Im Kosovo finden Direktwahlen für die 120 Sitze der Versammlung der Republik Kosovo, für Gemeindeversammlungen und für Bürgermeister statt. Die Versammlung hat eine vierjährige Amtszeit; bei Parlamentswahlen bildet das Kosovo einen einzigen Wahlkreis. Wähler wählen eine politische Gruppierung und können zusätzlich zwischen einer und zehn Personen aus dieser Gruppierung auswählen. Werden mehr als zehn Personen markiert, bleibt nur die Stimme für die politische Gruppierung gültig. Hundert Sitze werden auf allgemeine Listen verteilt; zwanzig Sitze sind für nichtmehrheitliche Gemeinschaften garantiert: zehn für Kosovo-Serben, drei für Bosniaken, zwei für Türken, je einer für Roma, Aschkali und Ägypter, ein zusätzlicher Sitz für die Gruppierung aus Roma, Aschkali oder Ägyptern mit der höchsten Gesamtstimmenzahl sowie einer für Gorani. Allgemeine Listen benötigen mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen; Gruppierungen der Gemeinschaften sind von dieser Schwelle ausgenommen. Die Sitze werden nach Gesetz 08/L-228 proportional verteilt.
Wahlen im Kosovo
Bei Wahlen im Kosovo werden die Abgeordneten der Versammlung, die Mitglieder der Gemeindeversammlungen und die Bürgermeister direkt gewählt. Die Zentrale Wahlkommission, KQZ, organisiert und überprüft den Wahlprozess. Der Präsident wird indirekt von der Versammlung gewählt; aus Parlamentswahlen kann anschließend eine neue Regierung hervorgehen.
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