Gesetz Nr. 6/1987 regelt Einreise, Aufenthalt und Ausreise ausländischer Staatsangehöriger. Ein Einreisevisum kann für höchstens 45 Tage erteilt werden; der erlaubte Aufenthalt kann ab Einreise bis zu drei Monate dauern. Ein Transitvisum kann bis zu 15 Tage gelten. Visa für mehrfache Einreise sind im Allgemeinen ab Ausstellung höchstens drei Monate gültig; eine mit einem Aufenthaltsvisum verbundene Genehmigung für mehrfache Ein- und Ausreise kann bis zu sechs Monate gelten. Der Visazweck ist maßgeblich; für einen Zweckwechsel ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Die Generaldirektion für Pässe und Staatsangehörigkeit, auch Pass- und Einwanderungsamt genannt, untersteht dem Innenministerium. Für konsularische Bearbeitung sind libysche Auslandsvertretungen und das Außenministerium zuständig. In der derzeitigen Praxis kann eine Weiterleitung des Pass- und Einwanderungsamts in Tripolis, ein mindestens sechs Monate gültiger Pass, zwei Fotos, ein Antrag und eine Gebühr erforderlich sein. Veröffentlichte Visakategorien umfassen Besuchs-, Familienzusammenführungs- und Geschäftsvisa. Ein im Ausland ausgestelltes Visum wird jedoch möglicherweise nicht an jedem Hafen oder in jedem östlichen oder westlichen Gebiet akzeptiert. Ausländische Staatsangehörige müssen sich im Allgemeinen innerhalb von sieben Tagen bei der nächstgelegenen Passbehörde registrieren lassen. Die Unterkunftsstelle meldet Ankunft und Abreise innerhalb von 48 Stunden; der Arbeitgeber meldet Beginn und Ende der Beschäftigung innerhalb von sieben Tagen. Ein Aufenthaltsvisum muss normalerweise innerhalb eines Monats in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Genannte Ausnahmen betreffen vorübergehende Aufenthalte von bis zu drei Monaten und unterhaltsberechtigte Personen unter 16 Jahren. Die Erlaubnis bleibt an Visum, Zweck und zulässige Dauer gebunden. Eine Abwesenheit von mehr als drei Monaten kann den rechtmäßigen Aufenthalt beenden. Ehepartner, minderjährige Kinder, unverheiratete Töchter sowie unterhaltsberechtigte Eltern oder minderjährige Geschwister können unter denselben Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eine Arbeitserlaubnis ist vor Beschäftigungsbeginn erforderlich. Der Arbeitgeber braucht eine vorherige Genehmigung für Einstellung, Vertrag und Einsatz; in manchen Berufen ist zusätzlich die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich. Das offizielle eJraat-Verfahren nennt zehn Schritte und 22 Dokumente; die ausgewiesene Gebühr beträgt null, die geschätzte Dauer etwa 1.5 bis 9.5 Tage. Eine Regularisierungsmaßnahme von Wafed aus dem Jahr 2025 für ausländische Arbeitskräfte, die bereits auf offiziellem Weg eingereist waren, setzte eine Wafed-Registrierung, einen bestätigten Arbeitsvertrag und ein ärztliches Attest voraus. Die Frist ist abgelaufen; daraus folgt keine dauerhafte allgemeine Amnestie. Die geprüften amtlichen Informationen belegen keinen eigenständigen, klar geregelten nationalen Prozess für ein Studentenvisum oder einen studentischen Aufenthalt. Ein Aufenthalt zu Bildungszwecken hängt daher von einem zweckgebundenen Visum und einer Einzelfallprüfung ab. Familienzusammenführung ist formal anerkannt. Die libysche Verfassungserklärung von 2011 erkennt ein Recht auf Asyl an und verbietet die Auslieferung politischer Flüchtlinge. Libyen ist weder Vertragspartei des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 noch dessen Protokolls von 1967, hat jedoch das OAU-Flüchtlingsübereinkommen von 1969 ratifiziert. Libyen hat weder ein nationales Asylgesetz noch ein staatliches Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ist befugt, Menschen bestimmter Staatsangehörigkeiten zu registrieren. Eine Registrierung kann auch ohne Ausweisdokumente möglich sein; relevante Unterlagen können Pass, Ausweis, Geburtsurkunde, Arbeitserlaubnis, Familienregister oder Bildungsnachweis umfassen. UNHCR-Dienste sind kostenlos. Eine UNHCR-Registrierung begründet weder einen libyschen Flüchtlingsstatus noch eine Aufenthaltserlaubnis oder verlässlichen Schutz vor Rückführung; sie ersetzt keine rechtmäßige Einreise oder Aufenthaltserlaubnis. Gesetz Nr. 19/2010 behandelt irreguläre Migration. Es erfasst Einreise oder Aufenthalt ohne die erforderliche Genehmigung oder Aufenthaltserlaubnis für Aufenthalt oder Transit. Zu den damit verbundenen Straftaten gehören das Ein- oder Ausbringen von Menschen aus Libyen, ihr Transport oder ihre Unterstützung, ihre Beherbergung oder Verheimlichung, die Nutzung gefälschter Reise- oder Identitätsdokumente sowie die Organisation oder Leitung eines solchen Vorgehens. Gesetz Nr. 6/1987 bestraft außerdem Einreise, Aufenthalt oder Ausreise ohne gültiges Visum, falsche Angaben, Visaverstöße, Verbleib nach einer Ausreiseanordnung und nicht genehmigte Beschäftigung. Eine Ausweisung kann auf eine Einreise ohne gültiges Visum, eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis mit abgelehnter Verlängerung, den Widerruf eines Visums oder einen gerichtlichen Abschiebungsbeschluss folgen. Der Generaldirektor kann anordnen, dass eine Person sich meldet oder an einem bestimmten Ort wohnt, und kann sie bis zum Abschluss der Entfernung in Haft nehmen lassen. Eine Wiedereinreise nach Abschiebung setzt eine begründete Entscheidung voraus. Haft- und Abschiebepraxis unterscheiden sich erheblich nach Region und politischer Autorität. Die Direktion zur Bekämpfung der illegalen Migration (DCIM) betreibt offizielle Haftanstalten. UNHCR besucht einige Einrichtungen und registriert Menschen normalerweise nach ihrer Entlassung oder nach Terminvereinbarung, nicht innerhalb von Haftzentren. Berichte benennen Risiken willkürlicher Haft, Ausbeutung, Menschenhandel, Gewalt und eingeschränkten Zugangs zu medizinischer Versorgung und Justiz. Die Gesetzgebung sieht eine begründete Verwaltungsentscheidung des Generaldirektors und eine gerichtliche Abschiebung vor. Der geprüfte Wortlaut des Gesetzes Nr. 6/1987 legt jedoch weder ein klares standardisiertes Berufungsverfahren noch eine automatische Aussetzung der Abschiebung fest. UNHCR und Berichte der Vereinten Nationen beschreiben eingeschränkte Rechtsmittel, fehlende individuelle Prüfung und das Risiko der Zurückweisung, also einer Rückführung an einen Ort, an dem schwere Schäden drohen können. UNHCR kann sich einsetzen, rechtliche Hilfe leisten und eine Freilassung vermitteln, aber keine staatliche Abhilfe garantieren. Die geprüften Quellen belegen weder einen unmittelbaren Daueraufenthalt noch einen unbefristeten Aufenthaltsstatus. Der Aufenthalt bleibt normalerweise an ein Visum, einen Zweck und eine Frist gebunden; ein langer Aufenthalt führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Status. Staatsangehörigkeit richtet sich nach Gesetz Nr. 24/2010. Für eine Einbürgerung sind formal rechtmäßige Einreise, ein gültiges Reisedokument, mindestens zehn Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, regelmäßiges Einkommen, guter Leumund, keine einschlägige Verurteilung, Freiheit von bestimmten Krankheiten und ein Höchstalter von 50 Jahren sowie weitere Voraussetzungen im öffentlichen Interesse erforderlich. Das Gesetz enthält Ausnahmen, darunter besondere Fähigkeiten und bestimmte ausländische Ehefrauen libyscher Männer nach mehr als zwei Jahren. Die Staatsangehörigkeit bei Geburt richtet sich hauptsächlich nach einem libyschen Vater. Weitere Regeln gelten für im Ausland geborene Kinder, Kinder libyscher Mütter mit staatenlosem oder unbekanntem Vater und Kinder unbekannter Eltern. Ein Aufenthalt allein verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit. Das Gesetz erlaubt außerdem den Entzug der eingebürgerten Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen, darunter bestimmtes Verhalten innerhalb von zehn Jahren oder zwei Jahre Auslandsaufenthalt ohne Genehmigung. Gebühren und Bearbeitungszeiten sind nicht stabil genug, um einen landesweit geltenden Tarif anzugeben. Eine Auslandsvertretung in Manchester veröffentlichte für 2025 Gebühren von £200 für ein Besuchsvisum, £500 für Familienzusammenführung oder Geschäftsvisa, £200, £300, £500 und £600 für Visa mit ein-, drei-, sechs- und zwölfmonatiger Gültigkeit sowie £100 für eine Verlängerung. Diese Werte beschreiben die veröffentlichte Praxis dieser Auslandsvertretung und sollten nicht auf jede libysche Vertretung oder jeden Hafen übertragen werden. Englische Fassungen der Gesetze Nr. 6/1987 und 24/2010 sind nichtamtliche Übersetzungen; maßgeblich ist das arabische Amtsblatt. Aktuelle Anforderungen sollten bei der zuständigen libyschen Auslandsvertretung, Passbehörde oder dem Arbeitsministerium bestätigt werden.
Einwanderungsrecht in Libyen
Das Einwanderungsrecht in Libyen regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Ausreise, Schutzgesuche und Staatsangehörigkeit. Ein rechtmäßiger Aufenthalt ist meist an einen bestimmten Zweck und eine Frist gebunden; die Umsetzung unterscheidet sich zwischen Tripolis, Ostlibyen und einzelnen Häfen. Ein System für Daueraufenthalt oder ein nationales Asylverfahren ist für Libyen nicht eindeutig belegt.
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