Der zentrale Rechtsrahmen umfasst Gesetz 97/012 vom 10. Januar 1997, dessen Änderungsgesetz 2022/015 vom 14. Juli 2022, Dekret 2023/147 und die neueren Regeln zu Personalausweisen in Dekret 2025/059. Die Vorschriften gelten für ausländische Staatsangehörige einschließlich Staatenloser. Für Diplomaten und Berufskonsuln gelten gesonderte Regeln. Kamerun hat ein nationales Einwanderungsrecht und keine getrennten Einwanderungsregime für seine Regionen. In der Praxis sind das Ministerium für auswärtige Beziehungen (MINREX), seine diplomatischen Vertretungen und Konsularstellen, die Generaldelegation für Nationale Sicherheit (DGSN), Grenzpolizei, Einwanderungsdienste, Grenzposten, Präfekturen und Gemeindeverwaltungen an Anträgen und Kontrollen beteiligt. Ein Transitvisum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu fünf Tagen. Ein Kurzzeitvisum kann für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden und ist höchstens sechs Monate gültig. Ein Langzeitvisum kann ebenfalls eine oder mehrere Einreisen erlauben und ist höchstens zwölf Monate gültig. Ein Visum wird nicht automatisch in einen anderen Visumtyp umgewandelt. Transit- und Kurzzeitvisa erlauben weder bezahlte Arbeit noch ein Studium; dafür ist eine Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt samt Nachweisen erforderlich. Das elektronische Visumverfahren beginnt üblicherweise mit der Online-Voranmeldung, dem Hochladen der Unterlagen und der Onlinezahlung. Anschließend erfolgt die biometrische Erfassung bei der gewählten MINREX-Vertretung, dem Konsulat oder Grenzposten; dort wird auch die QR-Genehmigung vorgelegt. Die reguläre Bearbeitung ist mit bis zu drei Arbeitstagen nach der Voranmeldung angegeben, für den Expressdienst mit 24 Stunden. Auch die Mitteilung einer Ablehnung soll innerhalb von bis zu drei Arbeitstagen erfolgen. Die tatsächliche Dauer kann von der Kapazität der Vertretung, dem Grenzbetrieb und dem biometrischen System abhängen. Für die Einreise sind üblicherweise ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, Impfbescheinigungen, Nachweise zu Zweck und Bedingungen des Aufenthalts, eine Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. Als Unterkunftsnachweis kann eine Bescheinigung des örtlichen Bürgermeisters, eine Veranstaltungseinladung oder eine verbindliche Hotelbuchung dienen. Bei offiziellen Reisen kann ein Dienstreiseauftrag relevant sein. Außerdem ist eine Rückkehrgarantie erforderlich. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten handelt es sich meist um ein nicht übertragbares, nicht verhandelbares Rückflugticket. Bei längeren Aufenthalten kann es ein mindestens ein Jahr gültiges Ticket oder bei einer angestellten Person eine Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers sein. Fehlt diese Garantie, kann die Person verpflichtet sein, innerhalb von drei Monaten nach der Einreise Geld bei der Staatskasse zu hinterlegen. Der Mindestbetrag richtet sich nach den Kosten eines Touristenflugs von Yaoundé in die Hauptstadt des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt. Für einen Antrag auf längerfristigen Aufenthalt müssen Nachweise zum jeweiligen Zweck vorgelegt werden. Ein Reisepass muss normalerweise noch länger als sechs Monate gültig sein. Studierende benötigen eine Zulassung oder Immatrikulation, eine Unterkunft und Nachweise über ihre Mittel. Praktikanten benötigen eine Praktikumsbescheinigung. Angestellte benötigen einen Arbeitsvertrag, der vom für Beschäftigung zuständigen Minister unterzeichnet oder bestätigt wurde. Selbstständige und Personen mit geschäftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, kommerziellen, künstlerischen oder ähnlichen Tätigkeiten benötigen möglicherweise eine Genehmigung für die betreffende Tätigkeit. Bei Familienanträgen sind Nachweise der Ehe oder der Eltern-Kind-Beziehung sowie Belege erforderlich, dass die aufnehmende Person Unterkunft und stabile, ausreichende Mittel hat. Zu den üblichen Kategorien für längerfristigen Aufenthalt gehören Beschäftigte mit Arbeitsvertrag, Selbstständige, längerfristige Praktikanten, Studierende, Familienangehörige und anerkannte Flüchtlinge. Eine ausländische Person, die sich mindestens sechs Jahre regelmäßig und ununterbrochen im Land aufhält, kann bei Erfüllung der übrigen rechtlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte für Residenten erhalten. Der Ehepartner eines Kameruners kann nach einer besonderen Regel nach mindestens 18 Monaten Ehe und regelmäßigem Aufenthalt anspruchsberechtigt sein. Voraussetzung ist, dass die Ehe fortbesteht, der kamerunische Ehepartner die Staatsangehörigkeit behält und eine im Ausland geschlossene Ehe in Kamerun registriert wurde. Für anerkannte Religionsgemeinschaften gibt es ebenfalls eine besondere Aufenthaltskategorie. Eine rechtmäßig zugelassene ausländische Person hat grundsätzlich Bewegungsfreiheit. Ein Ortswechsel muss jedoch gemeldet werden, indem Abreise und neuer Aufenthaltsort binnen acht Tagen mitgeteilt werden. Auf rechtmäßige Aufforderung ist die Aufenthalts- oder Flüchtlingskarte vorzuzeigen. Für regelmäßig zugelassene ausländische Staatsangehörige ist grundsätzlich eine Aufenthaltskarte erforderlich. Nach den Regeln von 2025 stellt die DGSN die Karte nach Online-Voranmeldung und persönlicher Erfassung aus. Für einen Erstantrag wird üblicherweise ein Reisepass mit einem innerhalb der vergangenen drei Monate bestätigten Langzeitvisum, ein Wohnsitznachweis des Bürgermeisters oder einer Polizeidienststelle, ein besonderes Strafregister, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Aufenthaltsnachweis verlangt. Bei der Verlängerung sind normalerweise die alte Karte sowie aktualisierte Wohnsitz-, Strafregister-, Steuer- und Aufenthaltsnachweise erforderlich. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann zweimal verlängert werden. Als Ausstellungsziel sind 48 Stunden nach Bestätigung angegeben; nach der persönlichen Erfassung wird ein vorläufiges Ausweisdokument ausgestellt. Eine Aufenthaltskarte für Residenten ist normalerweise zehn Jahre gültig und verlängerbar. Für den Antrag werden im Allgemeinen die Residentenkarte oder die zweite Verlängerung der Aufenthaltskarte, ein Reisepass, ein Wohnsitznachweis, ein Strafregisterauszug und ein Steuernachweis benötigt. Eine Flüchtlingskarte ist für anerkannte Flüchtlinge verpflichtend, zwei Jahre gültig und wird von der DGSN in einem besonderen Verfahren auf Grundlage des UNHCR-Ausweises und der Flüchtlingsbescheinigung des MINREX ausgestellt. Flüchtlinge zahlen dafür keine Stempelgebühr. Verlängerungsunterlagen sollten normalerweise mindestens einen Monat vor Ablauf eingereicht werden. Bei endgültiger Ausreise kann für Inhaber einer Aufenthalts-, Residenten- oder Flüchtlingskarte ein Ausreisevisum erforderlich sein; außerdem muss die Karte zurückgegeben werden. Ausreisevisa können für eine einmalige Ausreise, eine Rückkehr oder für drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr erteilt werden. Für ein Mehrfachausreisevisum über sechs Monate sind üblicherweise mindestens drei Ausreisen im Vorjahr nötig, für ein einjähriges Mehrfachausreisevisum normalerweise mindestens vier. Eine Ausreise kann auf Antrag der Justiz, der Steuer-, Arbeits- oder Sozialversicherungsbehörden ausgesetzt werden. Familienangehörige, die bis zu drei Monate bleiben, können über die zuständige Vertretung oder das Konsulat am Verfahren für mitreisende Familienangehörige teilnehmen. Einwanderungsdienste bearbeiten den längerfristigen Familiennachzug. Zur anerkannten Familiengruppe gehören normalerweise Ehepartner, minderjährige Kinder oder studierende volljährige Kinder sowie Verwandte in aufsteigender Linie ersten Grades, vorbehaltlich der einschlägigen Nachweise und Voraussetzungen für die aufnehmende Person. Wer Flüchtlingsschutz beantragen möchte, richtet den Antrag über das Technische Sekretariat an den Präsidenten der Zulassungskommission. Anträge, die beim UNHCR gestellt werden, werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Nach der Registrierung folgen eine Anhörung und Ermittlungen. Die Ladung zur Anhörung soll normalerweise mindestens zwei Wochen vorher zugestellt werden. Ein Dolmetscher wird kostenlos gestellt; unbegleitete Minderjährige erhalten Unterstützung durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter. Antragstellende können eine befragende Person desselben Geschlechts verlangen. Die Prüfung durch das Technische Sekretariat dauert zwei Monate und kann dreimal verlängert werden. Berufungen gehen an die Berufungskommission; gegen deren Entscheidungen gibt es keine gewöhnliche gerichtliche Berufung. Nach Möglichkeit sollte der Antrag binnen 15 Tagen nach der Ankunft oder der einschlägigen Bedrohung gestellt werden. Ein Antrag aus dem Landesinneren Kameruns ist jedoch möglich. Das Refoulement-Verbot schützt vor einer Rückführung an einen Ort, an dem die betreffende Gefahr droht. Wer unmittelbar aus einem bedrohten Gebiet kommt, sich sofort meldet und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird nicht allein wegen irregulärer Einreise oder irregulären Aufenthalts bestraft. Anerkannte Flüchtlinge erhalten nach den einschlägigen Regeln Schutz vor Diskriminierung sowie Zugang zu Gerichten, Eigentum, Vereinigungsfreiheit, Arbeit, Bildung, Wohnraum, Sozialhilfe, Bewegungsfreiheit und Ausweis- oder Reisedokumenten. Sie bleiben steuerpflichtig und müssen kamerunisches Recht beachten. Eine Ausweisung ist auf Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung beschränkt, setzt eine rechtmäßige Entscheidung und eine Mitteilung an das UNHCR voraus und lässt der betroffenen Person 72 Stunden, um ein anderes Asylland zu finden. Die Flüchtlingsbescheinigung verpflichtet außerdem dazu, Reise- und Adressänderungen den Einwanderungsdiensten mitzuteilen. Die kamerunische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung, bestimmte Regeln für Findelkinder oder unbekannte Eltern, eine Erklärung nach Geburt in Kamerun bei mindestens fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt, Adoption, Ehe oder Einbürgerung erworben werden. Eine mit einem Kameruner verheiratete ausländische Frau kann die Staatsangehörigkeit ausdrücklich beantragen. Die Regierung kann dem Erwerb jedoch innerhalb von sechs Monaten widersprechen. Für die Einbürgerung sind im Allgemeinen ein Mindestalter von 21 Jahren, fünf aufeinanderfolgende Jahre gewöhnlichen Aufenthalts, Kamerun als Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen, gute Führung, keine nicht getilgte Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht und ein zufriedenstellender Gesundheitszustand erforderlich. Der Antrag wird beim Justizministerium bearbeitet und kann einen Lebenslauf, Geburts- und Familiendokumente, polizeiliche oder Leumundsprüfungen, eine Prüfung der Eingliederung sowie eine medizinische Untersuchung umfassen. Eingebürgerte Personen können im Allgemeinen fünf Jahre lang kein Wahlamt bekleiden, sofern keine Ausnahme greift. Streitigkeiten über die Staatsangehörigkeit werden vor dem Zivilgericht verhandelt; eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung stellt ein Zivilrichter aus. Visagebühren werden durch das jährliche Haushaltsgesetz und damit verbundene Steuervorschriften festgelegt. Angegeben sind 100.000 FCFA für ein reguläres Kurzzeitvisum, 150.000 FCFA für ein Express-Kurzzeitvisum, 150.000 FCFA für ein reguläres Langzeitvisum und 200.000 FCFA für ein Express-Langzeitvisum. Transitvisa sind kostenlos. Die Stempelgebühr für Aufenthaltskarten hängt von Status und Staatsangehörigkeit ab. Genannt werden 50.000 FCFA für Studierende, 75.000 FCFA für Beschäftigte mit Staats- oder Kommunalvertrag beziehungsweise arbeitslose Ehepartner, 150.000 FCFA für afrikanische Staatsangehörige und 300.000 FCFA für nichtafrikanische Staatsangehörige. Für Residentenkarten gelten unter anderem 75.000 FCFA für bestimmte abhängige Personen oder Ehepartner, 300.000 FCFA für afrikanische und 750.000 FCFA für nichtafrikanische Staatsangehörige. Ausnahmen gelten unter anderem für Flüchtlinge, bestimmte Studierende mit Sonderstatus, Freiwillige, Personal der technischen oder sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und akkreditiertes Personal internationaler Organisationen mit anspruchsberechtigten Ehepartnern. Gegenseitigkeit kann die Visabehandlung von Staatsangehörigen der CEMAC-Staaten beeinflussen. Ein Grenz- oder Einwanderungsposten kann die Einreise verweigern und die Zurückweisung anordnen; die Kosten der Rückreise trägt dann das Beförderungsunternehmen. Eine Zurückführung an die Grenze (reconduite à la frontière) kann nach irregulärer Einreise, Überschreitung des Aufenthalts, Ablehnung oder Nichtverlängerung einer Karte oder fehlender Rückkehrgarantie erfolgen. Eine Ausweisung wird nach dem einschlägigen Verfahren vom Premierminister angeordnet. Das Gesetz von 1997 sieht bei einer Zurückführungsanordnung eine mögliche Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht binnen 48 Stunden vor. Eine Entscheidung soll binnen acht Tagen ergehen; der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung. Das Zusammenspiel mit der späteren Regel zur sofortigen Vollstreckung birgt ein erhebliches Verfahrensrisiko, bei dem aktuelle Rechtsberatung erforderlich ist. Irreguläre Einreise oder Aufenthalt kann mit drei Monaten bis zwei Jahren Haft, einer Geldstrafe von 200.000 bis 2.000.000 FCFA und einem möglichen Einreise- oder Aufenthaltsverbot von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Einwanderungsrecht in Kamerun
Das Einwanderungsrecht Kameruns regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Flüchtlingsschutz und Staatsangehörigkeit. Ein Kurzzeitvisum erlaubt grundsätzlich einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Arbeit, Studium und Familiennachzug erfordern eine passende Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt. Ausländische Staatsangehörige müssen ihre vorgeschriebenen Dokumente und ihren Status gültig halten, denn irreguläre Einreise, Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder nicht genehmigte Tätigkeiten können zu Abschiebung, Geldbußen oder einem Einreiseverbot führen.
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