Die wählende Person prüft zuerst den Eintrag über den Wählerregisterdienst des CNE, besucht das Registro Civil Municipal, absolviert die biometrische Validierung und reicht das Formular mit Unterschrift und Fingerabdruck ein. Der CNE veröffentlicht Wählerlisten und entscheidet zusammen mit dem RNP über Beschwerden zum Register. Für Wähler fallen keine Wahlgebühren an. Am Wahltag wird von 7:00 bis 17:00 Uhr in einem vom CNE bestimmten Wahllokal gewählt. Wer bei Schließung bereits wartet, darf noch wählen. Der CNE kann die Wahl nur dann bis 18:00 Uhr verlängern, wenn höhere Gewalt den Beginn verhindert hat und alle Mitglieder der JRV zustimmen. Eine Junta Receptora de Votos (JRV) betreut normalerweise 100 bis 600 Wahlberechtigte; bei geografischer Abgelegenheit kann der CNE weniger als 100 zulassen. Die wählende Person zeigt den DNI vor, durchläuft Identitäts- und Fingerabdruckkontrollen, wird im Register überprüft, erhält getrennte Stimmzettel für die jeweiligen Ämter, gibt die Stimme geheim ab und erhält unauslöschliche Tinte. Die Stimmzettel zeigen Parteisymbole sowie Kandidatennamen und Fotos. Zugelassene Wahllokale im Ausland können bei allgemeinen Wahlen nur für die Präsidentschafts- und Designados-Wahl genutzt werden. Der Einsatz als JRV-Mitglied ist bei Zuteilung eine gesetzliche Pflicht. Beschäftigte im JRV-Dienst erhalten bezahlte Freistellung und einen bezahlten freien Tag nach der Wahl. Die JRV beginnt nach Schließung die öffentliche Auszählung. Parteidelegierte, nationale und internationale Beobachter, Medien und Bürger dürfen teilnehmen. Präsidentschaftsergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung für die Präsidentschaft übermittelt. Der CNE kann über das vorläufige Ergebnissystem TREP spätestens drei Stunden nach Schließung vorläufige Ergebnisse veröffentlichen und diese fortlaufend oder regelmäßig aktualisieren; sie umfassen eingegangene Protokolle und Stimmen. Vorläufige Ergebnisse dienen nur der Information und ersetzen die offizielle Feststellung nicht. Der CNE führt die Escrutinio General durch, indem er die Schlussprotokolle der JRV prüft und zusammenzählt. Unstimmigkeiten werden anhand beglaubigter Kopien geklärt; der CNE kann eine besondere Überprüfung oder Neuauszählung anordnen. Er muss die Ergebnisse innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl feststellen, die Feststellung am folgenden Tag in La Gaceta veröffentlichen und Wahlbescheinigungen ausstellen. Bürger mit berechtigtem Interesse können Beschwerden oder Klagen gegen Wahlorgane oder Amtsträger erheben. Eine verwaltungsrechtliche Nichtigkeitsanfechtung gegen einen JRV-Beschluss oder eine Auszählung muss grundsätzlich innerhalb von fünf Kalendertagen schriftlich mit Sachverhalt, verletzten Vorschriften, Beweisen und einem apoderado eingereicht werden. Der CNE führt binnen drei Tagen eine Zulässigkeitsanhörung durch und entscheidet binnen fünf Tagen. Eine erfolgreiche Nichtigkeitsanfechtung kann binnen zehn Tagen zu einer Ersatzwahl führen. Verwaltungsentscheidungen des CNE können beim TJE angefochten werden.
Wahlen in Honduras
Bei Wahlen in Honduras werden Präsident und drei Designados, 128 Abgeordnete, 20 PARLACEN-Vertreter und 298 kommunale Körperschaften gewählt. Honduranische Staatsbürger ab 18 Jahren dürfen wählen, wenn sie im Censo Nacional Electoral eingetragen und wahlberechtigt sind und einen DNI vorlegen. Vorwahlen finden im Wahljahr im März statt, die allgemeinen Wahlen im November. Für Organisation und Ergebnisfeststellung ist der CNE zuständig.
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