Einwanderungsrecht im Kosovo

Das Einwanderungsrecht im Kosovo regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, internationalen Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Ein Kurzaufenthalt dauert normalerweise höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen; für längere Aufenthalte ist die entsprechende Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer rechtmäßiger Status erforderlich. Zu den zuständigen Stellen gehören diplomatische Vertretungen, das Ministerium für Inneres und öffentliche Verwaltung, die Abteilung für Einbürgerung, Asyl und Migration, die Beschäftigungsagentur und die Grenzpolizei. Für abgelehnte Anträge, rechtswidrigen Aufenthalt und Rückführungsentscheidungen gelten besondere Vorschriften zu Bescheiden, Rechtsmitteln und gerichtlicher Überprüfung.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.

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