Die Versicherungsgesellschaft von Kiribati (Kiribati Insurance Corporation, KIC) ist der etablierte private Versicherer für Geschäfte in Kiribati. Das 1981 in Kraft getretene Insurance Act Cap.45A bestimmt, dass KIC – abgesehen von Rückversicherungen – als direkter oder indirekter Versicherer für Geschäfte in Kiribati fungiert. Auch der Insurance (Amendment) Act 2008 wird im aktuellen Rechtsrahmen aufgeführt. Das Gesetz verlangt getrennte Konten für Haftpflicht von Arbeitgebern, Feuer-, Lebens-, See- und Kraftfahrzeugversicherungen. Vorgesehen sind Prüfungen durch den Director of Audit sowie mindestens alle drei Jahre eine versicherungsmathematische Bewertung. Die Finanzaufsichtsbehörde von Kiribati (Kiribati Financial Supervisory Authority) beschreibt Zulassung und Aufsicht von Versicherern als Teil ihrer Aufgabe; auch das für Finanzen zuständige Ministerium und der KIC-Vorstand haben institutionelle Aufgaben. In den geprüften Quellen wurde kein öffentliches Register zugelassener Versicherer und keine standardisierte Tariftabelle gefunden. KIC bietet Kraftfahrzeugversicherungen an, einschließlich Eigenschaden- und Haftpflichtschutz gegenüber Dritten. KIC bezeichnet die Kfz-Haftpflicht gegenüber Dritten als verpflichtend und veröffentlicht eine Haftungsgrenze von 50.000 $ je Ereignis. Für Beiträge gelten Tarife für private und gewerbliche Risiken. Für jeden Schadenfall gilt eine Selbstbeteiligung; eine freiwillig höhere Selbstbeteiligung kann die Prämie senken. Ein Mehrfahrzeugrabatt von 20 % ist möglich. Bei entsprechendem Schadensverlauf kann der Schadenfreiheitsrabatt ab dem zweiten Jahr bis zu 20 % und ab dem dritten Jahr bis zu 40 % betragen. Zu den Sach- und Gewerbeversicherungen gehören gewerbliche und häusliche Feuerversicherungen sowie Haus- und Hausratversicherungen. Seeversicherungen decken Fracht, Schiffe und Transport ab. Luftfahrtprodukte umfassen Haftpflicht für Flughafen oder Betreiber sowie Kasko- und Haftpflichtschutz. Allgemeine Unfall- und Haftpflichtprodukte umfassen Allgefahren-, Einbruchdiebstahl-, Bauleistungs-, Bargeldtransport-, Elektronik-, Reise-, Personenunfall- oder Krankheits-, Maschinenbruch-, Bürgschafts-, Betriebshaftpflicht-, Organhaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherungen. Lebensversicherungen können Tod durch Unfall oder Krankheit, Ablaufleistung, Todesfallleistung, Rückkauf und Rückerstattungen abdecken. Anspruchsvoraussetzungen, Ausschlüsse, Prämien und Grenzen hängen von der Police ab. Für Lebensversicherungen wird ein Antragsformular verwendet; die Zahlung kann per Gehaltsabzug oder direkt erfolgen. Die angegebene Mindestprämie beträgt 5 $ alle zwei Wochen oder 5 $ zweimal im Monat. Laufzeiten sind zehn, 15, 20 oder 25 Jahre oder bis zum Rentenalter von 50, 55 oder 60 Jahren. Für die Anspruchsberechtigung darf das aktuelle Alter zuzüglich fünf Jahren das gewählte Rentenalter nicht überschreiten; Ausschlüsse gelten für Suizid und vorbestehende Erkrankungen. Die Arbeitsunfallversicherung (Workmen’s Compensation) ist ein separates System zum Schutz bei arbeitsbedingten Verletzungen nach Cap.102. Die Versicherungskosten trägt der Arbeitgeber. Eine KIC-Police kann Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz abdecken, wenn dieser Weg zur versicherten Beschäftigung gehört. KIC haftet nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz besteht und die Zustimmung erteilt wurde; der in der Police angegebene Beruf begrenzt den Schutz. Der Kiribati-Vorsorgefonds (Kiribati Provident Fund, KPF) ist ein beitragsfinanzierter Sparfonds und keine Risiko- oder Sachversicherung. Zu den dokumentierten Leistungen gehören eine teilweise Auszahlung nach mindestens sechs Monaten Arbeitslosigkeit – in den genannten Fällen bis zu 50 % –, eine Auszahlung von bis zu 50 % im Alter von 45 Jahren bei fortbestehender Beschäftigung, Zugang im Alter von 50 Jahren und eine besondere Todesfallleistung von bis zu 1.500 $ für Bestattungskosten. Die geprüften Quellen belegen weder laufende Erwerbsunfähigkeitsrenten noch Arbeitslosenversicherung durch den KPF. Sie belegen auch kein allgemeines nationales Krankenversicherungssystem. Kunden können Anträge und Änderungswünsche direkt über die KIC-Zentrale in Bairiki, Tarawa, oder für Kiritimati, Kanton, Fanning, Tabuaeran, Washington und Teraina über die Filiale in Kiritimati stellen. In den geprüften Quellen wurde keine weitere KIC-Stelle auf anderen Inseln belegt. Schriftliche Änderungen an Policen erfolgen durch einen Nachtrag, der über den General Manager ausgestellt wird. KIC kann internationale Rückversicherungen vereinbaren, wenn ein Risiko ihre Kapazität übersteigt. Ansprüche hängen von der Police ab. Bei Lebensversicherungen kann es um Ablaufleistung, Todesfall, Rückkauf oder Rückerstattungen gehen. Einbruchdiebstahlschäden erfordern Nachweise des gewaltsamen Eindringens, Angaben zum Verlust und einen Polizeibericht. Die Personenunfall- und Krankheitsversicherung schließt nach den genannten Bedingungen Erkrankungen in den ersten 28 Tagen und vorbestehende Erkrankungen aus. Ansprüche aus der Arbeitsunfallversicherung hängen von Police und Polizeianforderungen ab. In den geprüften Quellen waren weder allgemeine Schadensfristen noch eine eigene Ombudsstelle oder ein einheitliches Beschwerdeformular veröffentlicht. Versicherungsnehmer sollten daher das geltende Verfahren bei KIC erfragen und Police, Quittungen, Berichte und Korrespondenz aufbewahren. Die Katastrophenfinanzierung ist weniger formalisiert. Eine Studie von UNCDF und dem Pacific Insurance and Climate Adaptation Programme aus dem Jahr 2023 untersuchte Angebot und Nachfrage und nannte parametrische Versicherungen als mögliche Lösung. Auch der Kiribati Development Plan 2024–2027 führt Risikotransfer und parametrische Versicherungen zur Prüfung auf. Die geprüften Quellen belegen kein aktives privates oder nationales Katastrophenversicherungsprodukt für Haushalte. Ein Katastrophenresilienzfonds, ein Cat DDO oder andere bedingte öffentliche Finanzierungen unterstützen Katastrophenhilfe, sind aber keine Versicherungspolicen.
Versicherungen in Kiribati
Versicherungen in Kiribati decken bestimmte persönliche, sachbezogene, fahrzeugbezogene, Haftungs- und Einkommensrisiken durch private Policen und arbeitsbezogenen Schutz ab. Private Versicherungen konzentrieren sich auf einen nationalen Versicherer, während Sozialschutz und Katastrophenfinanzierung anderen Regelungen folgen. Verfügbarer Schutz, Kosten, Schadenverfahren und Zugang hängen von Police und Standort ab.
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