Die Artikel 81 bis 84 des libyschen Arbeitsbeziehungsgesetzes Nr. 12/2010 bilden die Rechtsgrundlage für Verträge zur Berufsausbildung. Ein Arbeitgeber kann eine Zahl von Arbeitssuchenden zur Berufsausbildung aufnehmen, die an 20 % seiner ausländischen Arbeitskräfte gekoppelt ist, oder eine spezialisierte Ausbildung in einer Einrichtung finanzieren. Der Vertrag muss auf Arabisch verfasst sein und Dauer, Ausbildungsabschnitte und Vergütung nennen. Die Vergütung während der letzten Ausbildungsstufe darf nicht unter dem Mindestbetrag des jeweiligen Berufs liegen. Der Arbeitgeber darf den Vertrag wegen Unfähigkeit oder fehlender Bereitschaft nur nach Genehmigung durch das Arbeitsamt beenden; die auszubildende Person kann mit Kündigungsfrist kündigen. Vorschriften zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Sicherheit, Arbeitszeit, wöchentlicher Ruhezeit und gesetzlichen Feiertagen gelten auch für das Ausbildungsverhältnis. Außerhalb der im Vertrag vereinbarten Vergütung gibt es keinen automatischen Ausbildungslohn. Das Gesetz belegt weder ein landesweites Ausbildungsregister noch eine Standarddauer, eine landesweite Aufnahmezahl oder Vermittlungsquote. Das praktische Angebot hängt daher von Arbeitgeber, Arbeitsamt, Anbieter und Region ab. Das Ministerium für Arbeit und Rehabilitation ist für arbeitsmarktbezogene Ausbildung, Ausbildungszentren und Anbieterqualität zuständig; das Ministerium für technische und berufliche Bildung beaufsichtigt die formale technische und berufliche Bildung. Zu den formalen Alternativen zählen mittlere technische Institute, höhere technische Institute und technische Hochschulen. Der Zugang ist häufig an den Grundschulabschluss, den Sekundarschulabschluss oder ein vorheriges Diplom gebunden. Arbeitsmarktausbildungszentren und Kurzprogramme können ebenfalls spätere Einstiegswege bieten; Teilnahmebedingungen, Dauer und Gebühren unterscheiden sich jedoch nach Aufnahmejahrgang und Anbieter. Ein Unternehmens- und Institutsmodell mit der Bezeichnung duale Feldausbildung befand sich 2026 noch in Vorbereitung und sollte deshalb nicht als landesweit verfügbares Angebot gelten. Der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung kann den Einstieg in einen Beruf unterstützen, doch eine automatische Stellenvermittlung oder landesweit standardisierte Gleichwertigkeit des Abschlusses ist nicht belegt. Informelles Lernen am Arbeitsplatz kann stattfinden; es sollte jedoch nicht als Grundlage für ein landesweit anerkanntes Zeugnis gelten.
Berufsausbildung im Betrieb in Libyen
Eine betriebliche Berufsausbildung in Libyen ist eine gesetzlich anerkannte Ausbildung zur Beschäftigung, bei der ein Arbeitgeber eine arbeitssuchende Person für einen Beruf ausbildet. Ein schriftlicher Vertrag auf Arabisch legt Ausbildungsdauer, Ausbildungsabschnitte und Vergütung fest. Die Angebote sind zersplittert; ein landesweit einheitliches System aus Unternehmen und Instituten besteht bislang nicht.
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