Arbeitgeber in Liechtenstein

Ein Arbeitgeber in Liechtenstein beschäftigt und führt Mitarbeitende, zahlt Löhne und Sozialversicherungsbeiträge und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitsvertrag; zugleich gelten zwingendes Recht, anwendbare Gesamtarbeitsverträge und öffentlich-rechtliche Arbeitsvorschriften. Zu den zentralen Pflichten gehören die Prüfung der Arbeitsberechtigung, Lohnabrechnung, Unfallversicherung, Arbeitssicherheit, Mitwirkung der Beschäftigten und ein rechtmässiger Umgang mit betrieblichen Veränderungen.

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