Arbeitsrecht in Kamerun

Das Arbeitsrecht in Kamerun regelt abhängige entgeltliche Arbeit unter der Leitung und Kontrolle eines Arbeitgebers. Es umfasst Verträge, Lohn, Arbeitszeit, Schutz, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Hauptgrundlage ist Loi n° 92/007 vom 14. August 1992, der Code du Travail, ergänzt durch Dekrete, Ministerialverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie örtliche Arbeitsinspektionen beaufsichtigen das System; die CNPS ist für die Sozialversicherung zuständig. Für den öffentlichen Dienst, das Militär, die Justiz, Sicherheitsdienste und Gefängnisse gelten eigene Regelungen. Staatsbedienstete, die dem Arbeitsgesetzbuch unterliegen, fallen jedoch darunter.

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