Einwanderungsrecht in Kenia

Das Einwanderungsrecht in Kenia regelt, wer einreisen, bleiben, arbeiten, studieren, sich niederlassen oder die Staatsangehörigkeit erwerben darf. Eine Besuchserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erfüllen unterschiedliche Zwecke: Eine rechtmäßige Einreise erlaubt daher nicht automatisch eine Beschäftigung. Kenianische Behörden regeln außerdem Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit, Flüchtlingsschutz und Ausweisungsverfahren.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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