Die Verfassungserklärung von 2011 bildet den Übergangsrahmen der Verfassung. Der Islam ist Staatsreligion, die islamische Scharia eine Hauptquelle der Gesetzgebung und Arabisch die Amtssprache. Das Strafgesetzbuch (قانون العقوبات) stammt aus dem Jahr 1953 und wurde durch Gesetz Nr. 48 von 1956 wesentlich geändert. Das Strafverfahren wird hauptsächlich durch die Strafprozessordnung von 1953 (قانون الإجراءات الجنائية) geregelt, einschließlich Änderungen wie Gesetze Nr. 18 von 1962, Nr. 3 von 2003 und Nr. 7 von 2014. Für bestimmte Handlungen sind weiterhin Sondergesetze maßgeblich, darunter Gesetz Nr. 7 von 1990 über Betäubungsmittel, Gesetz Nr. 11 von 1984 über Verkehrsdelikte und Gesetz Nr. 5 von 2022 über Cyberkriminalität. Die Staatsanwaltschaft (النيابة العامة) ist grundsätzlich ausschließlich befugt, Strafverfahren einzuleiten, Ermittlungen zu führen, Anklage zu erheben und die Anklage vor Gericht zu vertreten. Der Generalstaatsanwalt ist النائب العام. Polizei, Zollbeamte sowie bestimmte Gemeinde- oder Landwirtschaftsbeamte können Befugnisse als Ermittlungsbeamte (مأمورو الضبط القضائي) ausüben. Sie nehmen Anzeigen auf, befragen Zeugen und Sachverständige, sichern Beweise und leiten Akten und beschlagnahmte Gegenstände an die Staatsanwaltschaft weiter. Während der Ermittlungen und bei der Weiterleitung von Verbrechenssachen können ein Untersuchungsrichter (قاضي التحقيق) und eine Anklagekammer (غرفة الاتهام) beteiligt sein. Strafgerichte sind in die ordentliche Gerichtsstruktur eingebunden, zu der Gerichte erster Instanz, Strafgerichte, Berufungsgerichte und der Oberste Gerichtshof gehören. Militärstaatsanwaltschaft und Militärgerichte haben besondere Zuständigkeiten; ihre Anwendung auf Zivilpersonen ist jedoch rechtlich umstritten und in Ost- und Westlibyen nicht einheitlich. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit ist eine Handlung nur dann eine Straftat und eine Strafe nur dann zulässig, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Grundsätzlich gilt das Recht, das zum Zeitpunkt der Handlung in Kraft war; ein späteres milderes Gesetz kann vor einem rechtskräftigen Urteil angewandt werden. Unkenntnis des Gesetzes ist üblicherweise keine Verteidigung. Rechtmäßige Notwehr, Notstand, Unfall oder höhere Gewalt können unter bestimmten Voraussetzungen die Verantwortlichkeit ausschließen. Geschäftsunfähigkeit kann die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, teilweise verminderte Geschäftsfähigkeit die Strafe herabsetzen. Nach den genannten Vorschriften ist eine Person unter 14 Jahren strafunmündig. Schutzmaßnahmen können ab sieben Jahren gelten; eine 14- bis 17-jährige Person kann bei vorhandener Einsichtsfähigkeit verantwortlich sein, wobei eine mildere Strafe und besondere Jugendverfahren vorgesehen sind. Eine Straftat kann der Staatsanwaltschaft oder einem Ermittlungsbeamten gemeldet werden. Über Straftaten, für die keine persönliche Anzeige erforderlich ist, kann jede Person die Behörden informieren. Bei antragsabhängigen Straftaten muss das Opfer oder eine bevollmächtigte Vertretung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten, nachdem es von der Straftat und dem Täter erfahren hat, mündlich oder schriftlich Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren einstellen, wenn keine Straftat vorliegt oder die Beweise nicht ausreichen. Opfer oder Zivilkläger können eine Einstellung nach dem anwendbaren Verfahren anfechten. Verbrechenssachen werden grundsätzlich über die Anklagekammer weitergeleitet. Durchsuchungen sind auf Gegenstände beschränkt, die mit der Straftat zusammenhängen, und finden normalerweise im Beisein der beschuldigten Person oder ihrer Vertretung sowie zweier Zeugen statt. Beschlagnahmte Dokumente, Waffen, Tatmittel, Erträge und andere sachdienliche Gegenstände sollten versiegelt und protokolliert werden. Bei Ermittlungen wegen eines Verbrechens wird vor einer Befragung oder Gegenüberstellung ein Rechtsanwalt hinzugezogen, vorbehaltlich genannter Ausnahmen wie auf frischer Tat oder der Gefahr eines Beweisverlusts. Eine beschuldigte Person kann die Aussage verweigern; eine gerichtliche Befragung setzt nach den vorgelegten Verfahrensregeln ihre Zustimmung voraus. Im Prozess wird die beschuldigte Person über den Tatvorwurf informiert, kann Zeugen der Anklage im Rahmen der Verteidigung befragen lassen und erhält das letzte Wort. Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; das Gericht kann sie jedoch aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen. Abwesenheitsurteile sind möglich; nach Erscheinen oder Festnahme kann nach den geltenden Regeln eine erneute Verhandlung stattfinden. Ein Haftbefehl kann etwa bei Nichterscheinen, Fluchtgefahr, unbekanntem Wohnsitz oder frischer Tat erlassen werden. Eine festgenommene Person sollte unverzüglich vernommen und innerhalb von 24 Stunden der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Bei ausreichenden Beweisen kann Untersuchungshaft wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens verhängt werden, das mit mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Die Staatsanwaltschaft kann nach der Festnahme bis zu sechs Tage Haft anordnen; anschließend sind gerichtliche Verlängerungen nach gesetzlichen Verfahren möglich, darunter Zeiträume von 30 Tagen und weitere Verlängerungen um 90 Tage. Freilassung, Kaution, Wohnsitzauflagen, Meldepflichten bei der Polizei und Aufenthaltsbeschränkungen können infrage kommen. Gesetzliche Fristen garantieren weder eine tatsächliche Freilassung noch ein rechtzeitiges Verfahren: Berichte der Vereinten Nationen aus den Jahren 2024 und 2025 beschreiben willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, lange Untersuchungshaft, unzureichende anwaltliche Vertretung, erzwungene Geständnisse, Folter, Todesfälle in Haft sowie eingeschränkten Zugang zu Angehörigen oder medizinischer Versorgung. Eine Inhaftierung durch bewaffnete oder Sicherheitsakteure kann formelle Verfahren umgehen; zuständige Stelle, Haftort und Zugang zu einem Rechtsanwalt müssen daher unabhängig überprüft werden. Beschuldigte in Verbrechenssachen haben formell Anspruch auf einen Rechtsanwalt während Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Die Anklagekammer oder das Gericht kann eine Verteidigung bestellen, wenn die beschuldigte Person keine gewählt hat. In der Praxis kann der Zugang zu einem Anwalt eingeschränkt sein; in den vorgelegten Recherchen ist keine umfassende aktuelle landesweite Übersicht über Kosten oder Angebote der Prozesskostenhilfe belegt. Ein Ausschuss für Prozesskostenhilfe kann eine Berufungssicherheit erlassen. Zivilkläger können sich einem Strafverfahren anschließen, um Entschädigung oder Wiedergutmachung zu verlangen, müssen aber möglicherweise Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Zeugen vorstrecken. Ein Opfer kann zivilrechtliche Ansprüche vor einem Zivilgericht verfolgen, wenn ein strafrechtlicher Anspruch abgewiesen oder aufgegeben wird, kann als Opfer jedoch nicht die Inhaftierung des Beschuldigten verlangen. Nach dem genannten Verfahren wird die Zivilklage innerhalb von drei Monaten zugelassen. Für minderjährige oder geistig behinderte Opfer kann bis zur Entscheidung ein Vormund, die Unterbringung bei einer zugelassenen Wohltätigkeitsorganisation oder eine psychiatrische Unterbringung vorgesehen werden. Zu den wichtigsten Strafen gehören Todesstrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe, Haft und Geldstrafe. Nebenstrafen können Bürgerrechte entziehen, einen Beruf oder eine Tätigkeit untersagen, die Geschäftsfähigkeit beschränken oder eine Verurteilung veröffentlichen. Freiheitsstrafen dauern gewöhnlich drei bis 15 Jahre, sofern ein Sondergesetz nichts anderes bestimmt; Haft dauert gewöhnlich 24 Stunden bis drei Jahre. Gesetzestexte sehen eine Hinrichtung durch Erschießung vor. Die tatsächliche Vollstreckungs-, Umwandlungs-, Begnadigungs- und Aussetzungspraxis muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Die Untersuchungshaft wird auf eine Strafe angerechnet. Bei einfacher Haft von bis zu sechs Monaten kann nach den geltenden Regeln eine Arbeit außerhalb des Gefängnisses erlaubt sein. In jedem Gericht erster Instanz besteht ein Jugendgericht (محكمة الأحداث). Es ist für Täter im Alter von 14 bis unter 18 Jahren, Schutzmaßnahmen, Vergehen und geringfügige Straftaten zuständig; Verbrechenssachen folgen dem vorgesehenen Weiterleitungsverfahren. Anstelle einer Inhaftierung können Maßnahmen wie eine Erziehungsanstalt, ein zugewiesener Ort, eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation oder die Betreuung durch einen Vormund angeordnet werden. Jugendverfahren berücksichtigen soziale Lage, Umfeld und Beweggründe; Verhandlungen sind nicht öffentlich, Urteile öffentlich. Eltern oder Vormünder werden benachrichtigt und können Berufung einlegen. Bei jugendlichen Beschuldigten in Verbrechenssachen ist eine Verteidigung verpflichtend; für kindliche Opfer kann Artikel 330 besondere Fürsorge vorsehen. Verkehrsdelikte gehören weiterhin zum Strafrecht. Verkehrspolizei kann Befugnisse als Ermittlungsbeamte ausüben; Verfahren können Führerscheinfragen, Fahrzeugbeschlagnahme, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße, unsichere Ausrüstung, Handynutzung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie fahrlässige Verletzung oder Tötung betreffen. Gesetzestexte sehen für Fahren unter Einfluss Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug von einem bis drei Jahren vor; fahrlässige Verletzung oder Tötung kann Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Führerscheinentzug nach sich ziehen. Bei ausschließlich mit Geldbuße geahndeten Verstößen können sofortige Zahlung, eine kurze Zahlungsfrist, Strafverfolgung oder ein gerichtlicher Strafbefehl vorgesehen sein. In älteren Dinargesetzen genannte Beträge müssen aktuell überprüft werden. Das Cyberkriminalitätsgesetz Nr. 5 von 2022 umfasst 53 Artikel und kann gelten, wenn eine Handlung ganz oder teilweise in Libyen stattfindet oder eine Handlung im Ausland Auswirkungen in Libyen hat. Es behandelt unbefugten Zugriff, Abfangen von Kommunikation, Eingriffe in Systeme oder Daten, Missbrauch von Passwörtern oder Entschlüsselungswerkzeugen, Missbrauch von Identitätswerkzeugen, digitale Fälschung, Pornografie oder Unanständigkeit, Anstiftung zur Prostitution, Menschenhandel, Geldwäsche, Unterstützung des Terrorismus, Markenmissbrauch und Abhören. Die Nationale Behörde für Informationssicherheit und -schutz hat Aufsichtsbefugnisse, zu denen Anträge auf Sperrmaßnahmen gehören. Verschlüsselung, VPN-Nutzung und Äußerungen erfordern eine Prüfung des Einzelfalls. Ein formeller Zugang zur Strafjustiz ist für libysche und ausländische Personen möglich; Sprache, Haftbehörde, Zugang zu Rechtsbeistand und Sicherheitskontrolle beeinflussen den tatsächlichen Zugang. Gerichtsgebühren, Kaution und Sicherheitsleistungen hängen vom Verfahren und Anspruch ab.
Strafrecht in Libyen
Das Strafrecht in Libyen legt Straftatbestände, Strafen, Ermittlungsbefugnisse und Rechte beschuldigter und geschädigter Personen fest. Die wichtigsten Grundlagen sind das Strafgesetzbuch von 1953, die Strafprozessordnung von 1953 und Sondergesetze zu Drogen, Verkehr, Cyberkriminalität und anderen Straftaten. Die Staatsanwaltschaft (النيابة العامة) leitet und führt Strafverfahren gewöhnlich; Gerichte entscheiden über Anklagen und Strafen. Das formelle System besteht, doch Zugang, Haftbedingungen und Durchsetzung können sich zwischen Regionen und Institutionen stark unterscheiden.
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