Arbeitsrecht im Jemen

Das Arbeitsrecht im Jemen regelt Beschäftigung im Privatsektor, darunter Verträge, Arbeitszeiten, Lohn, Urlaub, Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialversicherung, Vertretung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Arbeitsgesetz Nr. 5/1995 mit späteren Änderungen. Formelle Rechte gelten landesweit, doch Durchsetzung und Zugang unterscheiden sich wegen Konflikten, schwachen Institutionen und verbreiteter informeller Vermittlung erheblich nach Region.

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