Steuern in Libyen

Das libysche Steuersystem umfasst Einkommensteuer, Stempelsteuer sowie damit verbundene Erklärungs-, Zahlungs-, Prüfungs- und Einspruchsverfahren. Einzelpersonen werden je nach Einkunftsart besteuert; Unternehmen zahlen grundsätzlich Körperschaftsteuer auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen. Arbeitgeber behalten die Steuer auf Arbeitseinkommen ein, und Verträge oder Grundstücksübertragungen können gesonderte Stempelsteuerpflichten auslösen. Zölle und Sozialversicherungsbeiträge werden getrennt von der Einkommensteuer verwaltet.

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