Unselbständige Erwerbstätigkeit in Liechtenstein

Unselbständige Erwerbstätigkeit in Liechtenstein ist bezahlte Arbeit, die unter der Weisung eines Arbeitgebers geleistet wird. Der Zugang hängt von Qualifikationen, Aufenthalts- oder Grenzgängerstatus und teilweise einer Arbeitsbewilligung ab. Das Arbeitsverhältnis umfasst Vertrag, Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Versicherungen und Sozialabgaben und endet durch Fristablauf, Kündigung oder einen anderen gesetzlich anerkannten Grund.

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