Arbeitslosigkeit in Liechtenstein

Arbeitslosigkeit in Liechtenstein wird über die formelle Arbeitslosenversicherung (ALV) abgewickelt. Der Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) übernimmt Anmeldung, Beratung, Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen; das Amt für Volkswirtschaft (AVW) prüft Ansprüche und zahlt Arbeitslosenentschädigung (ALE) aus. Wer die Arbeit verliert oder mit einem Verlust rechnen muss, sollte sich frühzeitig, möglichst während der Kündigungsfrist, beim AMS FL anmelden und mit den erforderlichen Belegen einen persönlichen Antrag auf ALE stellen. ALE wird gewöhnlich als Taggeld in Höhe von 70% oder 80% des versicherten Verdienstes ausbezahlt; Karenztage, Anspruchsregeln und eine Höchstzahl von Taggeldern sind zu beachten.

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