Nichtjemenitische Personen reisen im Allgemeinen über einen offiziellen Grenzübergang mit einem gültigen Reisepass oder gleichwertigen Rückreisedokument und der erforderlichen Einreisegenehmigung in den Jemen ein. Die Durchführungsverordnung Nr. 4/1994 verlangt eine vorherige Genehmigung, das Fehlen eines Einreiseverbots und einer ausstehenden Ausweisung, ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Ankunftsformular. Ein Kurzaufenthalt zu Besuchs-, Tourismus- oder Handelszwecken kann bis zu 30 Tage gebührenfrei dauern, berechtigt jedoch nicht zu anderer Arbeit und erfordert normalerweise die Ausreise nach Ablauf. Kurzaufenthaltsbesucher benötigen möglicherweise auch ein Ausreisevisum. Seit dem 24. Juni 2025 ist ein offizielles elektronisches Visaportal auf der Seite yemen evisa.org für Aden verfügbar; ob andere Gebietsbehörden dieses Portal anerkennen, ist unklar. Die Einwanderungs-, Pass- und Staatsangehörigkeitsbehörde, bekannt als IPNA, und ihre Zweigstellen bearbeiten viele Einwanderungsdokumente. Wer länger bleibt, benötigt im Allgemeinen eine rechtmäßige Einreise, eine Aufenthaltserlaubnis von IPNA, die persönliche Registrierung im Ausländerregister oder bei der Polizei, eine Erklärung zu Identität und Aufenthaltszweck sowie die geltende Gebühr. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einem Jahr gelten und verlängert werden. Für bestimmte Manager von Ölgesellschaften, Unternehmen oder Banken kann eine besondere Kategorie bis zu drei Jahre gelten. Die in älteren Gesetzen beschriebenen gewöhnlichen Aufenthaltskategorien von fünf Jahren und besonderen Kategorien von zehn Jahren sind historische Übergangskategorien, die an Aufenthalt und Qualifikationen vor dem Gesetz Nr. 47/1991 gebunden sind. Sie stellen kein allgemeines aktuelles System für Daueraufenthalt dar. Für Aufenthaltsanträge werden häufig Reisepass, Gesundheitszeugnis, Erklärung, zwei Fotos und ein Nachweis verlangt, der zum Aufenthaltszweck passt. Beschäftigte benötigen einen Arbeitsvertrag, Studierende eine Bestätigung einer Universität oder Bildungseinrichtung und Familienangehörige Nachweise zu Ehe, Familie oder Verwandtschaft. Wer einen Wohnsitzwechsel in ein anderes Gebiet vornimmt, muss die Adressänderung innerhalb von 48 Stunden melden. Verlust oder Beschädigung eines Reisepasses muss innerhalb von 48 Stunden der Polizei gemeldet und durch eine Bekanntmachung in einer Lokalzeitung ergänzt werden. Für eine Beschäftigung sind die vorherige Zustimmung des Arbeitgebers oder eine Einstellungszustimmung, eine Arbeitserlaubnis für Nichtjemeniten sowie eine dazu passende Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung erforderlich. Antragstellende benötigen möglicherweise einen Gesundheitsnachweis und Belege beruflicher Qualifikationen. Die Stelle ist im Allgemeinen für Fälle vorgesehen, in denen keine geeignete jemenitische Fachkraft verfügbar ist. Der Arbeitgeberantrag umfasst Angaben zu Unternehmen, Arbeitskraft, Stelle, Dauer, Qualifikationen, Vertrag und Belegen. Der Anteil nichtjemenitischer Arbeitskräfte ist im Allgemeinen auf 10 Prozent der jemenitischen Belegschaft begrenzt, wobei der Minister die Quote ändern kann. Eine Arbeitskarte sollte mindestens einen Monat vor Ablauf verlängert werden. Gebühren werden durch Kabinettsbeschlüsse festgelegt; die jeweils geltende Höhe hängt von der Dienstleistung ab. Ein Familienaufenthalt ist über bestimmte gesetzliche Kategorien möglich und entsteht nicht automatisch durch die Familienzugehörigkeit. Die ausländische Ehefrau eines jemenitischen Mannes kann bei rechtmäßiger Einreise und fortbestehender Ehe eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu fünf Jahren erhalten. Der ausländische Ehemann einer jemenitischen Frau kann vorbehaltlich der Zustimmung des Innenministers und fehlenden Widerspruchs gegen die Mischehe bis zu zwei Jahre erhalten. Eine ausländische Mutter eines jemenitischen Kindes kann bis zu zwei Jahre erhalten. Ein Kind eines ausländischen Vaters und einer jemenitischen Mutter kann bei Vorliegen gesetzlicher besonderer Gründe bis zu vier Jahre erhalten; andere Angehörige benötigen im Allgemeinen einen dokumentierten Notfall und können bis zu ein Jahr erhalten. Eine Ehe oder ein Familienaufenthalt verleiht für sich genommen keine jemenitische Staatsangehörigkeit. Der Jemen ist Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Protokolls von 1967; die verfügbaren Informationen belegen jedoch keinen zusammenhängenden nationalen Flüchtlingsschutzrahmen. Die Schutzpraxis verteilt sich auf IPNA, das Büro für Flüchtlingsangelegenheiten (Bureau of Refugee Affairs, BRA), den Nationalen Ausschuss für Flüchtlingsangelegenheiten (National Committee for Refugee Affairs, NACRA) und UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen. Somalische Antragstellende in Aden können über IPNA den Flüchtlingsstatus erhalten. Somalische Antragstellende in Sanaa können sich über IPNA oder BRA als Asylsuchende registrieren lassen. Andere Staatsangehörige können in Sanaa IPNA oder BRA und in Aden UNHCR nutzen. BRA bearbeitet Registrierung, Verlängerung, Ersatzdokumente und Aktenübertragungen; UNHCR und Partner bieten Registrierung, Schutz und Rechtsbeistand. Eine Bescheinigung für Asylsuchende bestätigt die Identität und kann die Bewegungsfreiheit erleichtern. Dienstleistungen von UNHCR und seinen Partnern sind kostenlos. Jemeniten beantragen im Jemen kein Asyl. Schutzbedürftige Personen sind im Allgemeinen vor Rückführung geschützt, solange der Schutzbedarf besteht; dies entspricht dem Grundsatz der Nichtzurückweisung. Gültige Dokumente können Bewegung und Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und rechtlicher Identität auf einer Grundlage erleichtern, die mit der für jemenitische Staatsangehörige und andere ausländische Bewohner vergleichbar ist. Die betreffende Person muss jemenitisches Recht befolgen und bei Status- und Verwaltungsverfahren mitwirken. In der Praxis können rechtmäßige Arbeit und der Zugang zu Dienstleistungen weiterhin stark eingeschränkt sein. Im Jemen gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf Daueraufenthalt, der automatisch mit der Zeit entsteht. Die Einbürgerung erfordert einen Präsidialbeschluss auf Empfehlung eines Ministers. Zu den üblichen Voraussetzungen gehören ein Mindestalter von 18 Jahren, zehn aufeinanderfolgende Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, ein guter Leumund, keine einschlägige Verurteilung, ein rechtmäßiger Lebensunterhalt und Kenntnisse der arabischen Sprache. In einem vom Minister genehmigten Niederlassungsfall können fünf Jahre tatsächlichen Aufenthalts genügen, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten eingereicht wird; möglicherweise gilt eine jährliche Höchstzahl. Für Antragstellende mit benötigten besonderen Fachkenntnissen bestehen bestimmte Sprachausnahmen. Für die ausländische Ehefrau eines jemenitischen Mannes oder eines eingebürgerten Jemeniten kann ein gesondertes Antragsverfahren gelten, unter anderem mit vierjähriger Ehedauer und ohne begründeten ministeriellen Widerspruch. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Abstammung von einem jemenitischen Elternteil erworben werden, hauptsächlich über einen jemenitischen Vater, mit begrenzten Fällen über die Mutter und für Findelkinder. Ein in Jemen geborenes Kind ausländischer Eltern kann innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit eine eng begrenzte Antragsmöglichkeit haben. Anträge und Erklärungen sind beim zuständigen IPNA- oder Pass- und Staatsangehörigkeitsamt der Provinz oder bei einem jemenitischen Konsulat im Ausland einzureichen. Eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung sollte innerhalb eines Jahres nach Antragstellung ausgestellt werden; wenn dies innerhalb der gesetzlichen Frist nicht geschieht, gilt dies als Ablehnung. Streitigkeiten über die Staatsangehörigkeit gehen vor Gericht; falsche Angaben oder Dokumente können strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Eine erworbene Staatsangehörigkeit kann in gesetzlich festgelegten Fällen entzogen werden, etwa wegen falscher Angaben, zwei Jahren ungerechtfertigter Abwesenheit oder aus Gründen der Sicherheit und Loyalität. Die Einreise kann wegen fehlender oder ungültiger Dokumente, fehlender vorheriger Genehmigung, eines Einreiseverbots, einer nicht aufgehobenen Ausweisung oder Mängeln bei Gesundheitsnachweis und Formularen verweigert werden. Bei irregulärer Einreise kann eine إخراج angeordnet werden; bei rechtmäßiger Einreise kann eine الإبعاد erfolgen. Der Innenminister kann mit Zustimmung des Kabinetts eine Ausweisung anordnen. Ein Ausweisungsausschuss umfasst Vertretungen von Innenministerium, IPNA, Rechtsangelegenheiten sowie arabischen und auswärtigen Angelegenheiten. Eine schriftliche Mitteilung und eine Ausreisefrist sollten gewährt werden; die Inhaftierung kann jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens andauern. Eine Rückkehr nach einer Ausweisung erfordert einen Ministerbeschluss. Missachtung der Anordnung, unbefugte Rückkehr oder unrichtige Angaben können zum Widerruf des Aufenthalts und zu strafrechtlichen oder finanziellen Sanktionen führen. In den verfügbaren Quellen wurde kein allgemeines gesetzliches Rechtsmittel gegen eine Einreiseverweigerung oder Ausweisungsentscheidung festgestellt; UNHCR-Partner können Beratung, Vertretung, Hilfe bei Inhaftierung und Unterstützung bei Dokumenten anbieten. Die formellen Regeln sind alt und ihre praktische Anwendung unterscheidet sich stark nach Gebiet, Behörde, Sicherheitslage und Dokumentenstatus. Sanaa und Aden können getrennte Verwaltungsvorgänge erfordern; ein von einer Behörde akzeptiertes Dokument wird möglicherweise von einer anderen nicht anerkannt. Planen Sie Aufenthalt, Arbeit und Schutzverfahren getrennt, bewahren Sie Nachweise Ihres rechtmäßigen Status auf und erkundigen Sie sich vor Reisen oder Ablauf der Gültigkeit bei der zuständigen IPNA-, BRA- oder UNHCR-Stelle. Gebühren sind in Gesetzen oder ministeriellen und Kabinettsbeschlüssen festgelegt. Eine einzige vollständige aktuelle Gebührentabelle liegt nicht vor; Dienstleistungen von UNHCR und Partnern sind kostenlos.
Einwanderungsrecht im Jemen
Das Einwanderungsrecht im Jemen regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, Schutz und Zugang zur jemenitischen Staatsangehörigkeit. Die Durchsetzung ist zwischen Behörden und Gebieten zersplittert, besonders zwischen Sanaa und Aden. Für die Einreise sind normalerweise ein gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Rückreisedokument, ein Einreisevisum oder eine vorherige Genehmigung, ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Ankunftsformular erforderlich.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

